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   LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16   

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LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16 (https://dejure.org/2017,59934)
LG Aachen, Entscheidung vom 14.06.2017 - 15 T 11/16 (https://dejure.org/2017,59934)
LG Aachen, Entscheidung vom 14. Juni 2017 - 15 T 11/16 (https://dejure.org/2017,59934)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.06.2016 - V ZB 12/15

    Abschiebungshaftsache: Amtsermittlungspflicht des Haftrichters zur

    Auszug aus LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16
    Ein zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde muss dabei nach § 417 Abs. 2 Nr. 3-5 FamFG auch tatsächliche Angaben zur Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung, zu deren notwendiger Dauer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schritte und der hierfür anzusetzenden Zeiträume, zur Ausreisepflicht des Betroffenen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung enthalten (dazu BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.10.2015 - V ZB 82/14).

    Zwar dürfen die diesbezüglichen Ausführungen der Behörde durchaus knapp gehaltenen sein; jedoch müssen die für die rechtliche Prüfung des Falles wesentlichen Punkte angesprochen werden (BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 128/16; BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - V ZB 165/13; Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13; Wendtland , in: Münchner Kommentar FamFG, 2. Auflage 2013, § 417 Rn. 5).

  • BGH, 12.10.2016 - V ZB 8/15

    Notwendigkeit des Vorliegens eines Vorliegen eines zulässigen Haftantrags für die

    Auszug aus LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16
    Damit entspricht der vorliegende Fall diesbezüglich im Wesentlichen dem Sachverhalt, der Gegenstand der BGH-Entscheidung vom 12.10.2016 gewesen ist (V ZB 8/15).

    Ein solches Vorgehen kommt jedoch nur in Betracht, wenn der Betroffene dann ebenfalls im Beschwerdeverfahren nochmals persönlich angehört wird (BGH, Beschluss vom 12.10.2016 - V ZB 8/15).

  • BGH, 16.07.2014 - V ZB 80/13

    Zurückschiebungshaftsache: Aufhebung bzw. Rechtswidrigkeitsfeststellung für die

    Auszug aus LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16
    Zwar dürfen die diesbezüglichen Ausführungen der Behörde durchaus knapp gehaltenen sein; jedoch müssen die für die rechtliche Prüfung des Falles wesentlichen Punkte angesprochen werden (BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 128/16; BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - V ZB 165/13; Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13; Wendtland , in: Münchner Kommentar FamFG, 2. Auflage 2013, § 417 Rn. 5).
  • BGH, 15.01.2015 - V ZB 165/13
    Auszug aus LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16
    Zwar dürfen die diesbezüglichen Ausführungen der Behörde durchaus knapp gehaltenen sein; jedoch müssen die für die rechtliche Prüfung des Falles wesentlichen Punkte angesprochen werden (BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 128/16; BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - V ZB 165/13; Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13; Wendtland , in: Münchner Kommentar FamFG, 2. Auflage 2013, § 417 Rn. 5).
  • BGH, 15.10.2015 - V ZB 82/14

    Anordnung der Haft gegenüber einem Asylbewerber zur Sicherung der Abschiebung

    Auszug aus LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16
    Ein zulässiger Haftantrag der zuständigen Behörde muss dabei nach § 417 Abs. 2 Nr. 3-5 FamFG auch tatsächliche Angaben zur Erforderlichkeit der Freiheitsentziehung, zu deren notwendiger Dauer unter Berücksichtigung der erforderlichen Schritte und der hierfür anzusetzenden Zeiträume, zur Ausreisepflicht des Betroffenen und zur Durchführbarkeit der Abschiebung enthalten (dazu BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.10.2015 - V ZB 82/14).
  • BGH, 14.01.2016 - V ZB 174/14

    Haftanordnung zur Sicherung der Abschiebung eines georgischen Staatsangehörigen;

    Auszug aus LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16
    Das erforderliche Feststellungsinteresse ergibt sich nach § 62 Abs. 2 Nr. 1 FamFG aus dem schwerwiegenden Grundrechtseingriff, der mit dem angeordneten Freiheitsentzug verbunden war (BGH a.a.O.; BGH, Beschluss vom 14.01.2016 - V ZB 174/14).
  • BGH, 18.02.2016 - V ZB 74/15

    Haft zur Sicherung der Rücküberstellung: Zulässigkeit eines Antrags auf

    Auszug aus LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16
    Für den Feststellungsantrag als solchen ist es ausreichend, dass er bereits zu Beginn des Beschwerdeverfahrens "im Falle einer Haftentlassung" gestellt wird (BGH, Beschluss vom 18.02.2016 - V ZB 74/15).
  • BGH, 30.03.2017 - V ZB 128/16

    Abschiebungshaftsache: Anforderungen an die Begründung der beantragten

    Auszug aus LG Aachen, 14.06.2017 - 15 T 11/16
    Zwar dürfen die diesbezüglichen Ausführungen der Behörde durchaus knapp gehaltenen sein; jedoch müssen die für die rechtliche Prüfung des Falles wesentlichen Punkte angesprochen werden (BGH, Beschluss vom 30.03.2017 - V ZB 128/16; BGH, Beschluss vom 16.06.2016 - V ZB 12/15; BGH, Beschluss vom 15.01.2015 - V ZB 165/13; Beschluss vom 16.07.2014 - V ZB 80/13; Wendtland , in: Münchner Kommentar FamFG, 2. Auflage 2013, § 417 Rn. 5).
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