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   LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20   

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LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20 (https://dejure.org/2020,47687)
LG Aachen, Entscheidung vom 05.10.2020 - 60 Qs 44/20 (https://dejure.org/2020,47687)
LG Aachen, Entscheidung vom 05. Oktober 2020 - 60 Qs 44/20 (https://dejure.org/2020,47687)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Karlsruhe, 26.02.2004 - 1 Ss 105/03

    Diebstahl: Vollendung der Wegnahme; "Einbrechen" bei Öffnen eines verschlossenen

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Ob die vorgenannten Elemente vorliegen, ist nach der natürlichen Auffassung des täglichen Lebens zu beurteilen (vgl. hierzu OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, juris Rn. 18 m.w.Nachw.).

    Jedoch ist die Möglichkeit des Wegschaffens der Sache im Sinne der sog. Ablationstheorie in Grenzfällen - und so auch im vorliegenden Fall - für die Vollendung der Wegnahme bedeutsam, was sich daran zeigt, dass nur ein zum Gewahrsamswechsel führendes Ergreifen die Wegnahme vollendet (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, juris Rn. 19 m.w.Nachw.).

    Das tatsächliche Fortschaffen der Sache aus dem Zugriffsbereich des früheren Gewahrsamsinhabers ist insoweit nicht zwingend erforderlich, denn der Wegnahmebegriff setzt nicht voraus, dass der Täter endgültigen und gesicherten Gewahrsam erlangt hat (OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, juris Rn. 19 m.w.Nachw.; LK-StGB/ Vogel , 12. Aufl. 2010, § 242 Rn. 94, 97).

    Nach der natürlichen Lebensauffassung war die Wegnahme damit vollendet (vgl. OLG Karlsruhe, Urt. v. 26.02.2004 - 1 Ss 105/03, juris Rn. 20).

  • KG, 24.03.2010 - 4 Ws 37/10

    Voraussetzungen des Untersuchungshaftbefehls: Vermutungen als Grundlage des

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Vielmehr ist die Erwirkung und Vollstreckung eines internationalen Haftbefehls und die Auslieferung an Deutschland problemlos möglich, da der verfahrensgegenständliche Sachverhalt auch in Rumänien strafbar ist (vgl. KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 19).

    Jedenfalls stehen der Fluchtgefahr entgegen der Auffassung der Staatsanwaltschaft die aus der Ermittlungsakte ersichtlichen familiären und sozialen Bindungen des Angeschuldigten der Annahme einer Fluchtgefahr ersichtlich entgegen (vgl. KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 22).

    Die danach festzustellende soziale Integration des Angeschuldigten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Rumänien) steht der sozialen Integration im Inland gleich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2005 - 4 Ws 461-462/05, StraFo 2006, 24 f.; KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 22; LG Fulda, Beschl. v. 05.01.2017 - 2 KLs 27 Js 7440/15, juris Rn. 14 [obiter dictum]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl. 2020, § 112 Rn. 20a).

  • LG Fulda, 05.01.2017 - 2 KLs 27 Js 7440/15

    Bei einem im EU-Ausland lebenden Angeklagten kann zumindest dann kein flüchtig

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Dies spricht deutlich für seinen Willen, sich dem Verfahren zu stellen, jedenfalls ist eine Erreichbarkeit des Angeschuldigten hierdurch gesichert (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 20.02.2015 - 4 Ws 20/15, juris Rn. 19 m.w.Nachw.; LG Fulda, Beschl. v. 05.01.2017 - 2 KLs 27 Js 7440/15, juris Rn. 13; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl. 2020, § 112 Rn. 13).

    Die danach festzustellende soziale Integration des Angeschuldigten in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (hier: Rumänien) steht der sozialen Integration im Inland gleich (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 06.10.2005 - 4 Ws 461-462/05, StraFo 2006, 24 f.; KG, Beschl. v. 24.03.2010 - 4 Ws 37/10, juris Rn. 22; LG Fulda, Beschl. v. 05.01.2017 - 2 KLs 27 Js 7440/15, juris Rn. 14 [obiter dictum]; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl. 2020, § 112 Rn. 20a).

  • OLG Dresden, 24.02.2005 - 1 Ws 29/05

    Zur Fluchtgefahr bei Sachverhalten mit Auslandsbezug

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Insbesondere trägt der Umstand, dass der Angeschuldigte seinen Lebensmittelpunkt im Ausland (hier: Rumänien) hat, die Annahme von Fluchtgefahr nicht (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 6).

    Sollte der Beschuldigte zu der anzuberaumenden Hauptverhandlung nicht erscheinen, wird zu prüfen sein, ob nunmehr die Voraussetzungen des § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2005 - 2 Ws 488/05; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 8; a.A. Ullenboom , NJW 2018, 2671 f. [Erlass eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO]).

  • OLG Koblenz, 19.11.2018 - 2 Ws 670/18
    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO analog (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 19.11.2018 - 2 Ws 670/18, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.08.2017 - 4 Ws 331/17, juris Rn. 14).
  • OLG Stuttgart, 17.08.2017 - 4 Ws 331/17

    Fortdauer von Untersuchungshaft: Unverhältnismäßigkeit der Aufrechterhaltung nach

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Die Kostenentscheidung folgt aus § 467 Abs. 1 StPO analog (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 19.11.2018 - 2 Ws 670/18, juris; OLG Stuttgart, Beschl. v. 17.08.2017 - 4 Ws 331/17, juris Rn. 14).
  • OLG Köln, 07.08.2002 - 2 Ws 358/02

    Haftbefehl im Zusammenhang mit einem dringenden Tatverdacht über eine

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Bei Vorliegen eines Haftbefehls kann sodann das Auslieferungsverfahren betrieben werden (nicht überzeugend daher die Bedenken bei OLG Köln, Beschl. v. 07.08.2002 - 2 Ws 358/02, juris Rn. 26 f.).
  • KG, 20.02.2015 - 4 Ws 20/15

    Flucht: Fluchtwille; Fluchtgefahr: Konkretisierung der Straferwartung durch

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Dies spricht deutlich für seinen Willen, sich dem Verfahren zu stellen, jedenfalls ist eine Erreichbarkeit des Angeschuldigten hierdurch gesichert (vgl. hierzu KG, Beschl. v. 20.02.2015 - 4 Ws 20/15, juris Rn. 19 m.w.Nachw.; LG Fulda, Beschl. v. 05.01.2017 - 2 KLs 27 Js 7440/15, juris Rn. 13; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO, 63. Aufl. 2020, § 112 Rn. 13).
  • OLG Köln, 11.11.2003 - 2 Ws 599/03

    Weitere Haftbeschwerde bei inzwischen erhobener Anklage; Ausnahme vom Grundsatz

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    In einem solchen Fall wäre es bloße Förmelei, den Beschwerdeführer auf die gegen die erneute Entscheidung derselben Abteilung zulässige Beschwerde zu verweisen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 11.11.2003 - 2 Ws 599/03, juris Rn. 7; BeckOK-StPO/ Krauß , Stand: 01.07.2020, § 117 Rn. 11; a.A. MüKo-StPO/ Böhm / Werner , 1. Aufl. 2014, § 117 Rn. 39).
  • OLG Köln, 18.10.2005 - 2 Ws 488/05

    Voraussetzungen eines Haftbefehls gegen einen im Ausland lebenden Beschuldigten

    Auszug aus LG Aachen, 05.10.2020 - 60 Qs 44/20
    Sollte der Beschuldigte zu der anzuberaumenden Hauptverhandlung nicht erscheinen, wird zu prüfen sein, ob nunmehr die Voraussetzungen des § 112 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Köln, Beschl. v. 18.10.2005 - 2 Ws 488/05; OLG Dresden, Beschl. v. 24.02.2005 - 1 Ws 29/05, juris Rn. 8; a.A. Ullenboom , NJW 2018, 2671 f. [Erlass eines Sitzungshaftbefehls nach § 230 Abs. 2 StPO]).
  • OLG Hamm, 04.06.2013 - 5 Ws 200/13

    Umdeutung einer Haftbeschwerde in einen Haftprüfungsantrag; Weitere

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2005 - 4 Ws 461/05

    Fluchtgefahr bezüglich eines in den Niederlanden sozial gut integrierten

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