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   LG Aachen, 22.12.2009 - 10 O 277/09   

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https://dejure.org/2009,52715
LG Aachen, 22.12.2009 - 10 O 277/09 (https://dejure.org/2009,52715)
LG Aachen, Entscheidung vom 22.12.2009 - 10 O 277/09 (https://dejure.org/2009,52715)
LG Aachen, Entscheidung vom 22. Dezember 2009 - 10 O 277/09 (https://dejure.org/2009,52715)
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Kurzfassungen/Presse

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Folgeprozess, Freiwillig erbrachtes Vermögensopfer, Kosten des Prozessfinanzierers, Prozessfinanzierer, Prozessfinanzierungen, Prozessfinanzierungskosten als Schaden

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17

    Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer

    Der Schuldner eines Gewinnabschöpfungsanspruchs hat die zusätzlichen Kosten eines Prozessfinanzierers oder die zusätzlichen Gebühren des Rechtsanwalts des Gläubigers aber weder als notwendige Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO noch aus materiellem Recht nach den Grundsätzen des Verzugs zu erstatten (vgl. LG Aachen, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 10 O 277/09, BeckRS 2010, 28938; Rensen, MDR 2010, 182 f.; vgl. auch OLG München, Urteil vom 21. April 2011 - 1 U 2363/10, juris Rn. 79 [insoweit nicht abgedruckt in VersR 2011, 1012]).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18

    Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen

    Der Schuldner eines Gewinnabschöpfungsanspruchs hat die zusätzlichen Kosten eines Prozessfinanzierers oder die zusätzlichen Gebühren des Rechtsanwalts des Gläubigers aber weder als notwendige Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO noch aus materiellem Recht nach den Grundsätzen des Verzugs zu erstatten (vgl. LG Aachen, Urt. v. 22.122009 - 10 O 277/09, BeckRS 2010, 28938; Rensen, MDR 2010, 182 f.; (vgl. auch OLG München, Urteil vom 21. April 2011 - 1 U 2363/10, juris Rn. 79 [insoweit nicht abgedruckt in VersR 2011, 1012]).).
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