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   LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20   

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https://dejure.org/2020,58248
LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20 (https://dejure.org/2020,58248)
LG Aachen, Entscheidung vom 20.10.2020 - 4 O 100/20 (https://dejure.org/2020,58248)
LG Aachen, Entscheidung vom 20. Oktober 2020 - 4 O 100/20 (https://dejure.org/2020,58248)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02

    Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto

    Auszug aus LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
    Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn ist stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf (KG Berlin, Urteil vom 02. August 2002 - 7 U 38/02, juris Rn. 6; KG Berlin, Urteil vom 23. April 2010 - 7 U 117/09, juris Rn. 34).

    Damit gilt auch nicht die Einzahlungsfrist von 18 Werktagen gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B. Soweit der BGH mit Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 - und das KG Berlin mit Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 - ohne jede Begründung § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B auch bei Begrenzung des Sicherheitseinbehalts auf eine Zahlung anwenden, vermag die Kammer dem bereits aufgrund des eindeutigen Wortlauts und der Systematik des § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B nicht zu folgen.

  • BGH, 10.11.2005 - VII ZR 11/04

    Ablösung des formularmäßig vereinbarten Sicherheitseinbehalts durch Einzahlung

    Auszug aus LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
    Denn Anhaltspunkte dafür, dass § 17 Abs. 6 VOB/B abbedungen werden sollte, finden sich im Vertrag nicht (vgl. in diesem Zusammenhang die Entscheidung des BGH im Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04, juris Rn. 10 für eine entsprechende Vertragskonstellation).

    Damit gilt auch nicht die Einzahlungsfrist von 18 Werktagen gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B. Soweit der BGH mit Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 - und das KG Berlin mit Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 - ohne jede Begründung § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B auch bei Begrenzung des Sicherheitseinbehalts auf eine Zahlung anwenden, vermag die Kammer dem bereits aufgrund des eindeutigen Wortlauts und der Systematik des § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B nicht zu folgen.

  • OLG Jena, 17.12.2003 - 2 U 384/03

    Ergänzung einer Vertragsstraferegelung durch § 11 Nr. 2 Vergabeordnung und

    Auszug aus LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
    § 17 Abs. 6 Nr. 3 VOB/B gilt dabei einheitlich für jede Art des Sicherheitseinbehalts, unabhängig davon, ob die Sicherheit in Teilbeträgen von jeder Zahlung oder - wie im vorliegenden Fall - nur in einer Summe von der Schlusszahlung abgezogen wird (Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 17. Dezember 2003 - 2 U 384/03 -, juris 2. Leitsatz; Joussen in Ingenstau/Korbion, 21. Aufl., § 17 Abs. 6 Rn. 30 mwN).
  • BGH, 18.12.1980 - VII ZR 43/80

    Beginn der Gewährleistungsfrist bei Verweigerung der Abnahme

    Auszug aus LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
    Allerdings wird die Forderung aus der Schlussrechnung fällig, wenn die Leistungen des Auftragnehmers keine zur Verweigerung der Abnahme berechtigten Mängel aufweisen (BGH, Urteil vom 18. Dezember 1980 - VII ZR 43/80, juris Rn. 23; U. Locher in Ingenstau/Korbion, 21 Aufl., § 16 VOB/B Rn. 15 mwN).
  • KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09

    Wann sind einzelne VOB/B-Klauseln individuell ausgehandelt?

    Auszug aus LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
    Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn ist stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf (KG Berlin, Urteil vom 02. August 2002 - 7 U 38/02, juris Rn. 6; KG Berlin, Urteil vom 23. April 2010 - 7 U 117/09, juris Rn. 34).
  • OLG Köln, 24.06.2021 - 7 U 158/20

    Anspruch auf Werklohn aus einem VOB -Bauvertrag; Wirksamkeit einer

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 20.10.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - Az. 4 O 100/20 - abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das am 20.10.2020 verkündete Urteil des Landgerichts Aachen - Az 4 O 100/20 - abzuändern und wie folgt neu zu fassen:.

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