Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 626 Abs 1 BGB, § 611 Abs 1 BGB
Außerordentliche Kündigung - Verletzung des Rechts eines Betreuten auf körperliche Unversehrtheit - Ohrfeige - LAG Schleswig-Holstein
Kündigung, außerordentlich, Heimleiter, Ohrfeige, Heimbewohnerin, Anfall, Verhältnismäßigkeit, Interessenabwägung, Überstundenvergütung, Nachtbereitschaft, Darlegungslast des Arbeitnehmers
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- arbeitsrechtsiegen.de
Fristlose Kündigung wegen körperlicher Gewalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Keine fristlose Kündigung wegen Ohrfeige im Heim
- rechtsportal.de (Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Neumünster, 02.05.2012 - 3 Ca 1369d/11
- LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 503/02
Vergütung von Bereitschaftsdienst
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12
Geleisteter Bereitschaftsdienst ist jedoch keine volle Arbeitsleistung, sondern eine Aufenthaltsbeschränkung, die mit der Verpflichtung verbunden ist, bei Bedarf unverzüglich tätig zu werden (BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - zitiert nach Juris Rz 59 mwN).Bereitschaftsdienst, den der Arbeitgeber nicht hätte anordnen dürfen und den der Arbeitnehmer dennoch geleistet hat, bleibt Bereitschaftsdienst und wird nicht etwa von selbst zu voller Arbeitsleistung mit einem entsprechenden Vergütungsanspruch (BAG vom 28.01.2004 - 5 AZR 503/02 - zitiert nach Juris Rz 62 mwN).
- BAG, 22.12.1956 - 3 AZR 91/56
Arbeitsgerichtsverfahren: Bindung an die Revisionszulassung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12
Bei der Prüfung des wichtigen Grundes kommt es nicht darauf an, wie ein bestimmtes Verhalten strafrechtlich zu würdigen ist, sondern darauf, ob der Gesamtsachverhalt die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht (BAG vom 27.01.1977 - 2 ABR 77/96 = AP Nr. 7 zu § 103 BetrVG 1972; BAG AP Nr. 13 zu § 626 BGB). - BAG, 23.01.1963 - 2 AZR 278/62
Kündigungsfrist - Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12
Dem Sinn und Zweck des wichtigen Grundes zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses entspricht es, dass auch bei einem abstrakt durchaus erheblichen Verhalten doch noch in jedem konkreten Einzelfall eine Abwägung aller für und gegen die Lösung des Arbeitsverhältnisses sprechenden Gründe erfolgt (BAG vom 23.01.1963 - 2 AZR 278/62 = AP Nr. 8 zu § 124 a GewO).
- BAG, 27.04.2006 - 2 AZR 415/05
Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12
Ferner können das Bestehen einer Wiederholungsgefahr, das Maß der dem Arbeitgeber entstandenen Schädigung und auch die Frage in Betracht kommen, ob dem Verhalten des Arbeitnehmers eine besondere Verwerflichkeit innewohnt (BAG vom 27.04.2006 - 2 AZR 415/05 - zitiert nach Juris, Rz 19 mwN). - BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09
"Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12
Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG vom 10.06.2010 - 2 AZR 541/09 - zitiert nach Juris Rz 16 mit einer Vielzahl von Nachweisen). - BAG, 23.06.2009 - 2 AZR 103/08
Verhaltensbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12
Die Kündigung dient der Vermeidung des Risikos weiterer Vertragsverletzungen (BAG vom 23.06.2009 - 2 AZR 103/08 - zitiert nach Juris). - BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11
Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 26.09.2012 - 3 Sa 178/12
Verlangt der Arbeitnehmer gemäß § 611 BGB Arbeitsvergütung für Arbeitsleistungen, hat er deshalb darzulegen ggf. zu beweisen, dass er Arbeit verrichtet hat (BAG vom 16.05.2012 - 5 AZR 347/11 - zitiert nach Juris, Rz 26 f mwN).