Rechtsprechung
   LG Aachen, 23.01.2012 - 6 T 101/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,20958
LG Aachen, 23.01.2012 - 6 T 101/11 (https://dejure.org/2012,20958)
LG Aachen, Entscheidung vom 23.01.2012 - 6 T 101/11 (https://dejure.org/2012,20958)
LG Aachen, Entscheidung vom 23. Januar 2012 - 6 T 101/11 (https://dejure.org/2012,20958)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,20958) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Eröffnung, Insolvenzverfahren, rechtliches Interesse, vorausgegangenes Insolvenzverfahren

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Inso § 14 Abs. 1 Satz 2
    Eröffnung, Insolvenzverfahren, rechtliches Interesse, vorausgegangenes Insolvenzverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Erfüllung der Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 S. 2 InsO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 14 Abs. 1 S. 2
    Anforderungen an die Erfüllung der Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 S. 2 InsO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • AG Aachen, 07.07.2011 - 91 IN 68/11

    Notwendigkeit des Vorliegens eines vorherigen insolvenzrechtlichen

    Auszug aus LG Aachen, 23.01.2012 - 6 T 101/11
    Mit Antrag vom 22.02.2011, beim Amtsgericht eingegangen am 26.02.2011, Aktenzeichen 91 IN 68/11, beantragte die Antragstellerin zu 1) die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners, weil der Schuldner mit der Zahlung der Gesamtsozialversicherungsbeiträge für den Zeitraum vom 01.04.2010 bis zum 31.01.2011 in Höhe von 4.086,76 Euro in Rückstand geraten war.

    Wegen der Einzelheiten wird auf das zu den Akten gereichte Abschlussgutachten (91 IN 68/11, Bl. 98 ff d.A.) Bezug genommen.

    Mit Beschluss vom 07.07.2011 hat das Amtsgericht die Verfahren 91 IN 68/11 und 91 IN 85/11 unter Führung des zuerst genannten Verfahrens verbunden, den Eröffnungsantrag der Antragstellerin zu 2) als unzulässig abgewiesen und die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Schuldners diesem und der Antragstellerin zu 2) zu gleichen Teilen auferlegt; die Kosten der Antragstellerin zu 1) wurden dem Schuldner auferlegt.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht