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LG Aachen, 01.09.2016 - 9 O 262/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Nachweis einer Berufsunfähigkeit bei Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 01.09.2016 - 9 O 262/15
- OLG Köln, 06.03.2017 - 20 U 169/16
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.09.1992 - IV ZR 227/91
Konkrete Feststellungen zur Berufsausübung als Grundlage sachverständiger …
Auszug aus LG Aachen, 01.09.2016 - 9 O 262/15
Erforderlich ist auch die detaillierte Darlegung der Auswirkungen der nach Ansicht des Klägers zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit (vgl. nur BGH VersR 1992, 1386; BGH NJW-RR 1996, 345). - BGH, 29.11.1995 - IV ZR 233/94
Darlegungs- und Beweislast des Versicherungsnehmers bei Inanspruchnahme der …
Auszug aus LG Aachen, 01.09.2016 - 9 O 262/15
Erforderlich ist auch die detaillierte Darlegung der Auswirkungen der nach Ansicht des Klägers zur Berufsunfähigkeit führenden Erkrankung auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit (vgl. nur BGH VersR 1992, 1386; BGH NJW-RR 1996, 345). - BGH, 16.04.2008 - XII ZB 192/06
Gericht muss eindeutigen Hinweis nicht wiederholen
Auszug aus LG Aachen, 01.09.2016 - 9 O 262/15
Bei dem anwaltlichen vertretenen Kläger kann die Kammer davon ausgehen, dass bei einer unzureichenden Reaktion auf einen unmissverständlichen Hinweis weiterer Vortrag nicht beabsichtigt ist (BGH NJW 2008, 2036;… Zöller/Greger, ZPO, 31. Aufl., § 139 Rn. 14d mit weiteren Nachweisen).
- OLG Köln, 06.03.2017 - 20 U 169/16
Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Berufsunfähigkeit des …
Die Parteien werden darauf hingewiesen, dass der Senat beabsichtigt, die Berufung des Klägers gegen das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen vom 1. September 2016 - 9 O 262/15 - ohne mündliche Verhandlung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO durch Beschluss zurückzuweisen.