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   LAG Nürnberg, 18.03.2021 - 4 Sa 413/20   

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https://dejure.org/2021,17199
LAG Nürnberg, 18.03.2021 - 4 Sa 413/20 (https://dejure.org/2021,17199)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 18.03.2021 - 4 Sa 413/20 (https://dejure.org/2021,17199)
LAG Nürnberg, Entscheidung vom 18. März 2021 - 4 Sa 413/20 (https://dejure.org/2021,17199)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 612a
    Beendigung eines Arbeitsverhältnisses durch Kündigungen

  • IWW

    § 96 SGB III, § ... 99 Abs. 3 SGB III, § 612a BGB, §§ 138, 134 BGB, § 134 BGB, § 3 des Mindestlohngesetzes, §§ 95 ff SGB III, §§ 134, 612a BGB, § 2 KSchG, Art. 2 Abs. 1 GG, § 326 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 615 Satz 3, 293 ff BGB, § 615 BGB, TVG § 1, 138 BGB, § 326 Abs. 1 S. 1 BGB, § 326 Abs. 2 S. 1 BGB, § 615 S. 3 BGB, § 615 S. 2 BGB, §§ 95-111 SGB III, § 307 BGB, § 64 Abs. 1, Abs. 2 b ArbGG, §§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 69 Abs. 2 ArbGG, §§ 615 S. 1, S. 3 BGB, § 615 S. 1 und 3 BGB, §§ 307 ff BGB, § 138 BGB, §§ 95 ff. SGB III, §§ 3 EFZG, 615 BGB, § 11 BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 1, 2 ArbGG

  • Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern

    § 612a BGB
    Kündigung - Maßregelungsverbot - Ablehnung von Kurzarbeit

  • rewis.io

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Arbeitsentgelt, Ablehnung, Kurzarbeitergeld, Antragstellung, Vereinbarung, Kurzarbeit, Feststellung, Auslegung, Anordnung, Arbeit, Unwirksamkeit, Anlage, gesetzliches Verbot, Zulassung der Revision, Beginn und Ende

  • Betriebs-Berater

    Kündigung - Maßregelungsverbot - Ablehnung von Kurzarbeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Ablehnung von Kurzarbeitsvereinbarung - Kündigung zulässig?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 612a
    Kein Verstoß gegen § 612a BGB bei Kündigung wegen Ablehnung der Kurzarbeit; Kein Verstoß gegen § 612a BGB bei Kündigung trotz partiellem Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Kurzarbeit; Mindestlohnanspruch und Kurzarbeit

  • rechtsportal.de

    BGB § 612a
    Kein Verstoß gegen § 612a BGB bei Kündigung wegen Ablehnung der Kurzarbeit; Kein Verstoß gegen § 612a BGB bei Kündigung trotz partiellem Einverständnis des Arbeitnehmers mit der Kurzarbeit; Mindestlohnanspruch und Kurzarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Ablehnung von Kurzarbeit

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen Ablehnung von Kurzarbeit

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kündigung nach Ablehnung von Kurzarbeit ist keine unzulässige Maßregelung

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Vergütungsverlust bei Kurzarbeit ist hinzunehmen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bei Ablehnung von Kurzarbeit droht die Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wer Kurzarbeit ablehnt, riskiert die Kündigung

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen Ablehnung von Kurzarbeit

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Verfahrensgang

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02

    Kündigungsschutz - Wartezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2021 - 4 Sa 413/20
    Die vom BAG: Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 - zu TZ 52 - 54 entwickelten Grundsätze seien im vorliegenden Fall nicht anwendbar.

    Für das Änderungsangebot selbst müssten daher die besonderen, auf das Motiv des Kündigenden bezogenen Voraussetzungen des § 612a BGB vorliegen (BAG, Urteil vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 -, Rn. 53, juris).

    Für das Änderungsangebot selbst müssen daher die besonderen, auf das Motiv des Kündigenden bezogenen Voraussetzungen des § 612a BGB vorliegen (BAG, Urteil vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02, Rn. 53, juris).

  • BAG, 18.11.2015 - 5 AZR 491/14

    Betriebsvereinbarung - Kurzarbeit - Annahmeverzug

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2021 - 4 Sa 413/20
    Die Einführung von Kurzarbeit bedarf einer besonderen normativen oder einzelvertraglichen Grundlage (vgl. BAG vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, Rn. 15 juris).

    Entgegen der Ansicht der Klägerin kommt es für die Frage, ob die Kündigung als verbotene Maßregelung gem. § 612a BGB unwirksam ist, nicht darauf an, ob die von der Beklagten angetragenen Regelungen zur Einführung der Kurzarbeit einer Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB standhalten würden und ob die Vereinbarung, wenn sie zustande gekommen wäre, ggf. insgesamt unwirksam wäre (vgl. zu den Mindestanforderungen, die für die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung über die Anordnung von Kurzarbeit erfüllt sein müssen: BAG vom 18.11.2015 - 5 AZR 491/14, Rn. 15 juris).

  • BAG, 04.07.1958 - 1 AZR 559/57

    Betriebsrisiko des Arbeitgebers - Tarifvertrag - Einzelarbeitsvertrag - Normierte

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2021 - 4 Sa 413/20
    Sie könnten eben gerade auch von einzelvertraglichen Regelungen verdrängt werden (BAG 4, 7.1958 AP BGB § 615 Betriebsrisiko Nr. 5; 25.1.2012 AP TVG § 1 Tarifverträge: Bau Nr. 337; ErfK/Preis, 20. Aufl. 2020 Rn. 129, BGB § 615 Rn. 129).
  • BAG, 22.04.2009 - 5 AZR 310/08

    Vergütung während der Kurzarbeit - Baugewerbe

    Auszug aus LAG Nürnberg, 18.03.2021 - 4 Sa 413/20
    Die Vergütungspflicht des Arbeitgebers entfällt somit nicht vollständig, was von Bedeutung ist, wenn ein Anspruch auf Kurzarbeitergeld gem. §§ 95 ff SGB III nicht besteht (vgl. BAG vom 22.04.2009 - 5 AZR 310/08, Rn.12 juris).
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