Rechtsprechung
LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Schadensersatz, fiktive Abrechnung, Vorteilsanrechnung, Stundenverrechnungssätze
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Schadensersatz, fiktive Abrechnung, Vorteilsanrechnung, Stundenverrechnungssätze
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung fiktiver Stundenverrechnungssätze einer markengebundenen Werkstatt i.R.e. Schadenersatzes nach Verkehrsunfall
- captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)
LG Aachen entscheidet mit nicht nachvollziehbaren Gründen zur fiktiven Schadensabrechnung mit Berufungsurteil vom 24.8.2012 - 6 S 60/12 -.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Aachen, 06.03.2012 - 10 C 218/10
- AG Schleiden/Eifel, 06.03.2012 - 10 C 218/10
- LG Aachen, 24.08.2012 - 6 S 60/12
Wird zitiert von ... (11)
- LG Aachen, 07.03.2016 - 5 S 142/15
Müllfahrzeug; Privilegierung; Sonderrechte; UPE-Zuschlag
Der Abzug errechneter "UPE"-Zuschläge ist auch nicht unbillig, denn der durch einen Verkehrsunfall Geschädigte, der seinen Fahrzeugschaden mit dem Haftpflichtversicherer des Schädigers zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet, ist an diese Art der Abrechnung nicht ohne weiteres gebunden, sondern kann nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2011 - VI ZR 17/11 - Rn.4, juris; BGH…, Urteil vom 17. Oktober 2006 - VI ZR 249/05 - Rn. 9, 16, 18, juris; LG Aachen, Urteil vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 - Rn.14, juris).Dies insbesondere dann, wenn sich bei der Reparatur weitere, zuvor in Streit stehende notwendige Reparaturmaßnahmen als gleichwohl erforderlich erwiesen haben (vgl. LG Aachen, Urteil vom 24. August 2012 - 6 S 60/12 - Rn.6, juris).
- LG Aachen, 06.09.2018 - 2 S 25/18
Beilackierungskosten; fiktive Abrechnung
Insoweit schließt sich die hier zur Entscheidung berufene (2. Zivil)Kammer der grundsätzlichen Auffassung der anderen Berufungskammern des Landgerichts Aachen an, die im vorliegenden Rechtsstreit auch schon zitiert worden ist (LG Aachen, Urteil vom 07.03.2016 - 5 S 142/15; LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12). - AG Aachen, 03.02.2016 - 115 C 395/15
Umfang eines Anspruchs auf Ersatz von Reparaturkosten durch eine markengebundene …
Etwas anderes ist für den hiesigen Fall auch der von der Beklagten zitierten Entscheidung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12) nicht zu entnehmen.Auch das Landgericht Aachen führt in seinem Urteil weiter aus, dass der Schutz des durch einen Verkehrsunfall Geschädigten schon dadurch bewerkstelligt werde, dass dieser nach erfolgter Reparatur grundsätzlich zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und nunmehr Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen könne, auch wenn zunächst fiktiv auf der Grundlage der vom Sachverständigen geschätzten Kosten abrechnet hat (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 - 6 S 60/12 unter Verweis auf BGH, Urt. v. 18.10.2011, VI ZR 17/11 m. w. N).
- AG Heinsberg, 12.04.2017 - 18 C 175/16
Beilackierung, UPE und Verbringungskosten
Etwas anderes ergibt sich insbesondere auch nicht aus der Rechtsprechung des Landgerichts Aachen (vgl. Urteile vom 07.03.2016, Az. 5 S 142/15 und 24.08.2012, Az. 6 S 60/12, zit. nach juris).UPE-Aufschläge sind bei fiktiver Schadensabrechnung nur dann erstattungsfähig, wenn sie bei Durchführung der Reparatur tatsächlich anfallen bzw. wenn sie in allen für die konkrete Reparaturmaßnahme geeigneten Werkstätten anfallen würden (vgl. Landgericht Aachen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 S 60/12 , zit. nach juris).
Verbringungskosten sind bei fiktiver Schadensabrechnung ebenfalls nur dann erstattungsfähig, wenn sie bei Durchführung der Reparatur tatsächlich anfallen bzw. wenn sie in allen für die konkrete Reparaturmaßnahme geeigneten Werkstätten anfallen würden, diese also insgesamt nicht über eine eigene Lackierwerkstatt verfügen (vgl. Landgericht Aachen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 S 60/12 , zit. nach juris).
- AG Aachen, 11.12.2013 - 101 C 65/12
Keine fiktive Schadensabrechnung von Beilackierungskosten
Es ist daher gerade nicht ausreichend, dass die Verbringungskosten in der Fachwerkstatt anfallen, deren Preise dem Kostenvoranschlag zur fiktiven Schadensberechnung zugrundeliegen (vgl. LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012, 6 S 60/12).Nur der für diese Art der Schadensbehebung nötige Geldbetrag ist im Sinne des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB zur Herstellung erforderlich (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012, 6 S 60/12 - zitiert nach juris).
- AG Heinsberg, 23.01.2019 - 18 C 296/17
Zu Kleinersatzteilen, Verbringungskosten und UPE-Aufschlägen
UPE-Aufschläge sind bei fiktiver Schadensabrechnung erstattungsfähig, wenn sie in allen für die konkrete Reparaturmaßnahme geeigneten Werkstätten anfallen würden (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 S 60/12). - AG Heinsberg, 27.06.2017 - 18 C 125/17
Dispositionsfreiheit des Geschädigten geschützt
Insbesondere bzgl. der UPE-Aufschläge und der Verbringungskosten ist es so, dass diese unter Umständen erstattungsfähig sind, nämlich wenn sie tatsächlich anfallen bzw. wenn sie in allen für die konkrete Reparaturmaßnahme geeigneten Werkstätten anfallen würden (LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012, Az. 6 S 60/12). - AG Bad Oeynhausen, 04.09.2014 - 18 C 364/13
Schadenersatz nach Verkehrsunfall: Ersatzfähigkeit von Gutachterkosten bzw. …
Das Landgericht Frankfurt hat dies bejaht (Urteil vom 27.09.2012, Az.: 2-23 U 99/12), das Landgericht Aachen hat dies verneint (Urteil vom 24.08.2012, Az.: 6 S 60/12). - AG Heinsberg, 16.12.2015 - 18 C 37/15
Beilackierung, Erneuerung einer Türdichtung sowie Kosten der ergänzenden …
Dies ist auch nicht unbillig, da der Geschädigte nach erfolgter Reparatur zur konkreten Schadensabrechnung übergehen und den Ersatz der tatsächlich angefallenen Kosten verlangen kann (so auch LG Aachen, Urteil vom 24.08,2012, Az. 6 S 60/12). - AG Dülmen, 27.06.2014 - 3 C 85/14
Ersatz fiktiver Verbringungskosten eines Fahrzeuges zu einer Lackiererei sowie …
Auch wenn der Geschädigte grundsätzlich die Wahl hat zwischen konkreter und fiktiver Schadensabrechnung, kann er aufgrund seiner Schadensminderungspflicht nicht Kosten erstattet verlangen, die im Falle einer Reparatur nicht angefallen wären (so auch LG Aachen, Urteil vom 24.08.2012 -6 S 60/12-, LG Hannover, Urteil vom 25.03.2008 -14 S 83/07, AG Mülheim, Urteil vom 12.04.2011 -23 C 1193/11, AG Bochum, Urteil vom 25.09.2012 -45 C 119/12-, AG Eisenach, Urteil vom 15.04.2011 -54 C 621/10-, AG Ratingen, Urteil vom 27.03.2009 -10 C 409/08). - AG Tuttlingen, 23.01.2015 - 3 C 582/14