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   LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21   

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LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21 (https://dejure.org/2021,44151)
LG Aachen, Entscheidung vom 20.09.2021 - 60 Qs 46/21 (https://dejure.org/2021,44151)
LG Aachen, Entscheidung vom 20. September 2021 - 60 Qs 46/21 (https://dejure.org/2021,44151)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io
  • Burhoff online

    Gerichtliche Auslagenentscheidung, Bindung des Rechtspflegers, Rahmengebühren, Bemessung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bindung an die gerichtliche Auslagenentscheidung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Düsseldorf, 02.10.1989 - 2 Ws 475/89
    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Es ist nicht zulässig, bei - wie hier - uneingeschränkter Auslagenüberbürdung auf die Staatskasse die Erstattung - dennoch - mit der Begründung abzulehnen, das erkennende Gericht habe Umstände im Sinne des § 467 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 1, 2 oder die in § 464 Abs. 2 bis 4 eingeräumten Entscheidungsmöglichkeiten übersehen oder verkannt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89 -, NStZ 1990, 204; Hilger, a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.06.1999 - 1 Ws 65/99 -, juris Rn 9).

    Deshalb ist es auch nicht zulässig, bei - wie hier - uneingeschränkter Auslagenüberbürdung auf die Staatskasse die Erstattung - dennoch - mit der Begründung abzulehnen, das erkennende Gericht habe Umstände im Sinne des § 467 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 1, 2 oder die in § 464 Abs. 2 bis 4 eingeräumten Entscheidungsmöglichkeiten übersehen oder verkannt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89 -, NStZ 1990, 204; Hilger, a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.06.1999 - 1 Ws 65/99 -, juris Rn 9).

  • OLG Saarbrücken, 18.06.1999 - 1 Ws 65/99
    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Es ist nicht zulässig, bei - wie hier - uneingeschränkter Auslagenüberbürdung auf die Staatskasse die Erstattung - dennoch - mit der Begründung abzulehnen, das erkennende Gericht habe Umstände im Sinne des § 467 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 1, 2 oder die in § 464 Abs. 2 bis 4 eingeräumten Entscheidungsmöglichkeiten übersehen oder verkannt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89 -, NStZ 1990, 204; Hilger, a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.06.1999 - 1 Ws 65/99 -, juris Rn 9).

    Deshalb ist es auch nicht zulässig, bei - wie hier - uneingeschränkter Auslagenüberbürdung auf die Staatskasse die Erstattung - dennoch - mit der Begründung abzulehnen, das erkennende Gericht habe Umstände im Sinne des § 467 Abs. 2 oder Abs. 3 Satz 1, 2 oder die in § 464 Abs. 2 bis 4 eingeräumten Entscheidungsmöglichkeiten übersehen oder verkannt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 02.10.1989 - 2 Ws 475/89 -, NStZ 1990, 204; Hilger, a.a.O. m.w.Nachw.; vgl. auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 18.06.1999 - 1 Ws 65/99 -, juris Rn 9).

  • BGH, 27.11.2002 - 2 ARs 239/02

    Keine Rechtsbeschwerde zum BGH gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss

    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Demgemäß sind für das Beschwerdeverfahren die §§ 304 ff. StPO - also auch § 311 Abs. 3 StPO - und nicht die entsprechenden Vorschriften der ZPO anwendbar (zutreffend BGH, Beschl. v. 27.11.2002 - 2 ARs 239/02, BGHSt 48, 106 = NJW 2003, 763; KK-StPO/ Gieg , 8. Aufl. 2019, § 464b Rn. 4 m.w.Nachw. zum Streitstand).

    Die Kammer kann nicht gemäß § 464b Satz 3 StPO i.V. mit § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 2 ZPO über die Zulassung der Rechtsbeschwerde entscheiden, da die Regelung aus den oben genannten Gründen in Kostenfestsetzungsverfahren in Strafsachen keine Anwendung findet (vgl. BGH, Beschl. v. 27.11.2002 - 2 ARs 239/02, BGHSt 48, 106 = NJW 2003, 763).

  • LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21

    Kostenfestsetzung, Rechtsmittel, Beschwerde

    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Mit Verfügung vom 20.08.2021 hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Aachen Stellung genommen und hinsichtlich der Absetzung der Terminsgebühr für den Hauptverhandlungstermin am 29.01.2020 auf einen Beschluss der Kammer vom 26.05.2021 (Az. 60 Qs 18/21, juris) verwiesen, in dem ausgeführt wurde, dass der später freigesprochene Angeklagte keinen Anspruch auf Erstattung der an diesem Tag entfallenden Gebühren und Auslagen seines Verteidigers habe, wenn er - wie hier die ehemalige Angeklagte - einem Hauptverhandlungstermin unentschuldigt fernbleibe, da sich die von dem Verteidiger entfaltete Tätigkeit in diesem Fall als zwecklos darstelle.

    Die Kammer hält somit an ihrer vormaligen, u.a. der Rechtsprechung des Amtsgerichts Tiergarten (Beschluss vom 11.01.2016 - 232b Ds 10/15 -, juris) folgenden Rechtsauffassung (LG Aachen, vom 26.05.2021-60 Qs 18/21 -, juris) nicht mehr fest.

  • AG Berlin-Tiergarten, 11.01.2016 - 232b Ds 10/15

    Kostenerstattung, unentschuldigtes Ausbleiben, Angeklagter, Terminsgebühr

    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Erscheint die - später freigesprochene - Angeklagte unentschuldigt nicht zu einem Hauptverhandlungstermin, ist die für diesen Termin angefallene Terminsgebühr nicht erstattungsfähig, da sie nicht notwendig im Sinne von § 464a Abs. 2 Nr. 2 StPO i.V.m. § 91 ZPO war (AG Tiergarten, Beschluss vom 11.01.2016 - 232b Ds 10/15 -, juris).

    Die Kammer hält somit an ihrer vormaligen, u.a. der Rechtsprechung des Amtsgerichts Tiergarten (Beschluss vom 11.01.2016 - 232b Ds 10/15 -, juris) folgenden Rechtsauffassung (LG Aachen, vom 26.05.2021-60 Qs 18/21 -, juris) nicht mehr fest.

  • LG Mühlhausen, 11.12.2002 - 3 Qs 366/02

    Kostenfestsetzungsbeschluss gegen die Staatskasse; Erstattungsfähigkeit der

    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Vielmehr stellen die Gebühren und Auslagen, die der Verteidiger berechtigterweise von dem Mandanten verlangen kann, kraft gesetzlicher Bestimmung in Gänze dessen notwendige Auslagen dar (LG Mühlhausen, Beschluss vom 11.12.2003 - 3 Qs 366/02, StraFo 2003, 435).
  • OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11

    Haftung für Domain-Parking

    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Liegt eine solche Ermessensentscheidung nicht vor, ist die vom Verteidiger vorgenommene Gebührenbestimmung auch dann unbillig, wenn sie die Toleranzgrenze von 20 % nicht überschreitet (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 19.04.2012, 2 U 91/11, juris, Rn. 66; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.04.1998, 1 Ws 148/98, juris, Rn. 12).
  • BGH, 08.05.2012 - VI ZR 273/11

    Vergütung des Rechtsanwalts: Toleranzgrenze beim Ansatz einer Rahmengebühr

    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Hält sich der Verteidiger innerhalb dieser Grenze, ist die Gebührenbestimmung nicht unbillig und von einem ersatzpflichtigen Dritten hinzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 08.05.2012, VI ZR 273/11, juris, Rn. 4).
  • LG Hechingen, 29.05.2020 - 3 Qs 43/20

    Höchstgebühr, Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung

    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Eine zeitintensive Vorbereitung der Berufungshauptverhandlung kann die Festsetzung der Höchstgebühr rechtfertigen (LG Hechingen, Beschl. v. 29.05.2020 - 3 Qs 43/20, BeckRS 2020, 14116).
  • LG Köln, 23.02.2011 - 111 Qs 40/11
    Auszug aus LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21
    Von Belang ist auch die Schwierigkeit des Tatvorwurfs oder ob die Berufung (des Nebenklägers) ggf. unzulässig war (LG Köln, Beschluss vom 23.02.2011 - 111 Qs 40/11 -, juris [100,00 EUR als Verfahrensgebühr]).
  • OLG Düsseldorf, 03.04.1998 - 1 Ws 148/98
  • KG, 24.11.2011 - 1 Ws 113/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Berechnung der Verteidigergebühren unter

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