Rechtsprechung
LG Aachen, 22.12.2009 - 10 O 277/09 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Folgeprozess, Freiwillig erbrachtes Vermögensopfer, Kosten des Prozessfinanzierers, Prozessfinanzierer, Prozessfinanzierungen, Prozessfinanzierungskosten als Schaden
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 13.09.2018 - I ZR 26/17
Wettbewerbsverstoß: Zulässigkeit einer von einem gewerblichen Prozessfinanzierer …
Der Schuldner eines Gewinnabschöpfungsanspruchs hat die zusätzlichen Kosten eines Prozessfinanzierers oder die zusätzlichen Gebühren des Rechtsanwalts des Gläubigers aber weder als notwendige Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO noch aus materiellem Recht nach den Grundsätzen des Verzugs zu erstatten (vgl. LG Aachen, Urteil vom 22. Dezember 2009 - 10 O 277/09, BeckRS 2010, 28938; Rensen, MDR 2010, 182 f.; vgl. auch OLG München…, Urteil vom 21. April 2011 - 1 U 2363/10, juris Rn. 79 [insoweit nicht abgedruckt in VersR 2011, 1012]). - OLG Düsseldorf, 04.07.2019 - 2 U 46/18
Rücklastschriften für die Abwicklung von Telefon- und DSL-Verträgen
Der Schuldner eines Gewinnabschöpfungsanspruchs hat die zusätzlichen Kosten eines Prozessfinanzierers oder die zusätzlichen Gebühren des Rechtsanwalts des Gläubigers aber weder als notwendige Kosten des Rechtsstreits nach § 91 Abs. 1 ZPO noch aus materiellem Recht nach den Grundsätzen des Verzugs zu erstatten (vgl. LG Aachen, Urt. v. 22.122009 - 10 O 277/09, BeckRS 2010, 28938; Rensen, MDR 2010, 182 f.; (vgl. auch OLG München…, Urteil vom 21. April 2011 - 1 U 2363/10, juris Rn. 79 [insoweit nicht abgedruckt in VersR 2011, 1012]).).