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LG Aachen, 12.10.2017 - 12 O 259/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Restwert nach Sachverständigengutachten; Erkundigungspflichten
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertung des Fahrzeugs zu dem Preis eines eingeschalteten Sachverständigen als Restwert i.R.d. Wirtschaftlichkeitsgebots des Geschädigten (hier: Entscheidung entspricht dem OLG Köln, 15 U 156/17; Revision ist zugelassen)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 12.10.2017 - 12 O 259/16
- OLG Köln, 23.08.2018 - 15 U 156/17
- BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.09.2016 - VI ZR 673/15
Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots und …
Auszug aus LG Aachen, 12.10.2017 - 12 O 259/16
In der höchstrichterlichen Rechtsprechung ist anerkannt, dass ein Geschädigter dem Wirtschaftlichkeitsgebot genügt, wenn er das beschädigte Fahrzeug zu dem Preis eines eingeschalteten Sachverständigen verwertet (vgl. zuletzt BGH, Urt. vom 27.9.2016, VI ZR 673/15 in Fortführung der Rechtsprechung). - OLG Köln, 23.08.2018 - 15 U 156/17
Auszug aus LG Aachen, 12.10.2017 - 12 O 259/16
Die Entscheidung entspricht dem Oberlandesgericht Köln, 15 U 156/17; Revision ist zugelassen.
- OLG Köln, 23.08.2018 - 15 U 156/17 Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12.10.2017 (12 O 259/16) wird zurückgewiesen.
Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Aachen vom 12.10.2017 (12 O 259/16) abzuändern und die Klage abzuweisen.