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   LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11   

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LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11 (https://dejure.org/2012,6835)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.02.2012 - 6 Sa 362/11 (https://dejure.org/2012,6835)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Februar 2012 - 6 Sa 362/11 (https://dejure.org/2012,6835)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, Wirksamkeit, Betriebsteil, Betriebsübergang (Teil-), Abgrenzung, Einheit, selbständig abtrennbare arbeitsorganisatorische Einheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung eines Automatenbeschickers bei bloßer Änderung der Vertriebsstruktur ohne Betriebsteilübergang

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Wirksamkeit einer Kündigung - Vorliegen eines Betriebsteilübergangs

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Kündigung eines Automatenbeschickers bei bloßer Änderung der Vertriebsstruktur ohne Betriebsteilübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 07.04.2011 - 8 AZR 730/09

    Betriebsübergang - Übergang eines Teilbetriebs - Teilbetrieb beim

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (vgl. BAG 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - 16.02.2006 - 8 AZR 211/05 -).

    In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (BAG 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - 21.05.2008 - 8 AZR 481/07 -).

    Die Teileinheit des Betriebs muss bereits beim früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben (BAG 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 - 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 -).

    Ergibt die Gesamtbetrachtung eine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Teileinheit, so muss diese beim Erwerber im Wesentlichen unverändert fortbestehen (BAG 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 - 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 -).

    Im Rahmen der Gesamtbetrachtung können wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur und im Konzept einer Identitätswahrung entgegenstehen (vgl. BAG 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 -).

    Die Identität der Einheit ergibt sich auch aus anderen Merkmalen wie ihrem Personal, ihren Führungskräften, ihrer Arbeitsorganisation, ihren Betriebsmethoden und gegebenenfalls den ihr zur Verfügung stehenden Betriebsmitteln (BAG 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 -).

  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 204/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Teilbetrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    Die Teileinheit des Betriebs muss bereits beim früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben (BAG 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 - 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 -).

    Ergibt die Gesamtbetrachtung eine identifizierbare wirtschaftliche und organisatorische Teileinheit, so muss diese beim Erwerber im Wesentlichen unverändert fortbestehen (BAG 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 - 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 -).

    Die Weiterführung eines Betriebs, selbst in erheblich eingeschränkter Form, schließt trotz der Nutzung sächlicher Betriebsmittel des früheren Betriebsinhabers einen vollständigen Betriebsübergang aus (BAG 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 -).

    Betriebsteile sind Teileinheiten oder Teilorganisationen eines Betriebs, die bereits bei dem früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebs aufweisen müssen (BAG 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 -).

  • BAG, 21.05.2008 - 8 AZR 481/07

    Betriebsübergang - Gründung einer Service GmbH

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    In betriebsmittelgeprägten Betrieben kann ein Betriebsübergang auch ohne Übernahme von Personal vorliegen (BAG 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - 21.05.2008 - 8 AZR 481/07 -).
  • BAG, 16.05.2002 - 8 AZR 319/01

    Betriebsübergang - Schuhproduktion

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    Auch für die Abgrenzung von Betrieb und Betriebsteil ist eine Gesamtbetrachtung maßgeblich, bei der die wirtschaftliche Einheit und ihre Identität im Mittelpunkt steht (vgl. BAG 16.05.2002 - 8 AZR 319/01 - ErfK/Preis 11. Aufl. § 613 a BGB Rn. 7; HWK/Willemsen 4. Aufl. § 613 a BGB Rn. 31 f.).
  • BAG, 13.10.2011 - 8 AZR 455/10

    Betriebsteilübergang - Betriebsteil beim Veräußerer

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    Die Teileinheit des Betriebs muss bereits beim früheren Betriebsinhaber die Qualität eines Betriebsteils gehabt haben (BAG 16.02.2006 - 8 AZR 204/05 - 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - 13.10.2011 - 8 AZR 455/10 -).
  • BAG, 26.08.1999 - 8 AZR 718/98

    Übergang eines Teilbetriebs - Veräußerung einzelner Lastkraftwagen

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    Schon beim bisherigen Betriebsinhaber muss eine selbständig abtrennbare organisatorische Einheit gegeben sein, mit der innerhalb des betrieblichen Gesamtzwecks ein Teilzweck verfolgt wurde (so schon BAG 26.08.1999 - 8 AZR 718/98 -).
  • BAG, 16.02.2006 - 8 AZR 211/05

    Übergang eines Handwerksbetriebs - Gemeinschaftsbetrieb

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    Den für das Vorliegen eines Übergangs maßgeblichen Kriterien kommt je nach der ausgeübten Tätigkeit und je nach den Produktions- und Betriebsmethoden unterschiedliches Gewicht zu (vgl. BAG 07.04.2011 - 8 AZR 730/09 - 16.02.2006 - 8 AZR 211/05 -).
  • BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 215/99

    Anzeigepflichtige Massenentlassung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    Seine Passivlegitimation wird selbst durch einen nach Kündigungsausspruch während des Kündigungsschutzprozesses eingetretenen Betriebsübergang nicht beseitigt (BAG 13.04.2000 - 2 AZR 215/99 -).
  • EuGH, 12.02.2009 - C-466/07

    Klarenberg - Sozialpolitik - Richtlinie 2001/23/EG - Übergang von Unternehmen -

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 29.02.2012 - 6 Sa 362/11
    Allerdings muss der übertragene Unternehmens- oder Betriebsteil seine organisatorische Selbständigkeit beim Betriebserwerber nicht vollständig bewahren, es genügt, dass dieser die funktionelle Verknüpfung zwischen den übertragenen Produktionsfaktoren beibehält und es ihm derart ermöglicht wird, diese Faktoren zu nutzen, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (EuGH 12.02.2009 - C-466/07 - [Klarenberg] Slg. 2009, I-803).
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