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   LG Aachen, 10.10.1989 - 5 T 269/89   

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LG Aachen, 10.10.1989 - 5 T 269/89 (https://dejure.org/1989,9506)
LG Aachen, Entscheidung vom 10.10.1989 - 5 T 269/89 (https://dejure.org/1989,9506)
LG Aachen, Entscheidung vom 10. Oktober 1989 - 5 T 269/89 (https://dejure.org/1989,9506)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwaltungsvollstreckung wegen eines Anspruchs des Landesarbeitsamtes; Weigerung des Gerichtsvollziehers, einen Haftbefehl zur Nachtzeit oder an einem Sonntag oder Feiertag zu vollstrecken; Kompetenzzuweisung für die Vollstreckung eines Haftbefehls; Erlaubnis zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus LG Aachen, 10.10.1989 - 5 T 269/89
    Gegen eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 289 AO spricht aber vor allem, daß der Gesetzgeber insoweit bei der Einführung des § 287 Abs. 4 AO in der Fassung vom 28.08.1980, wodurch die Anordnung der Durchsuchung dem Richter des Amtsgerichts übertragen worden ist, in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 51, 97 ff [BVerfG 03.04.1979 - 1 BvR 994/76] = NJW 1979, 1539 = DGVZ 1979, 121; BVerfGE 57, 346 ff = NJW 1981, 2111 ff = DGVZ 1981, 149 ff) offenbar bewußt davon abgesehen hat, eine entsprechende Zuständigkeitsregelung für die Genehmigung der Nachtzeit- und Feiertagsvollstreckung vorzunehmen.

    Kennzeichnend für die Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Handeln staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren (BVerfGE 51, 97, 106 [BVerfG 03.04.1979 - 1 BvR 994/76] = NJW 1979, 1539; BFH NJW 1989, 855 [BFH 04.10.1988 - VII R 59/86] m.w.N.).

  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus LG Aachen, 10.10.1989 - 5 T 269/89
    Gegen eine Beschränkung des Anwendungsbereichs des § 289 AO spricht aber vor allem, daß der Gesetzgeber insoweit bei der Einführung des § 287 Abs. 4 AO in der Fassung vom 28.08.1980, wodurch die Anordnung der Durchsuchung dem Richter des Amtsgerichts übertragen worden ist, in Kenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu Art. 13 Abs. 2 GG (vgl. BVerfGE 51, 97 ff [BVerfG 03.04.1979 - 1 BvR 994/76] = NJW 1979, 1539 = DGVZ 1979, 121; BVerfGE 57, 346 ff = NJW 1981, 2111 ff = DGVZ 1981, 149 ff) offenbar bewußt davon abgesehen hat, eine entsprechende Zuständigkeitsregelung für die Genehmigung der Nachtzeit- und Feiertagsvollstreckung vorzunehmen.
  • BFH, 04.10.1988 - VII R 59/86

    Betreten von Geschäfts- oder Betriebsräumen zur Pfändung offen ausgelegter Waren

    Auszug aus LG Aachen, 10.10.1989 - 5 T 269/89
    Kennzeichnend für die Durchsuchung ist das ziel- und zweckgerichtete Handeln staatlicher Organe in einer Wohnung, um dort planmäßig etwas aufzuspüren (BVerfGE 51, 97, 106 [BVerfG 03.04.1979 - 1 BvR 994/76] = NJW 1979, 1539; BFH NJW 1989, 855 [BFH 04.10.1988 - VII R 59/86] m.w.N.).
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