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   LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15   

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https://dejure.org/2017,64977
LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15 (https://dejure.org/2017,64977)
LG Aachen, Entscheidung vom 04.10.2017 - 11 O 257/15 (https://dejure.org/2017,64977)
LG Aachen, Entscheidung vom 04. Oktober 2017 - 11 O 257/15 (https://dejure.org/2017,64977)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Begriff des zahnärztlichen Behandlungsfehlers als das nach dem jeweiligen Stand der Medizin unsachgemäße und schädigende Verhalten des Zahnarztes i.R.e. Schadensersatzanspruchs (hier: Planung einer Zahnprothese im Unterkiefer)

  • medizinrechtsiegen.de

    Zahnarztvertrag - fehlerhafte Planung von Zahnersatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 67/15

    Berufung im Arzthaftungsprozess: Prüfung von Einwendungen gegen die

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15
    Er repräsentiert den jeweiligen Stand der naturwissenschaftlichen Erkenntnisse und der zahnärztlichen Erfahrung, der zur Erreichung des zahnärztlichen Behandlungsziels erforderlich ist und sich in der Erprobung bewährt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 22.12.2015 - VI ZR 67/15, mit weiteren Nachweisen).
  • LG Arnsberg, 26.06.2014 - 5 O 21/06

    Ausscheiden von Restvergütungsanprüchen eines Zahnarztes aufgrund von

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15
    Dieser müsse gegebenenfalls feststellen, ob die Leistung des Zahntechnikers ausreichend und angemessen für den konkreten Zahnersatz ist (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 26. Juni 2014 - 5 O 21/06 -, Rn. 39, 41; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 25. November 2005 - 1 U 6/05 -, Rn. 20).
  • OLG Koblenz, 08.10.2014 - 5 U 624/14

    Zahnarzt schuldet nicht die Kosten einer prothetischen Nach- bzw. Neuversorgung

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15
    Denn der Beklagte war - anders als ein Zahntechniker - nicht mit der bloßen Anfertigung eines Zahnersatzes nach einem vorgegebenen Abdruck beauftragt, sondern mit der Herstellung einer Prothese betraut, die nach der individuellen Situation der Klägerin konzipiert und in Würdigung eben dieser Situation eingepasst werden musste (OLG Koblenz, Urteil vom 08. Oktober 2014 - 5 U 624/14 -, Rn. 9, juris).
  • OLG Koblenz, 10.10.2012 - 5 U 1505/11

    Rechtliche Einordnung eines Zahnarztvertrages; Rechte des Patienten bei

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15
    Aber diese reichten nicht über den 08.03.2013 hinaus (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 10. Oktober 2012 - 5 U 1505/11 -, Rn. 14).
  • OLG Naumburg, 25.06.2009 - 1 U 27/09

    Haftung des Zahnarztes wegen unterbliebener Beseitigung eines Zahnengstandes im

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15
    Insbesondere ist das vom Beklagten angeführte Urteil des OLG Naumburg nicht einschlägig, da die dortige Klägerin dem beklagten Zahnarzt keine Nachbesserung einräumen musste, da der Zweck der Nachbesserung bei der Eingliederung einer Prothese - ein Vortasten bei Passgenauigkeiten und Beweglichkeit - nicht erreicht werden konnte (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 25. Juni 2009 - 1 U 27/09 -, Rn. 21, juris).
  • OLG Hamburg, 25.11.2005 - 1 U 6/05

    Zahnarztvertrag: Vergütungsanspruch bei vollständiger Unbrauchbarkeit einer

    Auszug aus LG Aachen, 04.10.2017 - 11 O 257/15
    Dieser müsse gegebenenfalls feststellen, ob die Leistung des Zahntechnikers ausreichend und angemessen für den konkreten Zahnersatz ist (vgl. LG Arnsberg, Urteil vom 26. Juni 2014 - 5 O 21/06 -, Rn. 39, 41; Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 25. November 2005 - 1 U 6/05 -, Rn. 20).
  • OLG Köln, 08.06.2018 - 5 U 174/17

    Rechtliche Einordnung des Behandlungsvertrages zwischen einem Zahnarzt und einem

    Der Senat weist die Parteien darauf hin, dass er beabsichtigt, die Berufung des Beklagten gegen das am 04.10.2017 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 257/15 - gemäß § 522 Abs. 2 ZPO als unbegründet zurückzuweisen.
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