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   LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20   

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LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20 (https://dejure.org/2020,47688)
LG Aachen, Entscheidung vom 05.10.2020 - 60 Qs 41/20 (https://dejure.org/2020,47688)
LG Aachen, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 60 Qs 41/20 (https://dejure.org/2020,47688)
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  • OLG Karlsruhe, 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18

    Strafurteil wegen Beleidigung: Bezeichnung von Polizeibeamten als "Flitzpiepen";

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Ein Verstoß gegen das Grundrecht der Meinungsfreiheit liegt demnach schon dann vor, wenn die Gerichte bei der rechtlichen Würdigung einer Äußerung dieser eine Bedeutung beilegen, die ihr objektiv nicht zukommt, oder wenn sie sich unter mehreren möglichen Deutungen für die zur Bestrafung führende entscheiden, ohne die anderen mit überzeugenden Gründen auszuschließen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, NZV 1994, 486 zur Bezeichnung eines Polizeibeamten als "kassierenden Bullen" im Rahmen eines Einspruchsverfahrens gegen einen Bußgeldbescheid; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 zur Bezeichnung von Polizeibeamten als "Flitzpiepen" im Rahmen einer an die Bußgeldbehörde gerichteten E-Mail).

    Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Werturteile im Rahmen von Auseinandersetzungen handelt, die sich auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise beziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02, NStZ-RR 2003, 295, 297).

    Eine solche nur unter engen Voraussetzungen anzunehmende Schmähkritik liegt aber nicht schon bei überzogener oder selbst ausfälliger Kritik, sondern erst dann vor, wenn das sachliche Anliegen völlig hinter die persönliche Kränkung zurücktritt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 10).

  • OLG München, 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14

    Beleidigung, Schmähkritik, Wahrnehmung berechtigter Interessen

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Dies gilt umso mehr, wenn es sich um Werturteile im Rahmen von Auseinandersetzungen handelt, die sich auf staatliche Einrichtungen, deren Bedienstete und deren Vorgehensweise beziehen (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 8; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.03.2003 - III 2b Ss 224/02, NStZ-RR 2003, 295, 297).

    Eine solche nur unter engen Voraussetzungen anzunehmende Schmähkritik liegt aber nicht schon bei überzogener oder selbst ausfälliger Kritik, sondern erst dann vor, wenn das sachliche Anliegen völlig hinter die persönliche Kränkung zurücktritt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89, BVerfGE 82, 272, 283 f. = NJW 1991, 95; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.05.2018 - 2 Rv 4 Ss 193/18, juris Rn. 10 m.w.Nachw.; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 10).

    Ein auch nur irgendwie nachvollziehbarer Anlass für die inkriminierte Äußerung ist nicht erkennbar (zu abweichenden Fallkonstellationen vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17, juris Rn. 22 [Bezeichnung von Polizeibeamten als "Wichtigtuer" aus Anlass einer Verkehrskontrolle sowie im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Diensthandlung]; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 12 [Äußerung "You are complete crazy" gegenüber Polizeibeamten im Rahmen einer lange andauernden Personalienüberprüfung auf deren Vorwurf, falsche Angaben gemacht zu haben]; OLG München, Beschl. v. 12.03.2019 - 5 OLG 13 Ss 524/18, juris Rn. 17, 31 [Bezeichnung von Polizeibeamten u.a. als "Faulenzer", wenn der Äußernde diese selbst gerufen hat, sie aber aus seiner Sicht ihren dienstlichen Pflichten unzureichend nachgekommen sind]).

  • OLG München, 12.03.2019 - 5 OLG 13 Ss 524/18
    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Durch die Äußerung "Kümmert Euch um Euren Scheiß und lasst mich in Ruhe!" sowie "Ich bin doch kein Krimineller!" hat der Angeschuldigte einen sachlichen Bezug zu der von den Polizeibeamten getroffenen Maßnahme hergestellt, indem er damit zum Ausdruck gebracht hat, dass er ein polizeiliches Einschreiten wegen einer bloßen Ordnungswidrigkeit für überzogen erachtet (vgl. OLG München, Beschl. v. 12.03.2019 - 5 OLG 13 Ss 524/18, juris Rn. 28).

    (2) Bei der demnach im Rahmen des § 193 StGB gebotenen Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460, juris Rn. 13; OLG Bremen, Beschl. v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17, juris Rn. 14; OLG München, Beschl. v. 12.03.2019 - 5 OLG 13 Ss 524/18, juris Rn. 25) überwiegt vorliegend die Persönlichkeitsbeeinträchtigung.

    Ein auch nur irgendwie nachvollziehbarer Anlass für die inkriminierte Äußerung ist nicht erkennbar (zu abweichenden Fallkonstellationen vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17, juris Rn. 22 [Bezeichnung von Polizeibeamten als "Wichtigtuer" aus Anlass einer Verkehrskontrolle sowie im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Diensthandlung]; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 12 [Äußerung "You are complete crazy" gegenüber Polizeibeamten im Rahmen einer lange andauernden Personalienüberprüfung auf deren Vorwurf, falsche Angaben gemacht zu haben]; OLG München, Beschl. v. 12.03.2019 - 5 OLG 13 Ss 524/18, juris Rn. 17, 31 [Bezeichnung von Polizeibeamten u.a. als "Faulenzer", wenn der Äußernde diese selbst gerufen hat, sie aber aus seiner Sicht ihren dienstlichen Pflichten unzureichend nachgekommen sind]).

  • LG Saarbrücken, 17.10.2017 - 8 Qs 112/17

    Strafbefehlsverfahren: Terminsanberaumung bei anderer rechtlicher Bewertung des

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Aus diesem Grund kann die Kammer - wie geschehen - den angegriffenen Beschluss lediglich aufheben und die Sache zur neuen Entscheidung an das Amtsgericht zurückverweisen (LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 6; Löwe-Rosenberg/ Gössel , StPO, 26. Aufl. 2009, § 408 Rn. 25; KK-StPO/ Maur , 8. Aufl. 2019, § 408 Rn. 13).

    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).

  • OLG Bremen, 13.04.2018 - 1 Ss 49/17

    Beleidigung, Polizeibeamte, Schmähkritik

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    (2) Bei der demnach im Rahmen des § 193 StGB gebotenen Abwägung zwischen der Schwere der Persönlichkeitsbeeinträchtigung einerseits und der Einbuße an Meinungsfreiheit durch ihr Verbot andererseits (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14, NJW 2017, 1460, juris Rn. 13; OLG Bremen, Beschl. v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17, juris Rn. 14; OLG München, Beschl. v. 12.03.2019 - 5 OLG 13 Ss 524/18, juris Rn. 25) überwiegt vorliegend die Persönlichkeitsbeeinträchtigung.

    Ein auch nur irgendwie nachvollziehbarer Anlass für die inkriminierte Äußerung ist nicht erkennbar (zu abweichenden Fallkonstellationen vgl. OLG Bremen, Beschl. v. 13.04.2018 - 1 Ss 49/17, juris Rn. 22 [Bezeichnung von Polizeibeamten als "Wichtigtuer" aus Anlass einer Verkehrskontrolle sowie im Zusammenhang mit einer unrechtmäßigen Diensthandlung]; OLG München, Beschl. v. 06.11.2014 - 5 OLG 13 Ss 535/14, juris Rn. 12 [Äußerung "You are complete crazy" gegenüber Polizeibeamten im Rahmen einer lange andauernden Personalienüberprüfung auf deren Vorwurf, falsche Angaben gemacht zu haben]; OLG München, Beschl. v. 12.03.2019 - 5 OLG 13 Ss 524/18, juris Rn. 17, 31 [Bezeichnung von Polizeibeamten u.a. als "Faulenzer", wenn der Äußernde diese selbst gerufen hat, sie aber aus seiner Sicht ihren dienstlichen Pflichten unzureichend nachgekommen sind]).

  • KG, 12.08.2005 - 1 Ss 93/04

    Beleidigung eines uniformierten Polizeibeamten durch Bezeichnung als "Clown"

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Die Ehre kann danach auch durch Vorwürfe oder Äußerungen verletzt werden, die sich auf das Sozialverhalten des Betroffenen wie etwa die Art seiner Dienst- oder Berufsausübung beziehen (vgl. KG, Urt. v. 12.08.2005 - 1 Ss 93/04, NJW 2005, 2872, juris Rn. 7).

    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und den Begleitumständen, unter denen sie fällt, bestimmt, soweit diese für die Beteiligten erkennbar waren (vgl. KG, Urt. v. 12.08.2005 - 1 Ss 93/04, NJW 2005, 2872, juris Rn. 8 m.w.Nachw.).

  • OLG Stuttgart, 07.06.2001 - 5 Ws 4/01

    Umfang der Rechtskraft einer Verurteilung wegen eines Verstoßes gegen eine

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 4 Ws 302/16

    Sexuelle Handlung; Vornehmenlassen; Kind; passive Duldung; Unterlassungsdelikt;

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
  • OLG Rostock, 27.11.2015 - 20 Ws 192/15

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Voraussetzungen der Verhandlungsfähigkeit eines

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Die Kosten- und Auslagentragung im Beschwerdeverfahren folgt vielmehr jener in der Hauptsache (vgl. OLG Stuttgart, Beschl. v. 07.06.2001 - 5 Ws 4/01, juris; OLG Rostock, Beschl. v. 27.11.2015 - 20 Ws 192/15, juris Rn. 41; OLG Hamm, Beschl. v. 29.09.2016 - 4 Ws 302/16, juris; ohne nähere Begründung a.A. LG Saarbrücken, Beschl. v. 17.10.2017 - 8 Qs 112/17, juris Rn. 7).
  • LG Landshut, 20.10.2009 - 4 Qs 237/09

    Umfang des öffentlichen Glaubens einer Ausfuhr- und Abnehmerbescheinigung

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 41/20
    Auch eine Aufhebung des Beschlusses mit der Anweisung an den Strafrichter, den Strafbefehl antragsgemäß zu erlassen oder über den Antrag der Staatsanwaltschaft unter Beachtung der Rechtsauffassung des Beschwerdegerichts erneut zu entscheiden, ist nicht möglich, da damit in unzulässigerweise in die Entschließungsfreiheit des Strafrichters eingegriffen würde (zutreffend Löwe-Rosenberg/ Gössel , StPO, 26. Aufl. 2009, § 408 Rn. 24, 25; KK-StPO/ Maur , 8. Aufl. 2019, § 408 Rn. 13; ohne nähere Begründung a.A. LG Landshut, Beschl. v. 20.10.2009 - 4 Qs 237/09, NStZ-RR 2010, 78 f.).
  • BGH, 29.09.2011 - 3 StR 280/11

    Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses (Unterschriften aller Richter);

  • BayObLG, 27.06.1989 - RReg. 4 St 34/89
  • OLG Düsseldorf, 25.03.2003 - 2b Ss 224/02

    Beleidigung und Freiheit der Meinungsäußerung

  • BVerfG, 08.02.2017 - 1 BvR 2973/14

    Die falsche Einordnung einer Äußerung als Schmähkritik verkürzt den

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97

    Unterzeichnung einer Berufungsschrift

  • BGH, 08.10.1991 - XI ZB 6/91

    Ordnungsgemäße Unterschrift

  • BVerfG, 05.03.1992 - 1 BvR 1770/91

    Verfassungsrchtliche Überprüfung einer strafgerichtlichen Entscheidungen wegen

  • BGH, 07.01.1959 - 2 StR 550/58

    Leserlichkeit der Unterzeichnung einer Revisionsbegründung bei Entbehren des

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • OLG München, 01.12.2009 - 5St RR 295/09

    Strafverfahren wegen Beleidigung: Polemische und überzogene Äußerungen im Rahmen

  • BGH, 20.03.2019 - 3 StR 452/18

    Strafzumessung im Jugendstrafrecht (Bedeutung des Erziehungsgedanken bei der

  • OLG Düsseldorf, 05.08.1983 - 1 Ws 668/83
  • BGH, 14.02.1985 - 4 StR 731/84

    Vorausetzungen für die Rüge der Entlassung eines vernommenen Zeugen oder

  • BVerfG, 23.09.1993 - 1 BvR 584/93

    Verkennung von Bedeutung und Tragweite des Rechts auf freie Meinungsäußerung

  • BGH, 25.01.2017 - XII ZB 504/15

    Familienstreitsache: Voraussetzung der ordnungsgemäßen Verkündung der

  • BVerfG, 26.06.1990 - 1 BvR 1165/89

    Postmortale Schmähkritik

  • BayObLG, 28.05.2003 - 1 ObOWi 177/03

    Anforderungen an die Unterschrift unter ein Urteil

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

  • RG, 03.02.1910 - III 1038/09

    1. Kann die Revision unter Umständen auf die nicht zu widerlegende Behauptung

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