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LG Aachen, 20.11.2009 - 9 O 103/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch des Versicherten auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; Berufsunfähigkeit wegen reaktiver Depressionen und Angstzuständen; Verjährung des Leistungsanspruchs bei nicht rechtzeitiger Geltendmachung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 20.11.2009 - 9 O 103/09
- OLG Köln, 03.09.2010 - 20 U 1/10
- BGH, 08.02.2012 - IV ZR 223/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 19.10.1977 - IV ZR 149/76
Verzögerung der Zustellung der Klage aufgrund verspäteter Einzahlung des …
Auszug aus LG Aachen, 20.11.2009 - 9 O 103/09
Ist eine Klage vor Fristablauf eingereicht, aber erst über zwei Monate nach Fristablauf zugestellt worden, so ist die Zustellung in der Regel nicht mehr "demnächst" erfolgt, wenn der Gerichtskostenvorschuss fast zwei Monate nach Fristablauf eingezahlt worden ist, auch dann nicht, wenn der Vorschuss bis dahin vom Gericht nicht angefordert worden war (vgl. BGHZ 69, 361 = NJW 1978, 215).
- OLG Köln, 03.09.2010 - 20 U 1/10
Wirksamkeit einer Ausschlussfrist in Altfällen
Die Berufung der Klägerin gegen das am 20. November 2009 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 103/09 - wird zurückgewiesen.