Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 3 SaGa 3/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- LAG Schleswig-Holstein
Einstweilige Verfügung, Wettbewerbsverbot, Rücksichtnahmepflicht, Arbeitsvertrag, Kündigungsfrist, Auslegung, Transparenzgebot, Unklarheitenregel, Reduktion, geltungserhaltende, Blue-pencil-Test, Verfügungsgrund, Befriedigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kein Verfügungsanspruch nach §§ 62 ArbGG, 940 ZPO bei Fehlen eines greifbaren Verstoßes des Arbeitnehmers gegen ein Wettbewerbsverbot; Erfolgsaussichten des Eilantrags eines Arbeitgebers wegen Unterlassung von Wettbewerbstätigkeiten bei zweifelhafter Regelung ...
- arbeitsrechtsiegen.de
Einstweilige Verfügung - Untersagung der Arbeitsaufnahme bei einem Konkurrenten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründeter Eilantrag der Arbeitgeberin zur Unterlassung von Wettbewerbstätigkeit bei fehlendem Verfügungsgrund aufgrund zweifelhafter Regelung arbeitsvertraglicher Kündigungsfristen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lübeck, 05.05.2011 - 1 Ga 14/11
- LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 3 SaGa 3/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08
Konkurrenztätigkeit im gekündigten Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 3 SaGa 3/11
Zwar hat der Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass sich seine Arbeitnehmer jeden Wettbewerbs zu seinen Lasten enthalten (BAG vom 26.06.2008, NZA 2008, 1415; BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - zitiert nach Juris).Während des rechtlichen Bestehens eines Arbeitsverhältnisses ist einem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt (BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08, Rz. 22 m. w. N.).
- BAG, 26.06.2008 - 2 AZR 190/07
Außerordentliche Kündigung - Wettbewerb - Ausschlussfrist
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.05.2011 - 3 SaGa 3/11
Zwar hat der Arbeitgeber im bestehenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass sich seine Arbeitnehmer jeden Wettbewerbs zu seinen Lasten enthalten (BAG vom 26.06.2008, NZA 2008, 1415; BAG vom 28.01.2010 - 2 AZR 1008/08 - zitiert nach Juris).