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   LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19   

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LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19 (https://dejure.org/2020,8541)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.04.2020 - 12 O 303/19 (https://dejure.org/2020,8541)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. April 2020 - 12 O 303/19 (https://dejure.org/2020,8541)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 936
 
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  • OLG Köln, 20.03.2020 - 20 U 240/19

    Geschlechtsumwandlung berechtigt kirchliche Privatschule nicht zur Kündigung

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Die hiergegen eingelegte Berufung der beklagten Partei wurde durch das Oberlandesgericht Köln mit Urteil vom 20.03.2020 (20 U 240/19) zurückgewiesen.

    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist eröffnet, der Streitgegenstand ist zivilrechtlicher Art. Der Schulvertrag mit einer privaten Ersatzschule stellt Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar (vgl. BGH, NJW 1984, 2093; OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1465; OVG NRW, Beschluss vom 23.07.1997 - 19 E 169/97).

    Handelt es sich danach um ein befristetes bzw. auf einen bestimmten Zweck ausgerichtetes Dienstverhältnis, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 17.01.2008, - III ZR 74/07; OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19).

    Dass dem Schulträger stets auch ohne entsprechende Vereinbarung ein Recht zur ordentlichen Kündigung zustehen würde, widerspricht aber dem oben genannten Zweck des Schulvertrages (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19).

    Für den Abschluss eines Schulvertrages dürfte die Qualität der erwarteten Dienstleistung an einer bestimmten Schule entscheidend sein und nicht ein besonderes persönliches Vertrauen in den dahinterstehenden Schulträger (OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19).

    Auch die Verfassung gebietet es nicht, der beklagten Partei zum Ausgleich etwaiger eigener Versäumnisse bei Vertragsschluss nunmehr ein außerordentliches Kündigungsrecht einzuräumen (OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19).

    Jedenfalls nach § 242 BGB ist es der beklagten Partei unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Rechtsausübung verwehrt, im vorliegenden Fall Rechte aus einer Kündigung nach § 624 BGB herzuleiten (OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19).

    Für einen Rückgriff auf § 313 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage gilt entsprechendes (vgl. OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19).

  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 74/07

    Formularmäßige Vereinbarung der Beschränkung der Kündigung eines privaten

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Handelt es sich danach um ein befristetes bzw. auf einen bestimmten Zweck ausgerichtetes Dienstverhältnis, ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 17.01.2008, - III ZR 74/07; OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19).

    Im Fall eines so zum Ausdruck gebrachten Parteiwillens ist im Hinblick auf das grundrechtlich geschützte Recht zur Einrichtung von privaten Schulen nach Art. 7 Abs. 4 S. 1 GG, das Interesse eines privaten Schulträgers, sich von Schülern wieder trennen zu können, besonders zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 17.01.2008, - III ZR 74/07).

    Auch aus der von der beklagten Partei angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 17.01.2008 (III ZR 74/07) ergibt sich das von dieser vorgetragene Recht, sich von "unliebsam" gewordenen Schüler stets auch wieder trennen zu können, nicht.

  • LG Bonn, 20.03.2015 - 1 O 365/14

    Kopftuch, Religionsfreiheit, Privatschulfreiheit, Kleiderordnung,

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Kennzeichnend für Privatschulen ist deshalb ein Unterricht eigener Prägung, insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis sowie die Lehrmethoden (vgl. LG Bonn, Urteil vom 20.03.2015 - 1 O 365/14; BVerfG, Beschluss vom 23.11.2004 - 1 BvL 6/99).

    Im Rahmen einer Interessenabwägung zur Feststellung eines zur Kündigung berechtigenden wichtigen Grundes hat das Landgericht Bonn in seinem Urteil vom 20.03.2015 die Grundrechtsposition eines Privatschulträgers, der sich durch eine weltanschauliche Neutralität kennzeichnete, höher gewertet als die Religionsfreiheit einer Schülerin, ein Kopftuch zu tragen (LG Bonn, Urteil vom 20.03.2015 - 1 O 365/14).

  • BVerwG, 30.01.2013 - 6 C 6.12

    Privatschulfreiheit; Ersatzschulbegriff; Erziehungsziel als Lehrziel im Sinne von

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Die Schule beziehungsweise die beklagte Partei handeln dabei in Ausübung ihrer grundrechtlichen Freiheit und nicht als Grundrechtsverpflichtete (BVerwG, Urteil vom 30. Januar 2013 - 6 C 6/12).
  • BVerfG, 23.11.2004 - 1 BvL 6/99

    Privatschulfinanzierung II

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Kennzeichnend für Privatschulen ist deshalb ein Unterricht eigener Prägung, insbesondere im Hinblick auf die Erziehungsziele, die weltanschauliche Basis sowie die Lehrmethoden (vgl. LG Bonn, Urteil vom 20.03.2015 - 1 O 365/14; BVerfG, Beschluss vom 23.11.2004 - 1 BvL 6/99).
  • OLG Celle, 10.05.1995 - 20 U 75/94
    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist eröffnet, der Streitgegenstand ist zivilrechtlicher Art. Der Schulvertrag mit einer privaten Ersatzschule stellt Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar (vgl. BGH, NJW 1984, 2093; OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1465; OVG NRW, Beschluss vom 23.07.1997 - 19 E 169/97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.07.1997 - 19 E 169/97

    Entlassung eines Schülers ; Private Ersatzschule ; Zivilrechtsweg ;

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist eröffnet, der Streitgegenstand ist zivilrechtlicher Art. Der Schulvertrag mit einer privaten Ersatzschule stellt Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar (vgl. BGH, NJW 1984, 2093; OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1465; OVG NRW, Beschluss vom 23.07.1997 - 19 E 169/97).
  • OLG Brandenburg, 05.07.2006 - 13 U 41/06

    Privatschulvertrag: Rechtliche Einordnung; Voraussetzungen einer fristlosen

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Grundsätzlich liegt ein wichtiger Grund im Bereich des Schulrechts vor, wenn der Schüler eine der (ungeschriebenen) Schulordnung offensichtlich zuwiderlaufende grob fehlerhafte Verhaltensweise zeigt, die das Ordnungsgefüge einer Schule nicht unerheblich in Mitleidenschaft zieht und die schulische Ordnung in einem Maße stört, dass die Schule Gefahr läuft, ihren Erziehungsauftrag gegenüber den übrigen Schülern nicht mehr hinreichend zu erfüllen (Brandenburgisches OLG, Urteil vom 05.07.2006 - 13 U 41/06).
  • BGH, 16.01.1984 - II ZR 100/83

    Ansprüche der Internatsschule gegen die Eltern nach fristloser Kündigung des

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten ist eröffnet, der Streitgegenstand ist zivilrechtlicher Art. Der Schulvertrag mit einer privaten Ersatzschule stellt Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB dar (vgl. BGH, NJW 1984, 2093; OLG Köln, Urteil vom 20.03.2020 - 20 U 240/19; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1465; OVG NRW, Beschluss vom 23.07.1997 - 19 E 169/97).
  • BGH, 13.11.2014 - III ZR 101/14

    Fristlose Kündigung eines Vertrages über betriebsärztliche Leistungen

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2020 - 12 O 303/19
    Dienste höherer Art sind solche, die überdurchschnittliche Kenntnisse oder Fertigkeiten erfordern oder den persönlichen Lebensbereich betreffen und die ihrer Art nach üblicherweise nur infolge besonderen, das heißt persönlichen Vertrauens übertragen zu werden pflegen (BGH, Urteil vom 13.11.2014, III ZR 101/14).
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