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   LG Aachen, 19.12.2011 - 11 O 279/11   

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https://dejure.org/2011,74611
LG Aachen, 19.12.2011 - 11 O 279/11 (https://dejure.org/2011,74611)
LG Aachen, Entscheidung vom 19.12.2011 - 11 O 279/11 (https://dejure.org/2011,74611)
LG Aachen, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - 11 O 279/11 (https://dejure.org/2011,74611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Analoge Anwendung von § 906 Abs. 2 BGB unter mehreren Mietern von Räumlichkeiten in ein und demselben Haus; Schadensersatz auf Grund eines Wasserschadens

  • RA Kotz

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch -verschuldensunabhängigen Haftung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 27.10.2005 - 7 U 135/05

    Wohnungseigentum: Anwendung des verschuldensunabhängigen nachbarrechtlichen

    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2011 - 11 O 279/11
    Vor dem Hintergrund dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung hat das Oberlandesgericht Stuttgart für das Verhältnis von Wohnungseigentümern untereinander sowohl eine planwidrige Regelungslücke als auch eine vergleichbare Interessenlage bejaht und § 906 Abs. 2 S. 2 BGB analog angewendet (vgl. OLG Stuttgart, NJW 2006, S. 1744).
  • LG Konstanz, 09.07.2009 - 3 O 271/08

    Mieter: Anspruch gegen Eigentümer bei Wasserschaden?

    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2011 - 11 O 279/11
    c) Soweit das Landgericht Konstanz mit einer Entscheidung vom 9. Juli 2009 eine analoge Anwendung des § 906 Abs. 2 S. 2 BGB auf Konstellationen Mieter-Mieter innerhalb von Wohnungseigentumsgemeinschaften unabhängig vom Vorliegen verschiedener Sondereigentumsbereiche abgelehnt hat (vgl. LG Konstanz, NJW-RR 2009, S. 1670), vermag sich das erkennende Gericht dem mit Blick auf die dargestellte höchstrichterliche Rechtsprechung einerseits und auf die Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart andererseits nicht anzuschließen.
  • BGH, 12.12.2003 - V ZR 180/03

    Nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch unter Mietern

    Auszug aus LG Aachen, 19.12.2011 - 11 O 279/11
    Der Umstand, dass weder Geschädigter noch Schädigerin Grundstückseigentümer sind, steht daher einem nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch prinzipiell nicht entgegen (vgl. BGH, NJW 2004, S. 775 f. jeweils m.w.N. zu den angesprochenen Analogien).
  • OLG Köln, 11.09.2012 - 3 U 7/12

    Ansprüche unter Mietern zweier Arztpraxen wegen eines Wasserschadens

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 19.12.2011 verkündete Grundurteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 11 O 279/11 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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