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   LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20   

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https://dejure.org/2021,2630
LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20 (https://dejure.org/2021,2630)
LG Aachen, Entscheidung vom 04.02.2021 - 8 O 350/20 (https://dejure.org/2021,2630)
LG Aachen, Entscheidung vom 04. Februar 2021 - 8 O 350/20 (https://dejure.org/2021,2630)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Schadenersatz beim VW Touareg

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal - Schadenersatz bei einem VW Touareg

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    VW Touareg: Audi AG und VW AG zu Schadensersatz verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
    Die Klagepartei hat einen Schaden schon durch den Erwerb des mit der Software zur Motorsteuerung ausgerüsteten Fahrzeugs erlitten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 46-48).

    Der Hauptzweck des Erwerbs des Fahrzeugs, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, war unmittelbar gefährdet, da die Entziehung der EG-Typengenehmigung drohte, bzw. die Anordnung von Nebenbestimmungen sowie bei deren Nichterfüllung die Stilllegung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 53ff; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.

    Auf eine nach Vertragsschluss durchgeführte Installation eines Software-Updates kommt es nicht an, da hierdurch die ungewollte Belastung mit einer Verbindlichkeit nicht wegfällt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 58; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.

    Es ist äußerst fernliegend, dass die Klagepartei -oder überhaupt ein Käufer eines Pkwbei einem gewöhnlichen Kauf bereit ist, das Risiko einer behördlichen Stilllegung ihres Fahrzeugs in Kauf zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 49).

  • OLG Köln, 04.10.2019 - 19 U 98/19

    Haftung des Herstellers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
    Es drohten ein Widerruf der Typengenehmigung und eine Stilllegung des Fahrzeugs (OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.

    Der Hauptzweck des Erwerbs des Fahrzeugs, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, war unmittelbar gefährdet, da die Entziehung der EG-Typengenehmigung drohte, bzw. die Anordnung von Nebenbestimmungen sowie bei deren Nichterfüllung die Stilllegung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 53ff; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.

    Auf eine nach Vertragsschluss durchgeführte Installation eines Software-Updates kommt es nicht an, da hierdurch die ungewollte Belastung mit einer Verbindlichkeit nicht wegfällt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 58; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
    Zudem ist davon auszugehen, dass der Vorstand der Beklagten umfassend Kenntnis von der Manipulation und Vorsatz bezüglich der Täuschung hatte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris, Rn. 31).

    Auch das Dazwischentreten eines Gesamtherstellers des Fahrzeugs lässt die Täuschung der Beklagten zu 1) als Herstellerin des Motors nicht entfallen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris, Rn. 36).

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19

    "VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig

    Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
    Zudem muss die Klagepartei -ebenfalls Zug um Zug nachden Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die gezogenen Nutzungen erstatten (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19 -, juris, Rn. 11).
  • OLG Köln, 27.09.2019 - 19 U 150/19

    Inverkehrbringen eines von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs

    Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
    Welche konkreten Personen auf Seiten der Beklagten verantwortlich sind, ist unerheblich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019, 19 U 150/19, juris, Rn. 6).
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