Rechtsprechung
   LG Aachen, 06.09.2021 - 66 Qs 32/21   

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https://dejure.org/2021,40808
LG Aachen, 06.09.2021 - 66 Qs 32/21 (https://dejure.org/2021,40808)
LG Aachen, Entscheidung vom 06.09.2021 - 66 Qs 32/21 (https://dejure.org/2021,40808)
LG Aachen, Entscheidung vom 06. September 2021 - 66 Qs 32/21 (https://dejure.org/2021,40808)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW

    Strafrecht, Strafprozessrecht/OWiG

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Strafbefehl - Einlegung des Einspruchs per Bilddatei im Anhang einer E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Hechingen, 22.06.2020 - 3 Qs 45/20

    Zulässigkeit der Einlegung einer Beschwerde per E-Mail

    Auszug aus LG Aachen, 06.09.2021 - 66 Qs 32/21
    Die Kammer schließt sich insoweit der Auffassung des LG Hechingen (Beschluss v. 22.06.2020, 3 Qs 45/20, zitiert nach juris) an und erachtet bei der Einlegung eines Rechtsbehelfs per Bilddatei im Anhang einer E-Mail das Schriftformerfordernis der StPO als erfüllt, sofern diesem Dokument in einer jeden Zweifel ausschließender Weise der Urheber und dessen Willen entnommen werden kann, was vorliegend zu bejahen ist.
  • LG Heidelberg, 17.07.2023 - 1 Qs 24/23

    Einspruch gegen Strafbefehl per E-Mail mit angehängter jpg-Datei

    b) Soweit in der Rechtsprechung die Übersendung einer Ablichtung eines unterschriebenen Einspruchsschreibens per E-Mail als ausreichend angesehen worden ist (LG Aachen, Beschluss vom 6. September 2021 66 Qs 32/21, juris Rn. 7; LG Hechingen, Beschluss vom 22. Juni 2020 - 3 Qs 45/20, juris Rn. 5), folgt dem die Kammer nicht.
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