Rechtsprechung
LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Keine Zeugniserteilung durch freiberuflich, d.h. nicht im Betrieb tätigen Rechtsanwalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruchsgrundlage für die Beseitigung von Mängeln in einem Arbeitszeugnis; Zulässigkeit einer Klage auf bloße Erteilung eines qualifizierten Zeugnisses; Anspruchsgrundlage für eine Zeugnisberichtigung; Anforderungen an ein ordnungsgemäßes qualifiziertes Arbeitszeugnis; ...
- arbeitszeugnis.com (Leitsatz)
Arbeitszeugnis - Unterschrift
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 21.10.1998 - 2 Ca 304/98
- LAG Hamm, 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98
Papierfundstellen
- MDR 2000, 590
Wird zitiert von ... (3)
- LAG Schleswig-Holstein, 23.06.2016 - 1 Ta 68/16
Zwangsvollstreckung, Zwangsgeld, Zwischenzeugnis, Erfüllung, Unterzeichnung, …
Daher gehören zum Kreis der zeugnisberechtigten Personen u. a. auch mit Personalangelegenheiten betraute Personen, die insoweit für den Arbeitgeber verbindliche Erklärungen abgeben dürfen (LAG Hamm, Urteil vom 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98 - juris, Rn 105). - LAG Hamm, 28.03.2000 - 4 Sa 775/99
Erfüllung der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zeugnisausstellung durch …
Für die Unterzeichnung des Zeugnisses vertretungsberechtigt sind bei einer Einzelfirma deren Inhaber und bei juristischen Personen alle Personen, deren Berechtigung sich aus dem Vereins-, Handels- oder Genossenschaftsregister ergibt (LAG Hamm v. 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98, n.v.).Die Ausstellung und Unterzeichnung des Zeugnisses durch einen freiberuflich, d.h. nicht im Betrieb tätigen Rechtsanwalt ist unzulässig (LAG Hamm v. 02.11.1966 - 3 Ta 72/66, DB 1966, 1815; LAG Hamm v. 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98, n.v.).
- LAG Niedersachsen, 13.03.2007 - 9 Sa 1835/06
Arbeitszeugnis: Bindung an den Wortlaut eines Zwischenzeugnisses - Widerruf der …
Gleiches gilt für die Vollständigkeit des Zeugnisses, wenn der Arbeitnehmer Auslassungen rügt (LAG Hamm vom 17.06.1999 - 4 Sa 2587/98 - MDR 2000, 590).