Rechtsprechung
LG Aachen, 09.10.2019 - 65 KLs 16/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,46251) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 26.10.2017 - 2 StR 102/17
Tateinheit (erforderliche gesonderte Betrachtung für jeden einzelnen Beteiligten)
Auszug aus LG Aachen, 09.10.2019 - 65 KLs 16/19
Bei der Würdigung des Sachverhalts ist die Kammer unter Berücksichtigung des Grundsatzes, dass bei einer Deliktserie für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen ist, ob die einzelnen Straftaten in seiner Person tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen (vgl. BGH Beschluss vom 26.10.2017, 2 StR 102/17, beck-online) bei der Beurteilung des Vorliegens von Tateinheit / Tatmehrheit davon ausgegangen, dass, soweit der Angeklagte selbst Beihilfe zu den Taten des "C2" leistete (Fälle 1-11), jeweils dann Tateinheit vorlag, wenn er selbst mehrere Tatbestände bzw. mehrfach denselben Tatbestand durch eine Tathandlung verwirklichte, wenn also bei einer einzelnen Fahrt zum Straßenverkehrsamt mehrere Fahrzeuganmeldungen vorgenommen wurden.Soweit der Angeklagte selbst als Täter handelte, ist die Kammer unter erneuter Berücksichtigung dessen, dass bei einer Deliktserie für jeden Beteiligten gesondert zu prüfen ist, ob die einzelnen Straftaten in seiner Person tateinheitlich oder tatmehrheitlich zusammentreffen (vgl. BGH Beschluss vom 26.10.2017, 2 StR 102/17, beck-online) davon ausgegangen, dass Tateinheit jedenfalls dann vorlag, wenn mehrere Anmeldungen am selben Tag vorgenommen wurde.
- EuGH, 15.10.2019 - C-128/18
Dorobantu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Polizeiliche und justizielle …
Auszug aus LG Aachen, 09.10.2019 - 65 KLs 16/19
Bei der Entscheidung über die Anrechnung der rumänischen Auslieferungshaft im Verhältnis 1 zu 2 hat die Kammer insbesondere die aktuellen Entscheidungen in den Verfahren BVerfG - 2 BvR 424/17 (Entscheidung vom 18.08.2017), EuGH - C 128/18 (Urteil vom 15.10.2019) und OLG Bremen 1 - Ausl.