Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- LAG Schleswig-Holstein
Kostenfestsetzung, Kostenerstattung, Reisekosten, Erste Instanz, fiktive Reisekosten, Prozessbevollmächtigter, Erfüllungsort, Rechtsbeschwerde, Zulassung
- IWW
§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO, § 12 a Abs. 1 S. 1 ArbGG, § 91 Abs. 1 ZPO, § 91 ZPO, §§ 78 S. 2, 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; ArbGG § 12a Abs. 1
Erstattungsfähigkeit erstinstanzlicher fiktiver Reisekosten der Arbeitgeberin bei Arbeitnehmerklage am Erfüllungsort und Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten am Unternehmenssitz - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 28.11.2013 - 2 Ca 2116d/11
- LAG Schleswig-Holstein, 24.06.2014 - 1 Sa 7/14
- ArbG Kiel, 27.01.2015 - 2 Ca 2116d/11
- LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
- BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- LAG Hamburg, 09.10.2009 - 1 Ta 10/09
Erstattung von Kosten für die Zuziehung eines Rechtsanwalts in Höhe der ersparten …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
Der weitergehenden Auffassung, die Erstattung fiktiver Reisekosten der Partei scheide bereits dann aus, wenn der Arbeitnehmer seine Klage am Erfüllungsort erhebt, folgt das Beschwerdegericht nicht (im Anschluss an: LAG Hamburg, Beschl. v. 9.10.2009 - 1 Ta 10/09; entgegen: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 20.5.2005 - 16 Ta 215/05).(Rn.22).Zu Recht hat bereits das LAG Hamburg (Beschl. v. 09.10.2009 - 1 Ta 10/09 - Juris, Rn 12) darauf hingewiesen, dass die Auffassung des LAG Düsseldorf keine Grundlage im Gesetz hat.
- LAG Düsseldorf, 20.05.2005 - 16 Ta 215/05
Keine Erstattung der Reisekosten bei Verhandlung am Gerichtsstand des vom …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
Der weitergehenden Auffassung, die Erstattung fiktiver Reisekosten der Partei scheide bereits dann aus, wenn der Arbeitnehmer seine Klage am Erfüllungsort erhebt, folgt das Beschwerdegericht nicht (im Anschluss an: LAG Hamburg, Beschl. v. 9.10.2009 - 1 Ta 10/09; entgegen: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 20.5.2005 - 16 Ta 215/05).(Rn.22).b) Soweit darüber hinaus die Auffassung vertreten wird, die Erstattung fiktiver Reisekosten scheide bereits dann aus, wenn der Arbeitnehmer seine Klage am Erfüllungsort erhoben habe (so: LAG Düsseldorf, Beschl. v. 20.05.2005 - 16 Ta 215/05 - ebenso ErfK/Koch, a. a. O.), folgt dem die Beschwerdekammer nicht.
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
Ebenso sind dadurch entstehende Reisekosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung als notwendig in diesem Sinn zu bewerten (BGH v. 16.10.2002; NJW 2003, 898). - LAG Schleswig-Holstein, 18.03.2009 - 3 Ta 30/09
Kostenfestsetzung, Reisekosten, Fiktive Reisekosten, Geschäftsführer, persönliche …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 27.04.2015 - 1 Ta 88/15
Folglich sind sämtliche Aufwendungen der Partei zu erstatten, die nicht auf der Einschaltung eines Prozessbevollmächtigten beruhen (LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 18.03.2009 - 3 Ta 30/09 - Juris, Rn 13).
- BAG, 17.08.2015 - 10 AZB 27/15
Umfang der prozessualen Kostenerstattungspflicht - Klage am Gerichtsstand des …
Die Rechtsbeschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 27. April 2015 - 1 Ta 88/15 - wird zurückgewiesen.