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   LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2017 - 1 TaBV 48/16   

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https://dejure.org/2017,36041
LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2017 - 1 TaBV 48/16 (https://dejure.org/2017,36041)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.05.2017 - 1 TaBV 48/16 (https://dejure.org/2017,36041)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Mai 2017 - 1 TaBV 48/16 (https://dejure.org/2017,36041)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 40 Abs 2 BetrVG, § 65 Abs 1 BetrVG, § 3a Abs 1 ArbStättV 2004
    Überlassung von Räumlichkeiten an Betriebsrat und Jugend- und Auszubildendenvertretung

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Betriebsrat, Jugend- und Auszubildendenvertretung, Sachmittel, Büroraum, Büroausstattung, mehrere Räume, Unterbringung im Betrieb, Unterbringung außerhalb des Betriebs, Betriebsratsarbeit, Behinderung, Platzmangel, Kosten

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Unterbringung des Betriebsrats nach Umzug des Betriebes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • ArbG Flensburg, 27.10.2016 - 2 BV 18/16

    Räumlichkeiten und Arbeitsgeräte für Betriebsrat - Ansprüche

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 31.05.2017 - 1 TaBV 48/16
    Die Beschwerde der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 27.10.2016 - 2 BV 18/16 - wird zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 27.10.2016 - 2 BV 18/16 - abzuändern und die Anträge des Antragstellers/Beschwerdegegners abzuweisen.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg - 2 BV 18/16 - wird abgeändert.

    Hilfsweise unter Zurückweisung der Beschwerde im Übrigen wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Flensburg vom 27.10.2016, 2 BV 18/16, wie folgt abgeändert:.

  • LAG Köln, 09.02.2024 - 9 TaBV 34/23

    Betriebsratsbüro

    In ganz besonders gelagerten Fällen können auch betriebsnah gelegene Räume zur Verfügung gestellt werden können, sei es, dass der Arbeitgeber Räume anmietet oder sonst Räume in nicht zum Betrieb gehörenden Gebäuden bereitstellt (LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31. Mai 2017 - 1 TaBV 48/16 -, Rn. 84, juris; Fitting, 31. Aufl. 2022, § 40 BetrVG, Rn. 110; GK-Weber, 12. Aufl. 2022, § 40 BetrVG, Rn. 149).
  • VG Mainz, 10.01.2023 - 5 K 353/22

    Zugangszeiten zu Dienstgebäude gelten auch für Personalratsvorsitzenden

    Danach bestimmt sich die Erforderlichkeit der Überlassung von Sachmitteln nach Inhalt und Umfang der vom Personalrat wahrzunehmenden Aufgaben und unter Berücksichtigung der betrieblichen Verhältnisse (vgl. VGH BW, Beschluss vom 9.10.2001 - PL 15 S 2437/00 -, PersV 2002, 148 und juris, Rn. 18; OVG NRW, Beschluss vom 4.3.1994 - 1 A 2443/91.PVL -, BeckRS 1994, 14159; OVG Nds., Beschluss vom 20.5.2015 - 17 LP 7/14 -, a.a.O. und juris, Rn. 27 f.; LAG SH, Beschluss vom 31.5.2017 - 1 TaBV 48/16 -, juris, Rn. 60 f.; VG Berlin, Beschluss vom 4.1.2019 - 62 K 19.17.PVL - juris, Rn. 19).

    Die Personalvertretung hat keinen Anspruch auf die Fortführung bereits in der Vergangenheit bestehender Zugangsmöglichkeiten zu den Personalratsräumen (vgl. LAG SH, Beschluss vom 31.5.2017 - 1 TaBV 48/16 -, juris, Rn. 61 zu dem fehlenden Anspruch auf Nutzung einmal zugewiesener Räume).

  • ArbG Köln, 13.12.2018 - 10 BV 476/16

    Geeignetheit von Räumen zur Durchführung von Sitzungen der Mitglieder des

    Der Betriebsrat kann also nicht etwa Überlassung eines bereits in der Vergangenheit genutzten Raums fordern (LAG Schl.-Holst., a. a. O., Rn 29; LAG Schleswig-Holstein vom 31.5.2017 -1 TaBV 48/16-; Juris).
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