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   LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21   

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LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21 (https://dejure.org/2022,15017)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07.04.2022 - 9 Sa 250/21 (https://dejure.org/2022,15017)
LAG Sachsen, Entscheidung vom 07. April 2022 - 9 Sa 250/21 (https://dejure.org/2022,15017)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW

    § 64 Abs. 1, 2 ArbGG, §§ ... 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, §§ 519, 520 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 64 Abs. 6 ArbGG, § 222 Abs. 1 ZPO, § 187 Abs. 1 BGB, § 188 Abs. 2 BGB, § 264 Nr. 2 ZPO, § 256 Abs. 1 ZPO, §§ 13, 4, 7 KSchG, §§ 4, § 253 Abs. 1 ZPO, §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB, § 167 ZPO, § 1 Abs. 2 KSchG, § 23 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 1 KSchG, § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG, § 242 BGB, § 276 BGB, § 102 Abs. 1 Satz 3 BetrVG, § 102 Abs. 1 S. 3 BetrVG, § 102 BetrVG, § 102 Abs. 2 BetrVG, §§ 133, 157 BGB, § 130 Abs. 1 BGB, § 622 Abs. 2 Nr. 1 BGB, § 91 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 a ArbGG

  • Betriebs-Berater

    Nachlässigkeiten - Abmahnung - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 1 Abs 2 KSchG ; § 102 Abs 1 BetrVG
    Abmahnung - Ermahnung - Flüchtigkeitsfehler - Nachlässigkeiten - Verhältnismäßigkeit

  • rechtsportal.de

    § 1 Abs 2 KSchG ; § 102 Abs 1 BetrVG
    Abmahnung - Ermahnung - Flüchtigkeitsfehler - Nachlässigkeiten - Verhältnismäßigkeit

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verhaltensbedingte Kündigung i.S.d. § 1 Abs. 2 S. 1 KSchG; Verhältnismäßigkeitsprüfung bei Abmahnungen; Charakteristika einer Abmahnung; Leichter Pflichtenverstoß und Abmahnung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Flüchtigkeitsfehler führt nach Abmahnung zur Kündigung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Flüchtigkeitsfehler führt nach Abmahnung zur Kündigung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung wegen nicht abgeschlossenem Schreibtisch rechtens?

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Arbeitsrecht: Kündigung aufgrund nachlässigen Umgangs mit sensiblen Daten

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BAG, 13.11.1991 - 5 AZR 74/91

    Abmahnung - Gewerkschaftswerbung - Betriebsratsmitglied

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    "Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).

    Eine Abmahnung ist aber nicht allein deswegen unzulässig, weil der Arbeitgeber auch über den erhobenen Vorwurf hinwegsehen könnte (BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung, zu II 2 der Gründe), weil etwa dem Arbeitnehmer ein bewußter Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten fern lag.".

  • BAG, 13.12.2007 - 2 AZR 818/06

    Anforderungen an eine Kündigungsschutzklage - verhaltensbedingte Kündigung und

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes ist es für eine negative Prognose ausreichend, wenn die jeweiligen Pflichtwidrigkeiten aus demselben Bereich stammen und somit Abmahnungs- und Kündigungsgründe in einem inneren Zusammenhang stehen (BAG, Urteil vom 13.12.2007, Az. 2 AZR 818/06, juris, unter Hinweis auf BAG, Urteil vom 16. Januar 1992, Az. 2 AZR 412/91, ebenfalls juris).

    "Selbst wenn kein gravierender Verstoß gegen arbeitsvertragliche Verpflichtungen vorliegt, (ist) eine negative Prognose dann gegeben ..., wenn der Arbeitnehmer nach einer Abmahnung den Vertrag in gleicher oder ähnlicher Art erneut verletzt (vgl. hierzu BAG, NZA 2008, 589 , Rn. 38).

  • BAG, 25.05.2016 - 2 AZR 345/15

    Änderungskündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Der Arbeitgeber muss aufgrund der bisherigen Äußerungen des Betriebsrats davon ausgehen können, dieser werde unter keinen Umständen mehr tun als bereits geschehen (vgl. zum Vorstehenden die Entscheidung des BAG vom 25.05.2016 - 2 AZR 345/15, Rdn. 24 mit weiteren Zitaten der ständigen Rechtsprechung des Senats).

    Solche liegen regelmäßig vor, wenn der Betriebsrat dem Arbeitgeber mitteilt, er stimme der beabsichtigten Kündigung ausdrücklich und vorbehaltlos zu oder erklärt, von einer Äußerung zur Kündigungsabsicht abzusehen (BAG, Urteil vom 25. Mai 2016, Az. 2 AZR 345/15, BAGE 155, 181 -190, juris).

  • BAG, 07.11.1979 - 5 AZR 962/77

    Voraussetzungen für die Mitbestimmung des Betriebsrats bei Abmahnungen

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Auch Abmahnungen im Arbeitsverhältnis unterliegen mit Blick auf das Übermaßverbot einer Verhältnismäßigkeitsprüfung (wie BAG, Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77, juris).

    "Bei Abmahnungen im Arbeitsverhältnis ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (BAG Urteil vom 7. November 1979 - 5 AZR 962/77 - AP Nr. 3 zu § 87 BetrVG 1972 Betriebsbuße, zu II 2 c der Gründe; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 5 AZR 74/91 - AP Nr. 7 zu § 611 BGB Abmahnung).

  • BAG, 17.01.2008 - 2 AZR 536/06

    Kündigung - Minderleistung

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Es genügen Umstände, die aus Sicht eines ruhig und verständig urteilenden Arbeitgebers eine Kündigung als angemessene Reaktion auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 AZR 536/06, juris, m.w.N.).

    Es genügen insoweit Umstände, die aus Sicht eines ruhig und verständig urteilenden Arbeitgebers eine Kündigung als angemessene Reaktion auf das Fehlverhalten des Arbeitnehmers erscheinen lassen (BAG, Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 AZR 536/06, juris, m.w.N.).

  • LAG Schleswig-Holstein, 29.11.2005 - 2 Sa 350/05

    Abmahnung, Berechtigung, Verhältnismäßigkeit, Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein im Urteil vom 29.11.2005 (Az. 2 Sa 350/05, juris) lässt sich Gegenteiliges nicht entnehmen.

    Zwar schließt sich die Kammer der auf die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein (Urteil vom 29.11.2005, Az. 2 Sa 350/05, juris) gestützten Ansicht der Beklagten nicht an, wonach das Verhältnismäßigkeitsprinzip auf Abmahnungen keine Anwendung finde.

  • BAG, 22.02.1978 - 5 AZR 801/76

    Fürsorgepflicht - Betriebsbuße - Schriftliche Verwarnung - Kündigungsandrohung -

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mißbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (BAG Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n. v.; Herschel, Anm. zum BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AR-Blattei Betriebsbußen Nr. 9).
  • LAG Sachsen, 24.02.2022 - 2 Sa 453/20

    Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte; Ungerechtfertigte Abmahnung;

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Unverhältnismäßig ist eine Maßnahme dann, wenn in einem Konflikt von Interessen und Freiheiten diese auf einer Seite mehr als nötig geschmälert werden, als es für den anzustrebenden Ausgleich notwendig ist (vgl. dazu das Urteil des Sächsischen Landesarbeitsgericht vom 24. Februar 2022 - 2 Sa 453/20 -, Rn. 47, juris).
  • BAG, 23.04.1986 - 5 AZR 340/85

    Entfernung einer missbilligenden Äußerung des Arbeitgebers aus den Personalakten

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Bei der Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten durch den Arbeitnehmer hat der Arbeitgeber als Gläubiger der Arbeitsleistung zunächst selbst zu entscheiden, ob er ein Fehlverhalten des Arbeitnehmers mißbilligen will und ob er deswegen eine mündliche oder schriftliche Abmahnung erteilen will (BAG Urteil vom 23. April 1986 - 5 AZR 340/85 -, n. v.; Herschel, Anm. zum BAG Urteil vom 22. Februar 1978 - 5 AZR 801/76 - AR-Blattei Betriebsbußen Nr. 9).
  • BAG, 11.07.2013 - 2 AZR 994/12

    Ordentliche verhaltensbedingte Kündigung - Auflösungsantrag desArbeitgebers

    Auszug aus LAG Sachsen, 07.04.2022 - 9 Sa 250/21
    Einer Abmahnung bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes u.a. dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht (BAG, Urteil vom 11.07.2013, Az. 2 AZR 994/12, juris, m.w.N.).
  • BAG, 16.01.1992 - 2 AZR 412/91

    Arbeitsrecht: Aufhebungsvertrag oder Kündigung?

  • BGH, 19.12.1979 - VIII ZR 46/79

    Vorliegen einer treuwidrigen Wahrnehmung einer formalen Rechtsposition -

  • LAG Köln, 12.05.1995 - 13 Sa 137/95

    Abmahnung: Abgrenzung zur Betriebsbuße - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit -

  • BAG, 20.11.2014 - 2 AZR 651/13

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

  • BAG, 31.08.1994 - 7 AZR 893/93

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

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