Rechtsprechung
LG Aachen, 14.07.2014 - 5 T 92/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Kostenvorschusspflicht bei beschränktem Vollstreckungsauftrag
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Kostenvorschusspflicht bei beschränktem Vollstreckungsauftrag
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Kostenvorschusspflicht im Rahmen eines beschränkten Vollstreckungsauftrags
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Düren, 02.06.2014 - 32 M 926/14
- LG Aachen, 14.07.2014 - 5 T 92/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.11.2005 - I ZB 45/05
Räumung der Wohnung bei Geltendmachung eines Vermieterpfandrechts
Auszug aus LG Aachen, 14.07.2014 - 5 T 92/14
Die in § 885a ZPO nunmehr getroffenen gesetzlichen Regelungen entsprechen weitestgehend den bereits durch die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs entwickelten Vorgaben zur möglichen Beschränkung des Vollstreckungsauftrages nach § 885 ZPO für den Fall, dass ein umfassendes Vermieterpfandrecht den Verbleib der Gegenstände des Schuldners in den zu räumenden Räumlichkeiten rechtfertigt (vgl. BGH, Beschluss vom 17.11.2005 - I ZB 45/05 - zitiert nach juris). - LG Aachen, 17.07.2006 - 5 T 168/06
Herausgabe- und Räumungsvollstreckung; Kostenvorschuss
Auszug aus LG Aachen, 14.07.2014 - 5 T 92/14
Vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung hat die Kammer aber ebenfalls bereits entschieden, dass der Gerichtsvollzieher offensichtlich unpfändbare Gegenstände des Schuldners die Kleidungsstücke, Toilettengegenstände, persönliche Papiere oder Geschäftsunterlagen und dergleichen aus der zu räumenden Wohnung zu entfernen und hierfür einen angemessenen Kostenvorschuss zu verlangen hat (LG Aachen, Beschluss vom 17. Juli 2007 - 5 T 168/06 - zitiert nach juris).