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   LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21   

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LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21 (https://dejure.org/2022,10940)
LG Aachen, Entscheidung vom 16.02.2022 - 52 Ks 16/21 (https://dejure.org/2022,10940)
LG Aachen, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - 52 Ks 16/21 (https://dejure.org/2022,10940)
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  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 5/17

    Beteiligung und Konkurrenzen beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beifahrer

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Die Gefahr der Verfolgung wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit entsteht, wenn der Zeuge bei wahrheitsgemäßer Aussage bestimmte Tatsachen angeben müsste, die den "Anfangsverdacht" einer strafbaren oder bußgeldbedrohten Tat iSv § 152 Abs. 2 StPO begründen (BGH NStZ 2017, 546 ff. ).

    Die sichere Erwartung eines Straf- oder Bußgeldverfahrens ist hingegen nicht erforderlich (BGH NStZ 2017, 546 ff.).

    Der Anfangsverdacht eines straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verhaltens muss sich allerdings auf konkrete Tatsachen stützen, bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2017, 546 ff.; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 11; BGH NStZ 2010, 287; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 64. Auflage,§ 55 StPO Rn. 7).

  • BGH, 04.08.2009 - StB 37/09

    Rädelsführerschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung; Mitglied

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Ob eine solche Gefahr besteht, ist eine Rechtsfrage, über die das Gericht und nicht etwa der Zeuge oder dessen Zeugenbeistand zu entscheiden hat (BGH, NStZ 2010, 463).

    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).

  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Der Anfangsverdacht eines straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verhaltens muss sich allerdings auf konkrete Tatsachen stützen, bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2017, 546 ff.; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 11; BGH NStZ 2010, 287; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 64. Auflage,§ 55 StPO Rn. 7).

    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).

  • BGH, 04.09.2009 - StB 44/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Auskunftsverweigerungsrecht; nemo tenetur;

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Der Anfangsverdacht eines straf- oder bußgeldrechtlich relevanten Verhaltens muss sich allerdings auf konkrete Tatsachen stützen, bloße Vermutungen oder rein denktheoretische Möglichkeiten reichen für die Annahme einer Verfolgungsgefahr nicht aus (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2017, 546 ff.; BGHR StPO § 55 Abs. 1 Verfolgung 11; BGH NStZ 2010, 287; Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt StPO, 64. Auflage,§ 55 StPO Rn. 7).
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).
  • BGH, 13.11.1998 - StB 12/98

    Zeugnisverweigerungsrecht des Zeugen bei Beteiligungsverdacht auch bei möglichem

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Der voraussichtliche Ausgang eines etwaigen Verfahrens nach Durchführung der Ermittlungen ist dabei nicht relevant (BGH NJW 1999, 1413).
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01

    Zum Auskunftsverweigerungsrecht über bereits rechtskräftig abgeurteilte Taten -

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Zu beachten ist aber, dass die Schwelle eines Anfangsverdachtes iSv § 152 Abs. 2 StPO niedrig ist, so dass das Bestehen einer entsprechenden Gefahr bereits weit im Vorfeld einer direkten Belastung zu bejahen ist (BVerfG StV 2002, 177).
  • BGH, 30.06.2011 - StB 8/11

    RAF; Auskunftsverweigerungsrecht; Selbstbelastungsfreiheit; konkrete Gefahr einer

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Die Verfolgungsgefahr kann schließlich auch bereits deutlich vor der Schwelle des § 152 Abs. 2 StPO liegen: Nämlich dann, wenn aus der Antwort bereits Rückschlüsse auf eine Tat möglich wären und die Antwort so - vergleichbar einem Mosaikstein - im Rahmen einer etwaigen Beweisführung für die Begründung oder Erhärtung eines Tatverdachtes bedeutsam werden könnte (BVerfG wistra 2010, 299; BGH NStZ 2010, 463; BGH NStZ-RR 2011, 316; BGH StV 2016, 774 f.).
  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung und Aufrechterhaltung von

    Auszug aus LG Aachen, 16.02.2022 - 52 Ks 16/21
    Es kommt also nur darauf an, ob die Gefahr bzw. Möglichkeit der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens besteht (BVerfG NJW 2003, 3045; BGH NStZ 1986, 181).
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