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LG Aachen, 04.10.2011 - 7 O 132/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütungsanspruch eines Bauunternehmers für Mehrleistungen bei Abschluss eines Einheitspreisvertrages für ein bestimmtes Bauprojekt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 04.10.2011 - 7 O 132/11
- OLG Köln, 07.08.2012 - 19 U 185/11
- BGH, 02.09.2013 - VII ZR 242/12
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 01.06.2005 - XII ZR 275/02
Entscheidung des Revisionsgerichts bei Begründetheit einer Gehörsrüge
Auszug aus LG Aachen, 04.10.2011 - 7 O 132/11
Im Zivilprozess gilt, dass sich die Anforderungen an den substanziierten Vortrag nach dem Vorbringen des Gegners richten (Vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2005, XII ZR 275/02, Rn 7, zitiert nach juris).Dabei gilt im Zivilprozess der Grundsatz, dass sich der Umfang der Darlegungslast nach der Einlassung des Gegners richtet (Vgl. BGH, Urteil vom 01.06.2005, XII ZR 275/02, Rn 7, zitiert nach juris).
- OLG Köln, 07.08.2012 - 19 U 185/11
Zurückweisung verspäteten Vorbringens
Die Berufung der Klägerin gegen das am 04.10.2011 verkündete Urteil der 7. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 7 O 132/11 - wird zurückgewiesen.Die Klägerin beantragt, unter Abänderung des am 04.10.2011 verkündeten Urteils des Landgerichts Aachen - 7 O 132/11 - die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an die Klägerin 32.544,12 EUR nebst 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB ab dem 16.08.2010 zu zahlen.