Rechtsprechung
LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse (2)
Sonstiges
- anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
VW Touareg: Audi AG und VW AG zu Schadensersatz verurteilt
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19
Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend …
Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
Die Klagepartei hat einen Schaden schon durch den Erwerb des mit der Software zur Motorsteuerung ausgerüsteten Fahrzeugs erlitten (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 46-48).Der Hauptzweck des Erwerbs des Fahrzeugs, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, war unmittelbar gefährdet, da die Entziehung der EG-Typengenehmigung drohte, bzw. die Anordnung von Nebenbestimmungen sowie bei deren Nichterfüllung die Stilllegung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 53ff; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.
Auf eine nach Vertragsschluss durchgeführte Installation eines Software-Updates kommt es nicht an, da hierdurch die ungewollte Belastung mit einer Verbindlichkeit nicht wegfällt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 58; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.
Es ist äußerst fernliegend, dass die Klagepartei -oder überhaupt ein Käufer eines Pkwbei einem gewöhnlichen Kauf bereit ist, das Risiko einer behördlichen Stilllegung ihres Fahrzeugs in Kauf zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 49).
- OLG Köln, 04.10.2019 - 19 U 98/19
Haftung des Herstellers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs …
Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
Es drohten ein Widerruf der Typengenehmigung und eine Stilllegung des Fahrzeugs (OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.Der Hauptzweck des Erwerbs des Fahrzeugs, dieses im öffentlichen Straßenverkehr zu nutzen, war unmittelbar gefährdet, da die Entziehung der EG-Typengenehmigung drohte, bzw. die Anordnung von Nebenbestimmungen sowie bei deren Nichterfüllung die Stilllegung (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 53ff; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.
Auf eine nach Vertragsschluss durchgeführte Installation eines Software-Updates kommt es nicht an, da hierdurch die ungewollte Belastung mit einer Verbindlichkeit nicht wegfällt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Mai 2020 - VI ZR 252/19 -, juris, Rn. 58; OLG Köln, Urteil vom 04.10.2019, 19 U 98/19, juris, insb.
- OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18
Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden
Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
Zudem ist davon auszugehen, dass der Vorstand der Beklagten umfassend Kenntnis von der Manipulation und Vorsatz bezüglich der Täuschung hatte (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris, Rn. 31).Auch das Dazwischentreten eines Gesamtherstellers des Fahrzeugs lässt die Täuschung der Beklagten zu 1) als Herstellerin des Motors nicht entfallen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris, Rn. 36).
- BGH, 30.07.2020 - VI ZR 354/19
"VW-Dieselverfahren": Nutzungsvorteile können Schadensersatzanspruch vollständig …
Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
Zudem muss die Klagepartei -ebenfalls Zug um Zug nachden Grundsätzen der Vorteilsausgleichung die gezogenen Nutzungen erstatten (vgl. BGH, Urteil vom 30. Juli 2020 - VI ZR 354/19 -, juris, Rn. 11). - OLG Köln, 27.09.2019 - 19 U 150/19
Inverkehrbringen eines von dem Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs
Auszug aus LG Aachen, 04.02.2021 - 8 O 350/20
Welche konkreten Personen auf Seiten der Beklagten verantwortlich sind, ist unerheblich (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 27.09.2019, 19 U 150/19, juris, Rn. 6).