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   LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10   

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LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10 (https://dejure.org/2010,7391)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.11.2010 - 5 Sa 282/10 (https://dejure.org/2010,7391)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. November 2010 - 5 Sa 282/10 (https://dejure.org/2010,7391)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Kündigung, betriebsbedingt, dringende betriebliche Gründe, Betriebsstilllegung (beabsichtigte), Formen, greifbare, frühzeitige Kündigung, Dringlichkeit, Rechtsmissbrauch, Beschäftigungsmöglichkeit, anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit, Darlegungs- und Beweislast des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Kündigung mit zweijähriger Vorlaufzeit zwischen Unternehmerentscheidung und geplanter Betriebsstilllegung

  • Betriebs-Berater

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung

  • Betriebs-Berater

    Vorzeitige Kündigung bei Betriebsstilllegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Kündigung mit zweijähriger Vorlaufzeit zwischen Unternehmerentscheidung und geplanter Betriebsstilllegung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Betriebsstilllegung: Unzulässigkeit einer vorzeitigen Kündigung (hier: zwei Jahre vorher)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2011, 756
  • DB 2011, 424
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (28)

  • BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 256/01

    Betriebsbedingte Kündigung - außerbetriebliche Gründe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    Das Gestaltungsrecht Kündigung kann nur bei Vorliegen eines im Zeitpunkt der Kündigungserklärung vorhandenen Kündigungsgrundes rechtswirksam ausgeübt werden (BAG Urt. v. 13.02.2008 ­ 2 AZR 75/06 -, a. a. O.; Hergenröder Anm. zu BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118 S. 8).

    Das bedeutet, dass in den Fällen, in denen zwar bei Zugang der Kündigung noch eine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, aber die für den künftigen Wegfall des Beschäftigungsbedürfnisses maßgeblichen Entscheidungen bereits gefallen sind, zu prüfen ist, ob der Arbeitnehmer bis zum Kündigungstermin voraussichtlich entbehrt werden kann (vgl. BAG 27.01.1987 ­ 7 AZR 652/85 ­, BAGE 54, 215; Urt. v. 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­, a. a. O.).

    Vielmehr entfällt die Grundlage für die Kündigung (vgl. Hergenröder Anm. zu BAG 12.04.2002 - 2 AZR 256/01 - in: EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118, S. 8).

    Der Anspruch auf Wiedereinstellung verleiht dem Arbeitnehmer einen wesentlich geringeren Schutz, als er im Kündigungsschutzgesetz vorgesehen ist (BAG Urt. v. 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­, AP Nr. 120 zu § 1 KSchG 1969 ,Betriebsbedingte Kündigung").

  • BAG, 13.02.2008 - 2 AZR 75/06

    Betriebsbedingte Kündigung wegen auslaufenden Auftrags - Betriebsstilllegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    bb) Maßgeblicher Zeitpunkt zur Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer Kündigung ist der des Kündigungszugangs (Urt. v. 13.02.2008 ­ 2 AZR 75/06 -, a. a. O.; KR- Griebeling, 9. Aufl. Rn. 550 zu § 1 KSchG; ErfK/Oetker, 11. Aufl., Rn. 91 zu § 1 KSchG).

    Das Gestaltungsrecht Kündigung kann nur bei Vorliegen eines im Zeitpunkt der Kündigungserklärung vorhandenen Kündigungsgrundes rechtswirksam ausgeübt werden (BAG Urt. v. 13.02.2008 ­ 2 AZR 75/06 -, a. a. O.; Hergenröder Anm. zu BAG 12.04.2002 ­ 2 AZR 256/01 ­ EzA KSchG § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 118 S. 8).

    dd) Davon ist auszugehen, wenn im Zeitpunkt des Ausspruchs der Kündigung die auf Tatsachen gestützte, vernünftige betriebswirtschaftliche Prognose gerechtfertigt ist, dass zum Kündigungstermin mit einiger Sicherheit der Eintritt des die Entlassung erforderlich machenden betrieblichen Grundes vorliegen wird (st. Rspr. des 2. Senats des BAG, vgl. nur: Urt. v. 13.02.2008 ­ 2 AZR 75/06 -, a. a. O.; Urt. v. 11.03.1998 - 2 AZR 414/97 -, AP Nr. 43 zu § 111 BetrVG 1972; KR-Griebeling, a. a. O., Rn. 527 zu § 1 KSchG; ErfK/Oetker, a. a. O., Rn. 280 zu § 1 KSchG).

    Deswegen ist eine Kündigung wegen Betriebsschließung nicht sozial gerechtfertigt, solange der Arbeitgeber den Stilllegungsbeschluss lediglich erwogen, aber noch nicht endgültig gefasst hat (BAG Urt. v. 12.02.2008 ­ 2 AZR 75/06 -, a. a. O. m. w. N.).

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    Auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber dann eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich gewesen sei (st. Rspr., vgl. nur: BAG Urt. v. 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­ BAGE 102, 197 m. w. N.).

    Der Arbeitnehmer muss im Allgemeinen keinen konkreten freien Arbeitsplatz benennen (BAG Urt. v. 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­, a. a. O.; Urt. v. 06.11.1997 ­ 2 AZR 253/97 ­ NZA 1998, 833).

    Erst auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie (Art der Tätigkeit) und wo (in welchem Betrieb) er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen ist (BAG Urt. v. 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­, a. a. O.; Urt. v. 24.02.2000 ­ 8 AZR 167/99 ­, AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 ,Soziale Auswahl").

  • BAG, 16.10.1987 - 7 AZR 204/87

    Umgehung einer Unkündbarkeitsregelung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    Auch das Bundesarbeitsgericht hat bereits mit Urteil vom 16.10.1987 - 7 AZR 204/87 ­ (AP Nr. 2 zu § 53 BAT) ausgeführt, dass ein Hinausschieben des Wirksamwerdens einer arbeitgeberseitigen ordentlichen Kündigung über die gesetzlichen oder tariflichen Kündigungsfristen hinaus an sich rechtlich möglich ist, weil die gesetzlichen und tariflichen Kündigungsfristen nur Mindestfristen zum Schutze des Arbeitnehmers sind und eine Verlängerung dieser Fristen durch den Arbeitgeber beim Ausspruch der Kündigung dem Arbeitnehmer zugutekommt, indem dadurch sein Arbeitsverhältnis länger aufrechterhalten wird.

    Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn die Kündigung frühzeitig noch vor Erreichen der tariflichen Unkündbarkeit mit einer überlangen Kündigungsfrist ausgesprochen wird (BAG Urt. v. 16.10.1987 ­ 7 AZR 204/87 ­, AP Nr. 2 zu § 53 BAT).

  • BAG, 24.03.1983 - 2 AZR 21/82

    Punktsystem und Leistungsunterschiede bei Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    Die Grundsätze der abgestuften Darlegungs- und Beweislast gelten unabhängig davon, ob eine anderweitige Beschäftigungsmöglichkeit im selben oder in einem anderen Betrieb des Unternehmens, zu geänderten Vertragsbedingungen oder nach einer Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahme, in Betracht kommt (BAG 24.03.1983 ­ 2 AZR 21/82 ­, BAGE 42, 151).
  • LAG Berlin, 11.01.1999 - 9 Sa 106/98

    Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Zeitpunkt der Kündigungserklärung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    In der sogenannten vorzeitigen Kündigung liegt in der Regel ein Verzicht auf die gesetzliche Kündigungsfrist (vgl. KR-Spilger, a. a. O., Rn. 135 zu § 622 BGB; ErfK/Müller-Glöge, a. a. O., Rn 13 zu § 622 BGB; LAG Berlin, Urt. v. 11.01.1999 ­ 9 Sa 106/98 -, zit. N. Juris).
  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    Entscheidend ist, ob tatsächlich ein anderer Arbeitsplatz vorhanden ist, auf dem der gekündigte Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden könnte (BAG Urt. v. 18.01.1990 - 2 AZR 357/89 ­, BAGE 64, 34).
  • BAG, 10.10.1996 - 2 AZR 477/95

    Betriebsbedingte Kündigung - nicht durchgeführte Stillegung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    Hieran fehlt es, wenn der Arbeitgeber im Zeitpunkt der Kündigung noch in Verhandlungen über eine Veräußerung des Betriebs steht und gleichwohl wegen Betriebsstilllegung kündigt (BAG Urt. v. 10.10.1996 ­ 2 AZR 477/95 -, AP Nr. 81 zu § 1 KSchG 1969 ,Betriebsbedingte Kündigung"; Urt. v. 29.05.2005 ­ 8 AZR 647/04 -, AP Nr. 139 zu § 1 KSchG 1969,Betriebsbedingte Kündigung").
  • BAG, 24.02.2000 - 8 AZR 167/99

    Widerspruch bei Betriebsteilübergang - Soziale Auswahl - Anhörung des

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    Erst auf nähere Darlegungen des Arbeitnehmers, wie (Art der Tätigkeit) und wo (in welchem Betrieb) er sich eine anderweitige Beschäftigung vorstellt, muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchem Grund eine Beschäftigung auf einem entsprechenden Arbeitsplatz nicht möglich oder nicht zumutbar gewesen ist (BAG Urt. v. 15.08.2002 ­ 2 AZR 195/01 ­, a. a. O.; Urt. v. 24.02.2000 ­ 8 AZR 167/99 ­, AP Nr. 47 zu § 1 KSchG 1969 ,Soziale Auswahl").
  • BAG, 07.03.2002 - 2 AZR 93/01

    Aufhebungsvertrag - Probezeitverlängerung durch entsprechend befristeten

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 30.11.2010 - 5 Sa 282/10
    Der 2. Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 07.03.2002 die Frage offen lassen, ob eine Verlängerung der Kündigungsfrist, die allein oder überwiegend im Interesse des Arbeitgebers liegt oder die längste tarifliche Kündigungsfrist überschreitet, zu beanstanden ist (BAG Urt. v. 07.03.2002 ­ 2 AZR 93/01 ­, AP Nr. 22 zu § 620 BGB ,Aufhebungsvertrag").
  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 253/97

    Aufhebungsklage: außerordentliche Kündigung eines unkündbaren Arbeitnehmers wegen

  • BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 904/98

    Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung und

  • BAG, 13.11.1997 - 8 AZR 295/95

    Betriebsübergang bei erneuter Fremdvergabe eines Reinigungsauftrags

  • BAG, 16.03.1989 - 2 AZR 407/88

    Bestehen des Arbeitsverhältnisses "ohne Unterbrechung länger als sechs Monate" (§

  • LAG Berlin, 04.05.2001 - 6 Sa 2799/00

    Schließung einer Dienststelle

  • BAG, 11.03.1998 - 2 AZR 414/97

    Betriebsbedingte Kündigung

  • BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06

    Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage -

  • BAG, 19.06.1991 - 2 AZR 127/91

    Betriebsbedingte Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstillegung (Schulbetrieb)

  • BAG, 27.02.1987 - 7 AZR 652/85

    Wirksamkeit einer ordentlichen Kündigung aufgrund dringender betrieblicher

  • BAG, 10.07.2008 - 2 AZR 1111/06

    Kündigung - Anforderungsprofil - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

  • BAG, 30.05.1985 - 2 AZR 321/84

    Betriebsbedingte Kündigung eines Hafeneinzelbetriebsarbeiters

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 21.04.2005 - 2 AZR 132/04

    Änderungskündigung

  • BAG, 27.04.1995 - 8 AZR 197/94

    Betriebsübergang bei Rückgabe des verpachteten Betriebes

  • BAG, 15.03.2001 - 2 AZR 705/99

    Kündigung unter auflösender Bedingung

  • BAG, 17.06.1999 - 2 AZR 456/98

    Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung - Tarifliche

  • LAG Hamm, 13.01.2023 - 16 Sa 485/21

    Vermutungswirkung des § 125 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 InsO ; Darlegungs- und Beweislast

    Dann liegen aber noch keine greifbaren Formen für eine Betriebsstilllegung und damit keine dringenden betrieblichen Erfordernisse vor (vgl. Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 30. November 2010 - 5 Sa 282/10 - Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 04. Mai 2001 - 6 Sa 2799/00 -).
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