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   LG Aachen, 19.10.2017 - 1 O 480/16   

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https://dejure.org/2017,51028
LG Aachen, 19.10.2017 - 1 O 480/16 (https://dejure.org/2017,51028)
LG Aachen, Entscheidung vom 19.10.2017 - 1 O 480/16 (https://dejure.org/2017,51028)
LG Aachen, Entscheidung vom 19. Oktober 2017 - 1 O 480/16 (https://dejure.org/2017,51028)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Nichtabnahmeentschädigung Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers, Forward-Darlehen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unwirksamkeit einer Klausel zur außerordentlichen Kündigung eines Darlehens allein aufgrund (drohender) Vermögensverschlechterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers ist kein "Verschulden"

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    Unwirksamkeit einer Klausel zur außerordentlichen Kündigung eines Darlehens allein aufgrund (drohender) Vermögensverschlechterung

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Forward-Darlehen: Fristlose Kündigung bei Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers ist unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung bei Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Fristlose Kündigung eines Forward-Darlehens seitens der Bank bei Arbeitslosigkeit des Darlehensnehmers ist unwirksam - Vertragsklausel zum Kündigungsrecht der Bank verstößt gegen Wertungen des Rechtes der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und führt daher zur Unwirksamkeit

Papierfundstellen

  • ZIP 2018, 116
  • WM 2018, 130
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.01.2016 - XI ZR 103/15

    Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Kündigung eines Verbraucherdarlehens

    Auszug aus LG Aachen, 19.10.2017 - 1 O 480/16
    Dabei kommt es in diesem Zusammenhang auf die zwischen den Parteien umstrittene Frage, ob der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH, Urteil vom 19. Januar 2016 - XI ZR 103/15 -, BGHZ 208, 278-290, Rn. 30) entnommen werden kann, dass ein Anspruch auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Anwendungsbereich des § 497 Abs. 1 und des § 490 Abs. 1 BGB ausgeschlossen ist, weil derartige Ansprüche nur in Betracht kommen, wenn der Darlehensnehmer den Darlehensvertrag vorzeitig kündigt, nicht an.
  • LG Bonn, 17.09.2020 - 19 O 251/19

    Bankenhaftung: unwirksame Kündigung Darlehensvertrag

    Das Landgericht Aachen entschied mit rechtskräftigem Urteil vom 19.10.2017 (Az: 1 O 480/16, s. Anl. K5 Bl. ## ff. d.A.), dass die außerordentliche Kündigung unwirksam war und der Beklagten keine Nichtabnahmeentschädigung zustand.

    Hier hätten sich die vom Landgericht Aachen in seiner Urteilsbegründung (Az: 1 O 480/16) genannten Gesichtspunkte auch der Beklagten bei einer sorgfältigen Prüfung der Rechtslage aufdrängen müssen.

    Zwar gab es zu der vom Landgericht Aachen (1 O 480/16) zu entscheidenden Frage keine höchstrichterliche Rechtsprechung.

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