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   LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13   

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https://dejure.org/2013,56385
LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13 (https://dejure.org/2013,56385)
LG Aachen, Entscheidung vom 24.07.2013 - 3 T 139/13 (https://dejure.org/2013,56385)
LG Aachen, Entscheidung vom 24. Juli 2013 - 3 T 139/13 (https://dejure.org/2013,56385)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Vertrauensperson, Beschwerdebefugnis, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Erledigung der Hauptsache

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertrauensperson, Beschwerdebefugnis, Feststellung der Rechtswidrigkeit, Erledigung der Hauptsache

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht auf Feststellung der Rechtswidrigkeit nach Erledigung der Hauptsache als ein aus dem Grundrecht der persönlichen Freiheit abgeleitetes Individualrecht eines Betroffenen bzgl. Ausübung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 07.03.2005 - 20 W 82/05

    Unterbringung: Keine Beschwerdeberechtigung eines Angehörigen des Betroffenen

    Auszug aus LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13
    Denn die Grundlage des Feststellungsbegehrens bildet das Grundrecht der persönlichen Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Individualrecht, das nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2005, 3620, 3621; OLG München, NJOZ 2007, 3154, 3155).
  • OLG München, 29.08.2006 - 33 Wx 183/06

    Kein Fortsetzungsfeststellungsantrag durch beschwerdebefugten Angehörigen des

    Auszug aus LG Aachen, 24.07.2013 - 3 T 139/13
    Denn die Grundlage des Feststellungsbegehrens bildet das Grundrecht der persönlichen Freiheit gemäß Art. 2 Abs. 2 GG; hierbei handelt es sich um ein höchstpersönliches Individualrecht, das nur von dem Betroffenen selbst geltend gemacht werden kann (vgl. OLG Frankfurt a.M., NJOZ 2005, 3620, 3621; OLG München, NJOZ 2007, 3154, 3155).
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