Rechtsprechung
LG Aachen, 12.07.2018 - 66 Qs-509 Js-OWi 2524/16-31/18 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
Bußgeldverfahren, Erstattung, SV-Kosten
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kostenerstattung, Privatgutachten, Bußgeldverfahren, Standardisiertes Messverfahren
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattungsfähigkeit von aufgewendeten Kosten eines Betroffenen durch Einholung eines Privatgutachtens zur Überprüfung eines standardisierten Messverfahrens
- Burhoff online
Bußgeldverfahren, Erstattung, SV-Kosten
- bussgeldsiegen.de
Bußgeldverfahren - Einholung eines Privatgutachtens - Kostenerstattung
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)
Akteneinsicht im Bußgeldverfahren und Erstattungsfähigkeit der Kosten von Privatgutachten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Kostenerstattung von Privatgutachten im Bußgeldverfahren
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Erstattung der SV-Kosten im Bußgeldverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens
Papierfundstellen
- NZV 2018, 480
Wird zitiert von ... (7)
- LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 35/21
Bußgeldverfahren, Erstattung, Sachverständigengutachten
Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).Nach der Auffassung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris), welcher sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, folgt aus dem das Bußgeld- wie auch das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtsermittlung, dass allein die Entlegenheit der Materie die Einholung eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig macht.
Wenn dann aber zunächst auf eigenes Kostenrisiko veranlasste private Ermittlungen sich tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen auswirken, sind die Kosten hierfür stets zu erstatten (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris).
- LG Essen, 19.07.2021 - 27 Qs 95 Js 1038/19 Hierbei sind Aufwendungen für private Ermittlungen oder Beweiserhebungen in der Regel nicht als notwendig Auslagen anzusehen, weil Ermittlungsbehörden und Gericht von Amts wegen nach § 244 II StPO zur Sachaufklärung verpflichtet sind (LG Aachen, Beschl. v. 12.7.2018, 66 Qs 31/18; LG Berlin, Beschl. v. 05.03.2018, 534 Qs 21/18, jeweils zitiert nach juris).
Nach der Auffassung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris), welcher sich die Kammer nach eigener Prüfung anschließt, folgt aus dem das Bußgeld- wie auch das Strafverfahren beherrschenden Grundsatz der Amtsermittlung, dass allein die Entlegenheit der Materie die Einholung eines Privatgutachtens grundsätzlich nicht erstattungsfähig macht; Anders als im Zivilprozess, in dem die Natur des Parteiprozesses ein (weiteres) Privatgutachten zur Herstellung von 'Waffengleichheit" erforderlich machen kann, weil zum Beispiel dann, wenn die Gegenseite ihren Vortrag auf ein eigenes Privatgutachten stützen kann, der eigenen Substantiierungspflicht sonst nicht genügt werden kann, bietet die Verpflichtung des Gerichts und nach dem Gesetz auch der Anklagebehörde zur umfassenden Sachaufklärung zunächst Gewähr für die umfassende Objektivität auch eines von Amts wegen beauftragten Gutachtens.
Wenn dann aber zunächst auf eigenes Kostenrisiko veranlasste private Ermittlungen sich tatsächlich entscheidungserheblich zugunsten des Betroffenen auswirken, sind die Kosten hierfür stets zu erstatten (LG Aachen, Beschl. v. 12.07.2018, 66 Qs 31/18, zitiert nach juris).
- KG, 12.11.2020 - 3 Ws (B) 275/20
Recht des Betroffenen auf Einsicht in Messdaten
Das Kostenrisiko trägt in Bezug auf das Privatgutachten grundsätzlich der Betroffene, nur im Falle eines Freispruchs kann etwas anderes gelten (Anschluss an LG Aachen NZV 2018, 480).Das Kostenrisiko trägt in Bezug auf das Privatgutachten der Betroffene, nur im Falle eines Freispruchs kann etwas anderes gelten (vgl. LG Aachen NZV 2018, 480).
- LG Aachen, 30.09.2019 - 66 Qs 58/19
Privatgutachten, Kostenerstattung, notwendige Auslagen, Bußgeldverfahren
Die Kammer hat sich mit dieser Fragestellung bereits in ihrem Beschluss vom 12.07.2018 - 66 Qs 31/18, veröffentlicht in NZV 2018, 480, m. Anm. von Sandherr bzw. in der BeckRS 2018, 16186, ausführlich befasst."In letzter Zeit war die Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen Sachverständigenkosten bei standardisierten Messverfahren recht häufig Thema (LG Aachen, NZV 2018, 480 [Sandherr]; LG Wuppertal, Beschl. v. 8.2.2018 - 26 Qs 214/17, BeckRS 2018, 2186), wobei diese nur bejaht wurde, wenn das Verfahren aufgrund des Gutachtens eingestellt wurde.
- KG, 16.07.2021 - 3 Ws (B) 177/21
Ordnungswidrigkeitenverfahren: Zeitpunkt für Ausübung des Rechts auf …
In der Folge hätte sie entscheiden können, ob sie - auf eigene Rechnung (…vgl. Senat a.a.O.; LG Aachen NZV 2018, 480) - einen privaten Sachverständigen mit der technischen Bewertung des Ergebnisses ihrer Ermittlungen beauftragt. - KG, 19.04.2022 - 3 Ws (B) 78/22
Recht auf Informationsparität bei standardisiertem Messverfahren
Diese Rechte sind proaktiv gegenüber der Verwaltungsbehörde, idealerweise im Ermittlungsverfahren, jedenfalls aber substantiell vor der Hauptverhandlung (vgl. Senat NZV 2021, 379), auf eigene Kosten (vgl. Senat NZV 2021, 379; Beschluss vom 16. Juli 2021 - 3 Ws (B) 177/21 - [juris]; LG Aachen NZV 2018, 480) auszuüben. - KG, 12.04.2022 - 3 Ws (B) 61/22
Informationsrechte bei standardisiertem Messverfahren
Es wäre dem Betroffenen unbenommen gewesen, unter Inanspruchnahme seiner umfassenden Informationsrechte (vgl. BVerfG DAR 2021, 75; NZV 2021, 377 [Volltext bei juris]) im Vorfeld der Hauptverhandlung (vgl. Senat NZV 2021, 379) und auf eigene Kosten (vgl. Senat NZV 2021, 379; Beschluss vom 16. Juli 2021 - 3 Ws (B) 177/21 - [juris]; LG Aachen NZV 2018, 480) die Messung sachverständig prüfen zu lassen.