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   LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07   

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https://dejure.org/2007,26217
LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07 (https://dejure.org/2007,26217)
LG Aachen, Entscheidung vom 13.07.2007 - 43 O 10/07 (https://dejure.org/2007,26217)
LG Aachen, Entscheidung vom 13. Juli 2007 - 43 O 10/07 (https://dejure.org/2007,26217)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen der Gewährung eines Darlehens durch einen Kommanditisten an eine überschuldete Kommanditgesellschaft (KG); Anspruch eines Insolvenzverwalters gegen den Kommanditisten auf Erstattung bereits von der KG zurückgezahlter Darlehensraten; Berücksichtigung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.03.1973 - II ZR 25/70

    Haftung für überhöhte Entnahmen in der GmbH & Co. KG

    Auszug aus LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07
    Zahlt eine Kommanditgesellschaft, deren einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin eine GmbH ist, ein von ihrem Kommanditisten erhaltenes Darlehn ganz oder teilweise zurück, obwohl beim Empfang wie auch bei der Rückzahlung die Kommanditgesellschaft überschuldet ist und das Vermögen der Komplementär-GmbH nach Abzug der Verbindlichkeiten nicht mehr der Höhe des Stammkapitals entspricht, ist der Kommanditist zur Erstattung verpflichtet (vgl. BGH in NJW 1977, S. 104, 105 [BGHZ 67, S. 171]; NJW 1973, S. 1036, 1038 [BGHZ 60, S. 324, 328]), und zwar auch dann, wenn er - wie hier der Beklagte - nicht zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist (BGH in NJW 1990, S. 1725, 1728 f. [BGHZ 110, S. 342]).
  • BGH, 08.01.2001 - II ZR 88/99

    Bilanzierung eigenkapitalersetzender Mittel; Zahlungen des Geschäftsführers nach

    Auszug aus LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07
    Eigenkapitalersetzende Darlehen nach § 32 a GmbHG werden als "funktionales Eigenkapital" dem "statuarischen Eigenkapital" gleichgesetzt, sind aber in der Überschuldungsbilanz als Passiva zu erfassen, es sei denn, der betreffende Gesellschafter habe - anders als der Beklagte - seinen Rangrücktritt erklärt (BGH in NJW 2001, S. 1280, 1281).
  • BGH, 21.03.1988 - II ZR 238/87

    Anspruch des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG auf Rückgewähr eines Darlehens

    Auszug aus LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07
    Eine - wie hier - aus Kommanditanteil und Darlehensbetrag zusammengesetzte Pflichteinlage des Gesellschafters kann insgesamt den Charakter von Eigenkapital haben mit der rechtlichen Folge, dass das Darlehn im Falle der Liquidation oder Insolvenz für die Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger zur Verfügung steht und vom Kommanditisten nicht als Insolvenzforderung zur Tabelle angemeldet werden kann (BGH in NJW 1988, S. 1841, 1842 f.).
  • BGH, 28.06.1999 - II ZR 272/98

    Pflicht des Gesellschafters zur Erhaltung der Liquidität der GmbH;

    Auszug aus LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07
    Auf das in Erfüllung einer "gesplitteten Einlageverpflichtung" gegebene Gesellschafterdarlehn finden nach Eintritt der Krise allein die Eigenkapitalersatzregeln Anwendung (BGH in NJW 1999, S. 2809, 2811).
  • BGH, 19.02.1990 - II ZR 268/88

    Kapitalerhaltungspflicht des Kommanditisten einer GmbH & Co KG

    Auszug aus LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07
    Zahlt eine Kommanditgesellschaft, deren einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin eine GmbH ist, ein von ihrem Kommanditisten erhaltenes Darlehn ganz oder teilweise zurück, obwohl beim Empfang wie auch bei der Rückzahlung die Kommanditgesellschaft überschuldet ist und das Vermögen der Komplementär-GmbH nach Abzug der Verbindlichkeiten nicht mehr der Höhe des Stammkapitals entspricht, ist der Kommanditist zur Erstattung verpflichtet (vgl. BGH in NJW 1977, S. 104, 105 [BGHZ 67, S. 171]; NJW 1973, S. 1036, 1038 [BGHZ 60, S. 324, 328]), und zwar auch dann, wenn er - wie hier der Beklagte - nicht zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist (BGH in NJW 1990, S. 1725, 1728 f. [BGHZ 110, S. 342]).
  • BGH, 27.09.1976 - II ZR 162/75

    Kapitalersetzende Gesellschafterleistungen bei GmbH & Co. KG

    Auszug aus LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07
    Zahlt eine Kommanditgesellschaft, deren einzige unbeschränkt haftende Gesellschafterin eine GmbH ist, ein von ihrem Kommanditisten erhaltenes Darlehn ganz oder teilweise zurück, obwohl beim Empfang wie auch bei der Rückzahlung die Kommanditgesellschaft überschuldet ist und das Vermögen der Komplementär-GmbH nach Abzug der Verbindlichkeiten nicht mehr der Höhe des Stammkapitals entspricht, ist der Kommanditist zur Erstattung verpflichtet (vgl. BGH in NJW 1977, S. 104, 105 [BGHZ 67, S. 171]; NJW 1973, S. 1036, 1038 [BGHZ 60, S. 324, 328]), und zwar auch dann, wenn er - wie hier der Beklagte - nicht zugleich Gesellschafter der Komplementär-GmbH ist (BGH in NJW 1990, S. 1725, 1728 f. [BGHZ 110, S. 342]).
  • BGH, 29.05.2000 - II ZR 118/98

    Grundsatzentscheidung zum Kapitalehaltungsrecht bei der GmbH

    Auszug aus LG Aachen, 13.07.2007 - 43 O 10/07
    Allein mit dem Hinweis, das Gutachten des Wirtschaftsprüfers H sei insoweit unvollständig, genügt der Beklagte der ihm obliegenden Darlegungslast (vgl. BGH in NJW 2000, 2577, 2579; Goette/Kleindiek, Eigenkapitalersatzrecht, 5. Aufl., Rn. 39) nicht.
  • OLG Köln, 11.12.2008 - 18 U 138/07

    MoMiG, Passivierung der gesplitteten Einlage im Überschuldungsstatus

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 13.7.2007 verkündete Urteil der 3. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Aachen - 43 O 10/07 - wird zurückgewiesen.

    das am 13. Juli 2007 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen, Az. 43 O 10/07, aufzuheben und die Klage abzuweisen.

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