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   LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02, LBG-Ä 8/2002   

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https://dejure.org/2002,68172
LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02, LBG-Ä 8/2002 (https://dejure.org/2002,68172)
LBerG Heilberufe Bayern, Entscheidung vom 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02, LBG-Ä 8/2002 (https://dejure.org/2002,68172)
LBerG Heilberufe Bayern, Entscheidung vom 27. November 2002 - LBG-Ä 8/02, LBG-Ä 8/2002 (https://dejure.org/2002,68172)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • bzaek.de

    Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de"

  • Judicialis

    Berufsordnung für die Ärzte Bayerns Art. 27 Abs. 1 Satz 3; ; Berufsordnung für die Ärzte Bayerns Art. 27 Abs. 1 Satz 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ärztliches Werberecht; Verwendung der Internet-Domain "orthopaede.de" durch einen Orthopäden; Zulässigkeit der Darstellung des eigenen Leistungsangebots des Arztes im Internet; Irreführende Werbung durch unlauteres Verhalten

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2003, 249
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvR 166/89

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    a) Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss im rechtlichen und geschäftlichen Verkehr Raum bleiben (BVerfG MedR 1993, 348).

    Für interessengerechte und sachangemessene Informationen, die keinen Irrtum erregen, muss - wie bereits dargelegt - im rechtlichen und geschäftlichen verkehr Raum bleiben (BVerfG MedR 1993, 348; NJW 2002, 1864/1865; vgl. auch Bahner aaO S. 99 ff.).

  • OLG München, 19.04.2001 - 29 U 5725/00

    Beschreibender Begriff als Second-level-domain - Behinderung der Mitbewerber -

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Ebenso wie die Rechtsprechung eine Alleinstellungsbehauptung für die Domain-Namen "rechtsanwaelte.de" oder "autovermietung.com" (OLG München Urteil vom 19.4.2001 - 29 U 5725/00) verneint hat, erwarten Internet-Benutzer, die den Begriff "orthopaede" zusammen mit einer Top-Level-Domain für eine Suche im Internet verwenden, nicht unter dieser Domain eine Homepage mit einem vollständigen bzw. einem repräsentativen Überblick von in diesem Bereich tätigen Ärzten zu finden.
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 216/99

    Mitwohnzentrale.de

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Jedoch ist diese - mehr theoretische - Möglichkeit rechtlich nicht relevant, weil der Verkehr etwa bei "rechtsanwaelte" (vgl. LG München I NJW 2001, 2100) von vornherein erkennt, dass die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (BGH WRP 2001, 1286/1288).
  • LG München I, 16.11.2000 - 7 O 5570/00

    Www.rechtsanwaelte.de

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Jedoch ist diese - mehr theoretische - Möglichkeit rechtlich nicht relevant, weil der Verkehr etwa bei "rechtsanwaelte" (vgl. LG München I NJW 2001, 2100) von vornherein erkennt, dass die gefundene Homepage eines Anbieters nicht das gesamte Angebot repräsentiert (BGH WRP 2001, 1286/1288).
  • BVerfG, 15.12.1993 - 1 BvR 410/88

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Werbeverbots für Ärzte

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Das standesrechtliche Werbeverbot für berufswidrige Werbung ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden (BVerfG NJW 1994, 1591/1592 m. w. N.).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Berufsausübungsregelungen, um die es hier geht, sind dann unbedenklich, wenn sie durch vernünftige Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt sind, die gewählten Mittel zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sind und die durch sie bewirkte Beschränkung dem Betroffenen zumutbar ist (vgl. BVerfGE 68, 193/218; 76, 196/207 = NJW 1988, 194; je m. w. N.).
  • BGH, 08.06.2000 - I ZR 269/97

    Dentalästhetika

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Ausdrücklich hat BGH NJW 2001, 1791/1793 klargestellt, dass dem Arzt über das Internet die Darstellung des eigenen Leistungsangebots offen steht, die - wenn sich die Darstellung im sachlich-angemessenen Rahmen hält - grundsätzlich mit dem ärztlichen Berufsbild zu vereinbaren ist.
  • BGH, 15.12.1953 - 5 StR 294/53

    Mitteilungspflicht eines Kriminalpolizeibeamten bei außerdienstlicher Kenntnis

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Im Eröffnungsbeschluss heißt es dazu wörtlich- "Da der Beschuldigte bereits aufgrund früherer Veröffentlichungen in der vom ... sowie in der Zeitung vom ... auf das Verbotene seines Handelns hingewiesen worden sei, habe er im vorliegenden Fall auch schuldhaft gehandelt." In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass zur Auslegung des Anklagesatzes (hier: des Sachverhalts der Antragsschrift) auch auf das wesentliche Ergebnis der Ermittlungen (hier: die Begründung des Antrags) ergänzend zurückgegriffen werden darf, wenn andernfalls der Umfang der Rechtskraft eines entsprechenden Urteils unklar bliebe (BGHSt 5, 225/227; BGH GA 1980, 108/109).
  • BVerfG, 11.02.1992 - 1 BvR 1531/90

    Ärztliches Werbeverbot

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Die Presse darf im Rahmen ihrer Berichterstattung sogar Aussagen über einen Arzt machen, die diesem unter Umständen aus Gründen standesrechtlicher Werbebeschränkungen untersagt wären (BVerfG NJW 1992, 2341).
  • OLG München, 23.09.1999 - 29 U 4357/99

    Verwechselungsgefahr zweier Internet-Domains; Schutz einer bekannten

    Auszug aus LBerG Heilberufe Bayern, 27.11.2002 - LBG-Ä 8/02
    Domains dienen der Abgrenzung der unter dieser Adresse registrierten Person oder Einrichtung von anderen Internet-Teilnehmern und haben daher Kennzeichnungsfunktion (OLG München GRUR 2000, 518/519).
  • BVerfG, 31.10.1984 - 1 BvR 35/82

    Zahntechniker-Innungen

  • BVerfG, 18.10.2001 - 1 BvR 881/00

    "Zahnarztsuchservice" nicht standeswidrig

  • BVerfG, 18.02.2002 - 1 BvR 1644/01

    Werberecht - diesmal für Tierärzte

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