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   LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17   

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LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17 (https://dejure.org/2021,13151)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.04.2021 - 11 O 241/17 (https://dejure.org/2021,13151)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. April 2021 - 11 O 241/17 (https://dejure.org/2021,13151)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Haftung eines Sanierungsberaters in der Krise einer GmbH und Mitverschulden des Geschäftsführers.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (25)

  • BGH, 14.06.2012 - IX ZR 145/11

    Drittschützende Wirkung eines Steuerberatermandats: Haftung des mit der

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    Die höchstrichterliche Rechtsprechung hat dies für den Abschlussprüfer bejaht (dazu BGH, NZI 2012, 853).

    Soll der Berater die Insolvenzreife einer GmbH prüfen, sind Geschäftsführer typischerweise in den Schutzbereich des Mandats einbezogen (BGHZ 193, 297 Rn. 19 = ZIP 2012, 1353, Altmeppen , GmbHG, 10. Aufl. 2021, vor § 64 Rn. 153).

    Den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden muss zwar grundsätzlich derjenige beweisen, der den Schadensersatzanspruch geltend macht, also der Kläger (BGH, NJW 2012, 3165 Rn. 39).

    E kann ihm aber der Beweis des ersten Anscheins zugutekommen (BGH, NJW 1997, 1235, 1236; BGH, NJW 2012, 3165 Rn. 39).

    In Verträgen mit rechtlichen Beratern gilt die Vermutung, dass der Mandant beratungsgemäß gehandelt hätte, wenn nach der Lebenserfahrung bei vertragsgemäßer Leistung des Beraters lediglich ein bestimmtes Verhalten nahegelegen hätte (BGH, NJW 2012, 3165 Rn. 39).

    aa) Der Geschäftsführer ist seinerseits Ansprüchen des Insolvenzverwalters aus § 64 Satz 1 a.F. (seit dem 1. Januar 2021 § 15b InsO) ausgesetzt, weil die Schuldnerin verspätet einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat (siehe dazu BGH, ZIP 2012, 1353, Rn. 46).

  • OLG Frankfurt, 17.01.2018 - 4 U 4/17

    Beratung durch Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Hinweis auf Insolvenzreife des

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    cc) Die Schlussfolgerung auf einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin kann dann ausgeschlossen sein, wenn die Schuldnerin aufgrund konkreter Umstände - etwa der sicheren Aussicht, demnächst frische Liquidität durch Kredite zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - damit rechnen kann, dass die Krise überwunden bzw. abgewendet werden kann (BGH, Urt. v. 10.1. 2013 - IX ZR 28/12 , Rz. 16 m. w. N.; OLG Frankfurt, ZIP 2018, 488, 496).

    Für die Pflichten des Beraters aus einem im Zusammenhang mit einer Unternehmenssanierung geschlossenen Beratungsvertrag besteht keine gesetzliche Regelung (OLG Frankfurt a.M., ZIP 2018, 488, 492).

    Im Rahmen der Verkehrssitte kommt zur Ermittlung der tatsächlichen Übung der beteiligten Verkehrskreise eine Heranziehung des zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsschlusses geltenden IDW-Standards in Betracht (OLG Frankfurt a.M., ZIP 2018, 488, 492).

    Der IDW-Standard entfaltet zwar keine einer gesetzlichen Regelung vergleichbare Bindungswirkung, kann aber als Kriterium zur Konkretisierung der sich aus der vertraglichen Vereinbarung ergebenden Pflichten sowie zur Ausfüllung etwaiger vertraglicher Regelungslücken dienen (OLG Frankfurt a.M., ZIP 2018, 488, 492).

  • BGH, 26.01.2016 - II ZR 394/13

    Haftung des GmbH-Geschäftsführers für Zahlungen nach Eintritt der

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    Originär ist der Geschäftsführer selbst dazu verpflichtet, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens laufend zu beobachten (BGH, ZIP 2016, 1119, Rn. 33; BGH, ZIP 2007, 1265, Rn. 16).

    Verfügt der Geschäftsführer nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen (BGH, ZIP 2016, 1119, Rn. 33; BGH, ZIP 2007, 1265, Rn. 16).

    Er muss aber selbst das Prüfergebnis der Berater einer Plausibilitätskontrolle unterziehen (BGH, ZIP 2016, 1119, Rn. 34; BGH, ZIP 2007, 1265, Rn. 16).

  • BGH, 14.05.2007 - II ZR 48/06

    Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht: Geschäftsführer-/Vorstandshaftung für

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    Originär ist der Geschäftsführer selbst dazu verpflichtet, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens laufend zu beobachten (BGH, ZIP 2016, 1119, Rn. 33; BGH, ZIP 2007, 1265, Rn. 16).

    Verfügt der Geschäftsführer nicht über ausreichende persönliche Kenntnisse, muss er sich fachkundig beraten lassen (BGH, ZIP 2016, 1119, Rn. 33; BGH, ZIP 2007, 1265, Rn. 16).

    Er muss aber selbst das Prüfergebnis der Berater einer Plausibilitätskontrolle unterziehen (BGH, ZIP 2016, 1119, Rn. 34; BGH, ZIP 2007, 1265, Rn. 16).

  • BGH, 10.01.2013 - IX ZR 28/12

    Insolvenzanfechtung: Kenntnis des Zahlungsempfängers von der "drohenden

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    cc) Die Schlussfolgerung auf einen Gläubigerbenachteiligungsvorsatz der Schuldnerin kann dann ausgeschlossen sein, wenn die Schuldnerin aufgrund konkreter Umstände - etwa der sicheren Aussicht, demnächst frische Liquidität durch Kredite zu erhalten oder Forderungen realisieren zu können - damit rechnen kann, dass die Krise überwunden bzw. abgewendet werden kann (BGH, Urt. v. 10.1. 2013 - IX ZR 28/12 , Rz. 16 m. w. N.; OLG Frankfurt, ZIP 2018, 488, 496).

    Es muss dann allerdings zu der Zeit der angefochtenen Handlung ein schlüssiges, von den tatsächlichen Gegebenheiten ausgehendes Sanierungskonzept vorliegen, das mindestens in den Anfängen schon in die Tat umgesetzt worden ist und bei der Schuldnerin die ernsthafte und begründete Aussicht auf Erfolg rechtfertigt (BGH, Urt. v. 10.1. 2013 - IX ZR 28/12, Rz. 19).

    Demgegenüber genügt die bloße Hoffnung des Schuldners, die Krise überwinden zu können nicht, um den Benachteiligungsvorsatz zu widerlegen (BGH, Urt. v. 10.1. 2013 - IX ZR 28/12, Rz. 20).

  • BGH, 06.06.2013 - IX ZR 204/12

    Steuerberaterhaftung: Verspätete Insolvenzantragstellung aufgrund pflichtwidrig

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    Der Kläger muss sich das Mitverschulden des Geschäftsführers anrechnen lassen (BGH, ZIP 2017, 427, Rn. 53; BGH, ZIP 2013, 1332, Rn. 29).

    Gemäß § 254 Abs. 1 BGB hängt, wenn bei der Entstehung des Schadens ein Verschulden des Geschädigten mitgewirkt hat, die Verpflichtung zum Ersatz sowie der Umfang des zu leistenden Ersatzes von den Umständen, insbesondere davon ab, inwieweit der Schaden vorwiegend von dem einen oder dem anderen Teil verursacht worden ist (BGH, Urteil vom 06. Juni 2013, IX ZR 204/12, Rn. 30; Waclawik , DStR 2019, 2713, 2718).

  • BGH, 26.01.2017 - IX ZR 285/14

    Steuerberaterhaftung: Bilanzierung nach Fortführungswerten bei bestehendem

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    Die Einbeziehung kommt aber auch dann in Betracht, wenn der Prüfungsauftrag nicht ausdrücklich die Klärung der Insolvenzreife betrifft (BGH, ZIP 2017, 427).

    Der Kläger muss sich das Mitverschulden des Geschäftsführers anrechnen lassen (BGH, ZIP 2017, 427, Rn. 53; BGH, ZIP 2013, 1332, Rn. 29).

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 249/09

    Insolvenzeröffnungsverfahren: Ermächtigung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    Die Insolvenzanfechtungsansprüche entstehen mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens (BGH, NZI 2012, 365, Rn. 25 m.w.N.).

    Ein Insolvenzverwalter darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen der Schuldnerin oder von dieser selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls die Schuldnerin befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, Rn. 16; BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11 , Rn. 16).

  • BGH, 16.11.2012 - V ZR 179/11

    Forderungsprätendentenstreit zwischen der Witwe eines GmbH-Geschäftsführers und

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    Ein Insolvenzverwalter darf eine Tatsache, zu der sich Erkenntnisse aus den Unterlagen der Schuldnerin oder von dieser selbst ergeben können, mit Nichtwissen nur bestreiten, wenn er ohne Erfolg die Unterlagen sichtet und notfalls die Schuldnerin befragt und wenn er das Ergebnis seiner Bemühungen nachvollziehbar darlegt (BGH, Urteil vom 15. März 2012 - IX ZR 249/09, Rn. 16; BGH, Urteil vom 16. November 2012 - V ZR 179/11 , Rn. 16).
  • BGH, 05.05.2008 - II ZR 38/07

    Einschränkung der Geschäftsführerhaftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife

    Auszug aus LG Aachen, 14.04.2021 - 11 O 241/17
    Die Vorschrift hat den Zweck, Masseverkürzungen im Vorfeld des Insolvenzverfahrens zu verhindern (BGH, NJW 2008, 2504, Rn. 10 m.w.N.).
  • BGH, 29.11.1999 - II ZR 273/98

    Zahlungsverbot für den Geschäftsführer einer insolvenzreifen GmbH

  • OLG Celle, 08.10.2015 - 16 U 17/15
  • BGH, 03.06.2014 - II ZR 100/13

    Haftung des einzelvertretungsberechtigten Geschäftsführers-Kommanditisten wegen

  • BGH, 11.02.2020 - II ZR 427/18

    Masseschmälerung durch Einziehung einer Vorauszahlung auf ein debitorisches

  • BGH, 19.12.1996 - IX ZR 327/95

    Haftung des Steuerberaters für die Bescheinigung der Ordnungsmäßigkeit der

  • BGH, 26.03.2007 - II ZR 310/05

    Anwendung der Eigenkapitalersatzregel auf eine Gesellschafterbürgschaft;

  • OLG Hamburg, 22.03.2002 - 1 U 55/01

    Anfechtung von Zahlungen an den Träger der Sozialversicherung nach Anzeige der

  • BGH, 07.02.2002 - IX ZR 115/99

    Befriedigung eines Insolvenzgläubigers mit darlehensweise in Anspruch genommenen

  • BGH, 24.05.2005 - IX ZR 123/04

    Begriff der Zahlungsunfähigkeit

  • BGH, 10.07.1997 - IX ZR 234/96

    Wirksamkeit von Verpflichtungserklärungen des Gemein-Schuldners im

  • BGH, 07.05.2015 - IX ZR 95/14

    Insolvenzanfechtung der Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Indizwirkung

  • BGH, 16.07.2009 - IX ZR 28/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend eine Insolvenzanfechtung

  • BGH, 12.05.2016 - IX ZR 65/14

    Insolvenzanfechtung: Darlegungs- und Beweislast des Gläubigers für Zahlungen

  • BGH, 06.10.2009 - IX ZR 191/05

    Rechtsprechungsänderung - Anfechtung einer mittelbaren Zuwendung durch

  • BGH, 17.07.2014 - IX ZR 240/13

    InsO § 130 Abs. 1 Satz 1, § 133 Abs. 1, § 142

  • OLG Köln, 13.10.2021 - 2 U 23/21

    Anspruch aus Insolvenzanfechtung Schlechterfüllung eines Beratervertrages mit

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 14.04.2021 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen, 11 O 241/17, wird zurückgewiesen.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Aachen vom 14.04.2021, 11 O 241/17, abzuändern und die Klage insgesamt abzuweisen.

  • OLG Bamberg, 31.07.2023 - 2 U 38/22

    § 64 GmbHG aF - Schadensersatzpflicht des Unternehmensberaters ggü. dem

    Das Landgericht Aachen (Urteil v. 14.04.2021, Az. 11 O 241/17, insoweit bestätigt durch OLG Köln, Beschluss v. 13.10.2021, Az. 2 U 23/21) hat aufgrund der eigenen Prüfpflichten des Geschäftsführers bei Kenntnis der kritischen Liquidität der Gesellschaft und Insolvenzreife weit vor Beauftragung des Sanierungsgutachters ein Mitverschulden von 70% angenommen.
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