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   LG Aachen, 22.06.2017 - 12 O 331/16   

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https://dejure.org/2017,32568
LG Aachen, 22.06.2017 - 12 O 331/16 (https://dejure.org/2017,32568)
LG Aachen, Entscheidung vom 22.06.2017 - 12 O 331/16 (https://dejure.org/2017,32568)
LG Aachen, Entscheidung vom 22. Juni 2017 - 12 O 331/16 (https://dejure.org/2017,32568)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • autokaufrecht.info

    Darlegungs- und Beweislast für das Abhandenkommen (§ 935 I BGB) eines Kraftfahrzeugs

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beweislast zu § 935 Abs. 1 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an den gutgläubigen Erwerb eines im Internet angebotenen Pkws der Marke BMW Z8 aus Portugal bei Geltendmachung eines Diebstahls vor Überführung des Fahrzeugs nach Deutschland; Voraussetzungen für den Nachweis eines Abhandenkommens der erworbenen Sache ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Pkws der Marke BMW aus Portugal

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.09.2006 - VIII ZR 184/05

    Auslegung des Einbehalts des Kfz-Briefs durch den Verkäufer eines Kraftfahrzeugs

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2017 - 12 O 331/16
    Dieses wird bei Erwerb von gebrauchten Fahrzeugen grundsätzlich dadurch nachgewiesen, dass der Veräußerer neben seinem unmittelbaren Besitz zumindest den Fahrzeugbrief vorlegt (BGH, Urteil vom 13. September 2006 - VIII ZR 184/05 -, Rn 17, juris).
  • BGH, 13.12.2013 - V ZR 58/13

    Gutgläubiger Erwerb vom Nichtberechtigten: Abhandenkommen einer Sache bei Weggabe

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2017 - 12 O 331/16
    Abhandenkommen ist der unfreiwillige Verlust des unmittelbaren Besitzes (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2013 - V ZR 58/13 -, Rn 8, juris).
  • BGH, 11.03.1991 - II ZR 88/90

    Erwerb unbelasteten Eigentums an einem im Ausland zugelassenen Kraftfahrzeug

    Auszug aus LG Aachen, 22.06.2017 - 12 O 331/16
    Die Prüfungsanforderungen bezüglich der vorgelegten Fahrzeugpapiere an den Erwerber sind zwar bei ausländischen Fahrzeugen gesteigert (BGH, Urteil vom 11. März 1991 - II ZR 88/90 -, Rn 13, juris); hier jedoch doch durch ordnungsgemäße inländische Papiere erfüllt.
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