Rechtsprechung
LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Vertrauensperson, Beschwerdebefugnis, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Erledigung der Hauptsache
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Vertrauensperson, Beschwerdebefugnis, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Erledigung der Hauptsache
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung der Hauptsache als ein aus dem Grundrecht der persönlichen Freiheit abgeleitetes Individualrecht eines Betroffenen bzgl. Ausübung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 08.05.2013 - 622 XIV 892
- LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13
- BGH, 08.10.2014 - V ZB 115/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05
Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen …
Auszug aus LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13
Denn die Grundlage des Feststellungsbegehrens bildet das Grundrecht der persönlichen Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Individualrecht, das nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2005, 3620, 3621; OLG München, NJOZ 2007, 3154, 3155). - OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06
Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des …
Auszug aus LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13
Denn die Grundlage des Feststellungsbegehrens bildet das Grundrecht der persönlichen Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Individualrecht, das nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2005, 3620, 3621; OLG München, NJOZ 2007, 3154, 3155).