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LG Aachen, 22.07.2019 - 11 O 514/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- anwalt-kg.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten und Volltext)
Abgasskandal: Urteil gegen Volkswagen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18
Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden
Auszug aus LG Aachen, 22.07.2019 - 11 O 514/18
In diesem Fall genügt ein einfaches Bestreiten der Behauptung der anderen Partei nicht, sofern dem Anspruchsgegner nähere Angaben zuzumuten sind (OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18 - zitiert nach juris). .Sittenwidrig handelt insbesondere, wer eine Sache, von deren Mangelhaftigkeit er weiß, in der Vorstellung in den Verkehr bringt, dass die betreffende Sache von dem Erwerber in unverändert mangelhaftem Zustand an einen ahnungslosen Dritte, die in Kenntnis der Umstände von dem Geschäft Abstand nähmen, veräußert werden wird (OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18 - zitiert nach juris). .
- OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17
VW-"Abgasskandal"
Auszug aus LG Aachen, 22.07.2019 - 11 O 514/18
Schließlich hätten die zuständigen Behörden das Fahrzeug bei Kenntnis von: der manipulierenden Motorsteuerungssoftware nicht zugelassen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2017, 18 U 112/17 - zitiert nach juris). . - BGH, 05.03.1998 - III ZR 183/96
Haftung für die weisungswidrige Vermittlung von Kapitalanlagen durch einen …
Auszug aus LG Aachen, 22.07.2019 - 11 O 514/18
Entscheidend ist vielmehr, dass es sich um einen leitenden Angestellten handelt, der aufgrund der Organisation der juristischen Person eine gewisse Selbständigkeit der Entschließung und dementsprechend ein gewisses Maß von Eigenverantwortung für einen größeren Verwaltungsbereich hat (vgl. BGH NJW 1998, 1854, BGH NJW-RR 1986, 281). . - BGH, 15.01.1985 - VI ZR 8/83
Einstandspflicht eines Landesverbandes für Erklärungen des Vorsitzenden eines …
Auszug aus LG Aachen, 22.07.2019 - 11 O 514/18
Entscheidend ist vielmehr, dass es sich um einen leitenden Angestellten handelt, der aufgrund der Organisation der juristischen Person eine gewisse Selbständigkeit der Entschließung und dementsprechend ein gewisses Maß von Eigenverantwortung für einen größeren Verwaltungsbereich hat (vgl. BGH NJW 1998, 1854, BGH NJW-RR 1986, 281). . - BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12
Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die …
Auszug aus LG Aachen, 22.07.2019 - 11 O 514/18
Es müssen besondere Umstände hinzutreten, die das schädigende Verhalten, wegen seines Zwecks oder wegen des angewandten Mittels oder mit Rücksicht auf die dabei gezeigte Gesinnung nach den Maßstäben der allgemeinen Geschäftsmoral und des als "anständig" Geltenden verwerflich machen (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2013, XI ZR 295/12 - zitiert nach juris).