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   LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94   

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LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94 (https://dejure.org/1995,5858)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 20.02.1995 - 8 Sa 572/94 (https://dejure.org/1995,5858)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 20. Februar 1995 - 8 Sa 572/94 (https://dejure.org/1995,5858)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitigkeit über den Zeitpunkt der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses aufgrund einer aus betriebsbedingten Gründen ausgesprochenen Kündigung; Beschäftigung in einem Unternehmen der Industriekeramik; Anwendbarkeit des Manteltarifvertrages für Arbeiter und Angestellte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kündigungsfrist: GMTV Metall- und Elektroindustrie Thüringen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 23.04.1957 - 1 AZR 477/56

    Tarifvertrag - Bestimmungen eines Landesgesetzes - Tarifliche Bestimmungen -

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    b) Diese Rechtsprechung widerspricht, ohne dass dies vom Bundesarbeitsgericht offengelegt oder gar diskutiert wird, zwei früheren Entscheidungen des gleichen Gerichts (Urteil vom 05.03.1957 - 1 AZR 420/56 -, AP 1 zu § 1 Tarifvertragsgesetz , Rückwirkung und Urteil vom 23.04.1957 - 1 AZR 477/56 -, AP 1 zu § 1 Tarifvertragsgesetz , betr. das Hamburger Urlaubsgesetz von 1951 und wortgleiche tarifliche Urlaubsabkommen).

    Jeder Normgeber, der eine in einem anderen Normbereich niedergelegte Regelung als für sich verbindlich festlegt, äußert damit in aller Regel den Willen, eine eigenständige Norm zu setzen und sieht die Eigenständigkeit dieser Norm vor allem darin begründet, dass ihre weitere Wirksamkeit vom zukünftigen Bestand der anderen Regelung unabhängig wird (vgl. BAG, Urteil vom 23.04.1957, aaO.).

  • BAG, 05.11.1980 - 5 AZR 481/78

    Lohn - Gehalt - Betriebszugehörigkeit - Sonderzahlung - Höhe der Sonderzahlung -

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    Der Wortlaut einer Tarifnorm hindert also nicht daran, nach Sinn und Zweck der Regelung zu suchen (vgl. BAG, Urteil vom 31.05.1994 -, 3 AZR 440/93 - noch nicht veröffentlicht - unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 05.11.1980 - 5 AZR 481/78 -, AP 126 zu § 1 TVG Auslegung; vgl. zu allem auch Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 596 ff.).
  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 468/92

    Übertarifliche Zulage, tarifliche Gehaltssicherung

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    Im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG, Urteil vom 21.07.1993 - 4 AZR 468/92 -, EzA § 1 TVG , Auslegung, Entsch. 28).
  • BAG, 31.05.1994 - 3 AZR 440/93

    Abfindung bei anschließendem Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    Der Wortlaut einer Tarifnorm hindert also nicht daran, nach Sinn und Zweck der Regelung zu suchen (vgl. BAG, Urteil vom 31.05.1994 -, 3 AZR 440/93 - noch nicht veröffentlicht - unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 05.11.1980 - 5 AZR 481/78 -, AP 126 zu § 1 TVG Auslegung; vgl. zu allem auch Schaub, Auslegung und Regelungsmacht von Tarifverträgen, NZA 1994, 596 ff.).
  • BAG, 26.03.1981 - 2 AZN 410/80

    Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    Diese Grundsätze, die offensichtlich auf zwei Beschlüsse im Rahmen von Differenzbeschwerden nach § 72 a ArbGG zurückgehen (vgl. Beschluss vom 16.01.1980 - 4 AZN 87/79 -, EzA § 72 a ArbGG , Grundsatz 1979, Entsch. 3 und Beschluss vom 26.03.1981 - 2 AZN 410/80 -, EzA aaO., Entsch. 17), sind in den Folgeentscheidungen des BAG zu § 622 BGB immer wieder aufgenommen oder vorausgesetzt worden und finden sich auch bei der rechtlichen Würdigung anderer tariflicher Vorschriften außerhalb des Kündigungsbereiches (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 10.05.1994 - 3 AZR 721/93 -, DB 1995, 328 betreffend die Auslegung von Spesenregelungen im Güterverkehr).
  • BAG, 27.08.1982 - 7 AZR 190/80

    Tarifvertrag - Kündigungsfrist

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    a) Das Bundesarbeitsgericht geht im Hinblick auf die tarifliche Regelung von Kündigungsfristen seit der grundlegenden Entscheidung vom 27.07.1982 (7 AZR 190/80, EzA § 1 Tarifvertragsgesetz Auslegung, Entsch. 13) davon aus, dass es sich bei Bestimmungen im normativen Teil eines Tarifvertrages nicht stets um eigenständige Regelungen handeln muss, sondern dass den Tarifvertragsparteien beim bloßen Hinweis oder bei der mehr oder weniger wörtlichen Übernahme einer gesetzlichen Regelung der Willen zu einer eigenverantwortlichen tariflichen Normsetzung fehlen könnte.
  • BAG, 10.03.1994 - 2 AZR 323/84

    Tarifliche Arbeiterkündigungsfristen

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    Für diese Auffassung des Gerichts, die anscheinend im Schrifttum ohne Gegenstimme geteilt wird (vgl. Hromadka, BB 1993, 2372 ff., 2375; Worzalla, aaO., S. 147, Isenhardt, in: Handbuch zum Arbeitsrecht, Gruppe 5, Lieferung im Februar 1994, Rdn. 194, Eisenmann, Personalhandbuch 1994, Sichtwort: Kündigungsfrist) und wohl auch in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. Urteil vom 10.03.1994 - 2 AZR 323/84 -, EzA § 622 BGB n.F., Entsch.
  • BAG, 10.05.1994 - 3 AZR 721/93

    Tarifliche Spesensätze im Güterkraftverkehr

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    Diese Grundsätze, die offensichtlich auf zwei Beschlüsse im Rahmen von Differenzbeschwerden nach § 72 a ArbGG zurückgehen (vgl. Beschluss vom 16.01.1980 - 4 AZN 87/79 -, EzA § 72 a ArbGG , Grundsatz 1979, Entsch. 3 und Beschluss vom 26.03.1981 - 2 AZN 410/80 -, EzA aaO., Entsch. 17), sind in den Folgeentscheidungen des BAG zu § 622 BGB immer wieder aufgenommen oder vorausgesetzt worden und finden sich auch bei der rechtlichen Würdigung anderer tariflicher Vorschriften außerhalb des Kündigungsbereiches (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 10.05.1994 - 3 AZR 721/93 -, DB 1995, 328 betreffend die Auslegung von Spesenregelungen im Güterverkehr).
  • BAG, 16.01.1980 - 4 AZN 87/79

    Außertarifliche normative Regelung - Klage - Eigenständige tarifliche Regelung -

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    Diese Grundsätze, die offensichtlich auf zwei Beschlüsse im Rahmen von Differenzbeschwerden nach § 72 a ArbGG zurückgehen (vgl. Beschluss vom 16.01.1980 - 4 AZN 87/79 -, EzA § 72 a ArbGG , Grundsatz 1979, Entsch. 3 und Beschluss vom 26.03.1981 - 2 AZN 410/80 -, EzA aaO., Entsch. 17), sind in den Folgeentscheidungen des BAG zu § 622 BGB immer wieder aufgenommen oder vorausgesetzt worden und finden sich auch bei der rechtlichen Würdigung anderer tariflicher Vorschriften außerhalb des Kündigungsbereiches (vgl. zuletzt BAG, Urteil vom 10.05.1994 - 3 AZR 721/93 -, DB 1995, 328 betreffend die Auslegung von Spesenregelungen im Güterverkehr).
  • BAG, 05.03.1957 - 1 AZR 420/56

    Tarifvertrag - Wille der Tarifpartner - Rückwirkende Kraft - Rückwirkungswille -

    Auszug aus LAG Thüringen, 20.02.1995 - 8 Sa 572/94
    b) Diese Rechtsprechung widerspricht, ohne dass dies vom Bundesarbeitsgericht offengelegt oder gar diskutiert wird, zwei früheren Entscheidungen des gleichen Gerichts (Urteil vom 05.03.1957 - 1 AZR 420/56 -, AP 1 zu § 1 Tarifvertragsgesetz , Rückwirkung und Urteil vom 23.04.1957 - 1 AZR 477/56 -, AP 1 zu § 1 Tarifvertragsgesetz , betr. das Hamburger Urlaubsgesetz von 1951 und wortgleiche tarifliche Urlaubsabkommen).
  • LAG Köln, 29.05.1991 - 5 Sa 3/91

    Kündigung; Kündigungsfrist; Tarifvertrag; Wirksamkeit; Dachdecker; Sachlicher

  • BAG, 05.10.1995 - 2 AZR 341/95

    Kündigungsfrist: GMTV Metall- und Elektroindustrie Thüringen

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 20. Februar 1995 - 8 Sa 572/94 - aufgehoben.
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