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   LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20   

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LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20 (https://dejure.org/2020,33331)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28.10.2020 - 12 Sa 450/20 (https://dejure.org/2020,33331)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 28. Oktober 2020 - 12 Sa 450/20 (https://dejure.org/2020,33331)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Anspruch auf Brückenteilzeit gemäß § 9a TzBfG

  • IWW

    § 12 BAT, § 9 BAT, § 12 Abs. 1 BAT, § 12 Abs. 1 Unterabs. 1 BAT, § 12 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. b BAT, § ... 9a TzBfG, § 8, § 8 Abs. 2 Satz 1 TzBfG, § 9a Abs. 5 Satz 1 TzBfG, § 8 TzBfG, § 69 Abs. 2 ArbGG, § 9a Abs. 4, 5 TzBfG, § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 9a Abs. 1 TzBfG, § 311a Abs. 1 BGB, § 12 Abs. 2 Satz 2 BAT, § 9a Abs. 1 Satz 1 TzBfG, § 9a Abs. 1 Satz 2 TzBfG, § 9a Abs. 1 Satz 3 TzBfG, § 9a Abs. 5 TzBfG, §§ 133, 157 BGB, § 145 BGB, § 106 GewO, § 9a Abs. 3 Satz 1 TzBfG, § 9a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 1 TzBfG, § 9a Abs. 2 Satz 1 Halbs. 2 TzBfG, § 8 Abs. 4 Satz 2 TzBfG, § 8 Abs. 4 TzBfG, § 9a Abs. 2 Halbs. 1 TzBfG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 20.01.2015 - 9 AZR 735/13

    Anspruch auf Begründung eines Teilzeitarbeitsverhältnisses

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
    Insoweit genügt es, wenn der Arbeitgeber rational nachvollziehbare, hinreichend gewichtige Gründe hat, der Verringerung der Arbeitszeit nicht zuzustimmen (BAG 20.01.2015 - 9 AZR 735/13, juris Rn. 17).

    Maßgeblich für das Vorliegen der betrieblichen Gründe ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Arbeitszeitwunschs durch den Arbeitgeber, der die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen entgegenstehender betrieblicher Gründe trägt (BAG 20.01.2015 a.a.O. juris Rn. 18).

  • BAG, 16.12.2008 - 9 AZR 893/07

    Teilzeitanspruch und betriebliche Mitbestimmung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
    Darin ist dann ein Verzicht auf die ausschließlich zu seinem Schutz bestimmte gesetzliche Mindestfrist (BT-Drucks. 14/4374 S. 17) zu sehen (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 636/02, juris Rn. 37; BAG 16.12.2008 - 9 AZR 893/07, juris Rn. 39).

    Einem solchen Verzicht steht nicht entgegen, dass der Arbeitgeber den Antrag ablehnt, wenn er dies aus Sachgründen tut und nicht auf eine Fristversäumung eingeht (BAG 16.12.2008 a.a.O. Rn. 39).

  • ArbG Düsseldorf, 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20

    Zum Anspruch auf zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit nach § 9a Abs. 1

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.06.2020 - 5 Ca 1315/20 - wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf - 5 Ca 1315/20 - abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
    Darin ist dann ein Verzicht auf die ausschließlich zu seinem Schutz bestimmte gesetzliche Mindestfrist (BT-Drucks. 14/4374 S. 17) zu sehen (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 636/02, juris Rn. 37; BAG 16.12.2008 - 9 AZR 893/07, juris Rn. 39).
  • BAG, 24.09.2019 - 9 AZR 435/18

    Elternzeit - Ablehnungsschreiben des Arbeitgebers - Präklusion

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
    Dies folgt aus § 311a Abs. 1 BGB (BAG 24.09.2019 - 9 AZR 435/18, juris Rn. 24).
  • BAG, 02.08.2018 - 6 AZR 437/17

    Alternative Klagehäufung - Wochenfeiertag - § 6.1 TVöD-K

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
    Eine Mehrheit von Streitgegenständen i.S.d. ZPO liegt hingegen auch dann vor, wenn die materiell-rechtliche Regelung die zusammentreffenden Ansprüche durch eine Verselbständigung der einzelnen Lebensvorgänge erkennbar unterschiedlich ausgestaltet (BAG 02.08.2018 - 6 AZR 437/17, juris Rn. 20, 22. jeweils m.w.N.).
  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
    a)Nach dem für das arbeitsgerichtliche Urteilsverfahren geltenden zweigliedrigen Streitgegenstandsbegriff wird der Gegenstand eines gerichtlichen Verfahrens durch den gestellten Antrag (Klageantrag) und den ihm zugrunde liegenden Lebenssachverhalt (Klagegrund), aus dem die begehrte Rechtsfolge hergeleitet wird, bestimmt (BAG 23.01.2018 - 9 AZR 200/17, juris Rn. 27).
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZR 222/18

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Auslegung einer

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 28.10.2020 - 12 Sa 450/20
    Vom Streitgegenstand werden damit alle materiell-rechtlichen Ansprüche erfasst, die sich im Rahmen des gestellten Antrags aus dem zur Entscheidung unterbreiteten Lebenssachverhalt herleiten lassen (BAG 20.08.2019 - 3 AZR 222/18, juris Rn. 52).
  • BAG, 07.09.2021 - 9 AZR 595/20

    "Brückenteilzeit" - Nichteinhaltung der Ankündigungsfrist

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28. Oktober 2020 - 12 Sa 450/20 - aufgehoben.
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