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   LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15   

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https://dejure.org/2015,23642
LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15 (https://dejure.org/2015,23642)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.04.2015 - 1 Ta 88/15 (https://dejure.org/2015,23642)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. April 2015 - 1 Ta 88/15 (https://dejure.org/2015,23642)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Reisekosten, Erste Instanz, fiktive Reisekosten, Prozessbevollmächtigter, Erfüllungsort, Rechtsbeschwerde, Zulassung

  • IWW

    § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 91 ZPO, §§ 78 S. 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ArbGG § 12a Abs. 1
    Erstattungsfähigkeit erstinstanzlicher fiktiver Reisekosten der Arbeitgeberin bei Arbeitnehmerklage am Erfüllungsort und Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten am Unternehmenssitz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Hamburg, 09.10.2009 - 1 Ta 10/09

    Erstattung von Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Höhe der ersparten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
    Der weitergehenden Auffassung, die Erstattung fiktiver Reisekosten der Partei scheide bereits dann aus, wenn der Arbeitnehmer seine Klage am Erfüllungsort erhebt, folgt das Beschwerdegericht nicht (im Anschluss an: LAG Hamburg, Beschl. v. 9.10.2009 - 1 Ta 10/09; entgegen: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 20.5.2005 - 16 Ta 215/05).(Rn.22).

    Zu Recht hat bereits das LAG Hamburg (Beschl. v. 09.10.2009 - 1 Ta 10/09 - Juris, Rn 12) darauf hingewiesen, dass die Auffassung des LAG Düsseldorf keine Grundlage im Gesetz hat.

  • LAG Düsseldorf, 20.05.2005 - 16 Ta 215/05

    Keine Erstattung der Reisekosten bei Verhandlung am Gerichtsstand des vom

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
    Der weitergehenden Auffassung, die Erstattung fiktiver Reisekosten der Partei scheide bereits dann aus, wenn der Arbeitnehmer seine Klage am Erfüllungsort erhebt, folgt das Beschwerdegericht nicht (im Anschluss an: LAG Hamburg, Beschl. v. 9.10.2009 - 1 Ta 10/09; entgegen: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 20.5.2005 - 16 Ta 215/05).(Rn.22).

    b) Soweit darüber hinaus die Auffassung vertreten wird, die Erstattung fiktiver Reisekosten scheide bereits dann aus, wenn der Arbeitnehmer seine Klage am Erfüllungsort erhoben habe (so: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 20.05.2005 - 16 Ta 215/05 - ebenso ErfK/Koch, a. a. O.), folgt dem die Beschwerdekammer nicht.

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
    Ebenso sind dadurch entstehende Reisekosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als notwendig in diesem Sinn zu bewerten (BGH v. 16.10.2002; NJW 2003, 898).
  • LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 3 Ta 30/09

    Kostenfestsetzung, Reisekosten, Fiktive Reisekosten, Geschäftsführer, persönliche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
    Folglich sind sämtliche Aufwendungen der Partei zu erstatten, die nicht auf der Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten beruhen (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.03.2009 - 3 Ta 30/09 - Juris, Rn 13).
  • BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15

    Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des

    Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. April 2015 - 1 Ta 88/15 - wird zurückgewiesen.
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