Rechtsprechung
LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439 b/14 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 611 Abs 1 BGB, § 242 BGB, § 1 Abs 1 AÜG, Art 5 Abs 1 S 2 GG
Arbeitnehmerstatus eines Kameramanns - Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts - Geschäftsführer eines Verleiherbetriebs als Leiharbeitnehmer - Umgehung des Arbeitnehmerschutzes - Rechtsmissbrauch - LAG Schleswig-Holstein
Arbeitnehmerstatus, Kameramann, Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts, Leiharbeitnehmer, Geschäftsführer, Arbeitnehmerschutz, Umgehung, Rechtsmissbrauch, Tätigkeit, programmgestaltende, Nachrichtenbeiträge (kurze)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vollzeitarbeitsverhältnis eines nicht programmgestaltenden Kameramanns für Nachrichtenbeiträge einer Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vollzeitarbeitsverhältnis eines nicht programmgestaltenden Kameramanns für Nachrichtenbeiträge einer Rundfunkanstalt des öffentlichen Rechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Selbstverleih über eigene Arbeitnehmerüberlassung
- otto-schmidt.de (Kurzinformation)
Selbstverleih über eigene Arbeitnehmerüberlassung ist unwirksam
- dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)
Kameramann verleiht sich selbst an Rundfunksender
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Kameramann kann als Arbeitnehmer einer Rundfunkanstalt trotz Selbstverleih über Arbeitnehmerverleih-GmbH angesehen werden - Kameramann als Geschäftsführer der Arbeitnehmerverleih-GmbH kann jedoch nicht selbst verliehen werden
Verfahrensgang
- ArbG Kiel, 11.11.2014 - 5 Ca 760c/14
- LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439 b/14
- BAG, 17.01.2017 - 9 AZR 76/16
Papierfundstellen
- afp 2016, 183
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12
Arbeitnehmerstatus - Cutterin
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14
aa) Anerkannt ist, dass ein Vertrag nicht nur durch die Abgabe ausdrücklich übereinstimmender Willenserklärungen abgeschlossen werden kann, sondern auch durch übereinstimmendes schlüssiges Verhalten (Realofferte und deren konkludente Annahme, BAG, Urt. v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Juris, Rn 13).Dabei sind alle Umstände des Einzelfalls in Betracht zu ziehen und in ihrer Gesamtheit zu würdigen (BAG, Urt. v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Juris, Rn 15).
Dass der Kläger auch künstlerische Fähigkeiten besitzen muss, macht ihn noch nicht zu einem programmgestaltenden Mitarbeiter (vgl. insoweit die Ausführungen des BAG zum Arbeitnehmerstatus einer Cutterin, BAG v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Juris, Rn 22).
Sie vermeidet die Überbetonung von auf Zufälligkeiten beruhenden Ausschlägen nach oben und unten (BAG, Urt. v. 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - Juris, Rn 34).
- BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 3/99
Arbeitnehmerstellung eines Versicherungsvertreters
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14
Jedenfalls dann, wenn sich die gegenwärtigen tatsächlichen Umstände seit Vertragsbeginn nicht geändert haben, bedarf es auch keines gesonderten Feststellungsinteresses für einen bis dahin zurückreichenden Klageantrag (BAG, Urt. v. 15.12.1999 - 5 AZR 3/99 - Juris, Rn 45). - BAG, 08.06.1967 - 5 AZR 461/66
Arbeitnehmerbegriff
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14
Daneben liegt möglicherweise auch eine Abweichung von der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 08.06.1967 - 5 AZR 461/66 - vor, auf die sich der Beklagte berufen hat.
- BAG, 22.04.1998 - 5 AZR 92/97
Abrufarbeit - Rundfunkmitarbeiter -; befristetes Arbeitsverhältnis
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14
Voraussetzung ist jedoch, dass der einzelne Arbeitnehmer häufig und ohne größere Unterbrechungen herangezogen wird und er von seinem Ablehnungsrecht regelmäßig keinen Gebrauch macht, der Arbeitnehmer also darauf vertrauen kann, auch in Zukunft herangezogen zu werden (BAG, Urt. v. 22.04.1998 - 5 AZR 92/97 - Juris, Rn 33 u. 35). - BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94
Arbeitnehmerüberlassung
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14
Die Anwendung der Vorschriften über die Arbeitnehmerüberlassung setzt nämlich voraus, dass die zur Arbeitsleistung überlassene Person Arbeitnehmer des Verleihunternehmers ist (vgl. § 1 Abs. 1 AÜG und BAG Urt. v. 09.11.1994 - 7 AZR 217/94 - Juris, Rn 15). - BGH, 28.10.2009 - IV ZR 140/08
Arglistige Täuschung i.R.e. Beantwortung von Gesundheitsfragen bei Anbahnung …
Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 01.12.2015 - 1 Sa 439b/14
Lässt sich ein zielgerichtet treuwidriges Verhalten nicht feststellen, so muss durch eine umfassende Abwägung der maßgeblichen Umstände des Einzelfalles entschieden werden, ob und inwieweit einem Beteiligten die Ausübung einer Rechtsposition nach Treu und Glauben verwehrt sein soll (BGH, Urt. v. 28.10.2009 - IV ZR 140/08 - Juris, Rn 21).