Rechtsprechung
LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 506/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsersatz und Wertersatz gegen die Masse bei Weiternutzung in einem Insolvenzverfahren ; Voraussetzungen für eine Verwertungsrecht von beweglichen Sachen; Bestimmung des Bestands der Insolvenzmasse; Pfändungsschutz von beruflichen ...
- zvi-online.de
InsO §§ 36, 166, 169, 171; ZPO § 811
Kein Wertersatz für Benutzung einer sicherungsübereigneten Praxiseinrichtung mit Fortführung einer Zahnarztpraxis wegen Unpfändbarkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Geltendmachung eines Anspruchs auf Nutzungsersatz und Wertersatz gegen die Masse bei Weiternutzung in einem Insolvenzverfahren; Voraussetzungen für eine Verwertungsrecht von beweglichen Sachen; Bestimmung des Bestands der Insolvenzmasse; Pfändungsschutz von beruflichen ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 506/05
- OLG Köln, 12.06.2006 - 2 U 45/06
Papierfundstellen
- ZIP 2006, 1110
- ZIP 2006, 2181
- NZI 2006, 643
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- AG Köln, 15.04.2003 - 71 IN 25/02
Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus einem Insolvenzeröffnungsbeschluss; …
Auszug aus LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 506/05
Ob sich der Schuldner, der einem Gläubiger Gegenstände zur Sicherheit übereignet, diesem gegenüber des Pfändungsschutzes aus § 811 Abs. 1 ZPO begibt (so AG Köln NJW-RR 2003, 987 [988]; OLG Bamberg MDR 1981, 50 [51]; OLG Frankfurt NJW 1973, 104), erscheint im Hinblick auf die Regelung in § 811 Abs. 2 ZPO fraglich. - OLG Bamberg, 18.04.1980 - 6 U 4/80
Auszug aus LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 506/05
Ob sich der Schuldner, der einem Gläubiger Gegenstände zur Sicherheit übereignet, diesem gegenüber des Pfändungsschutzes aus § 811 Abs. 1 ZPO begibt (so AG Köln NJW-RR 2003, 987 [988]; OLG Bamberg MDR 1981, 50 [51]; OLG Frankfurt NJW 1973, 104), erscheint im Hinblick auf die Regelung in § 811 Abs. 2 ZPO fraglich. - BGH, 24.10.1979 - VIII ZR 298/78
Anspruch auf Herausgabe von Mietzins im Falle des Konkurses - Anfechtbarkeit von …
Auszug aus LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 506/05
Dem steht bereits entgegen, dass der Schuldner zu Recht den Besitz an diesen Gegenständen ausübt und mit der Klägerin keine besondere Regelung getroffen hat, nach der ihr Ansprüche auf die gezogenen Nutzungen zustünden (vgl. BGH NJW 1980, 226 f.;… Ganter in: Schimansky/Bunte/Lwowski, Bankrechtshandbuch, § 95 Rn. 63). - OLG Frankfurt, 09.03.1972 - 12 U 90/71
Auszug aus LG Aachen, 16.03.2006 - 1 O 506/05
Ob sich der Schuldner, der einem Gläubiger Gegenstände zur Sicherheit übereignet, diesem gegenüber des Pfändungsschutzes aus § 811 Abs. 1 ZPO begibt (so AG Köln NJW-RR 2003, 987 [988]; OLG Bamberg MDR 1981, 50 [51]; OLG Frankfurt NJW 1973, 104), erscheint im Hinblick auf die Regelung in § 811 Abs. 2 ZPO fraglich.
- OLG Düsseldorf, 25.03.2014 - 21 U 90/13
Anforderungen an die Darlegung der Honorarforderung eines Architekten
Nachdem sie im Verfahren 1 O 506/05 LG Duisburg darauf hingewiesen worden war, dass sie nach der HOAI abrechnen müsse, nahm sie ihre auf Zahlung des Rechnungsbetrags gerichtete Klage zurück und erstellte unter dem 19. Dezember 2008 eine neue Rechnung (Bl. 13 ff. GA), nach der die Beklagte ein Resthonorar von 16.299,22 EUR zu zahlen habe. - OLG Köln, 12.06.2006 - 2 U 45/06
Voraussetzungen für die Zugehörigkeit von Gegenständen zur Insolvenzmasse; …
Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Klägerin vom 11. April 2006 gegen das am 16. März 2006 verkündete Urteil der 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 1 O 506/05 - durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 1 ZPO zurückzuweisen. - LG Duisburg, 24.01.2013 - 8 O 297/09
Vergütungsanspruch für Architektenleistungen i.R.d. Um- und Ausbaus eines …
Der Rechtsstreit wurde unter dem Aktenzeichen 1 O 506/05 geführt.