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   LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20   

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https://dejure.org/2020,24587
LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20 (https://dejure.org/2020,24587)
LG Aachen, Entscheidung vom 25.08.2020 - 10 O 183/20 (https://dejure.org/2020,24587)
LG Aachen, Entscheidung vom 25. August 2020 - 10 O 183/20 (https://dejure.org/2020,24587)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Porsche Cayenne 4.2 TDI - Schadenersatz im Abgasskandal

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz im Abgasskandal bei Porsche Cayenne zugesprochen

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Dieselskandal: Audi zu Schadenersatz wegen Porsche Cayenne 4.2 TDI Euro 5 verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Dazu gehört, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 8ff.; Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 31, 33).

    Zu all diesen internen Vorgängen kann der Kläger als Käufer eines manipulierten Fahrzeugs naturgemäß nicht substantiiert vortragen, so dass die Beklagte eine sekundäre Darlegungslast dahingehend trifft, zu den internen Vorgängen im Zusammenhang mit der manipulierten Motorsteuerungssoftware vorzutragen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 34ff.).

    Der pauschale Verweis darauf, dass nach dem bisherigen Ermittlungsstand keine Erkenntnisse vorlägen, dass einzelne Vorstandsmitglieder an der Entwicklung der Software beteiligt waren oder die Entwicklung oder Verwendung der Software seinerzeit in Auftrag gegeben oder gebilligt haben, genügt einem ordnungsgemäßen Sachvortrag nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 38, 40; Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 28).

    Die Beklagte hat einen Motor, von dessen Mangelhaftigkeit infolge der Ausstattung mit der manipulativ wirkenden Software sie wusste, in der Vorstellung in den Verkehr gebracht, dass der Motor von dem Erwerber in unverändert mangelhaftem Zustand an einen ahnungslosen Dritten, der in Kenntnis der V von dem Geschäft B nehmen würde, veräußert werden wird, was gegen das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden verstößt (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 30).

    Hinzu kommt, dass die Motoren von der Beklagten gerade für den Einbau in die für die Veräußerung bestimmten Fahrzeuge vorgesehen waren und dass das heimliche Vorgehen hinsichtlich der eingesetzten Software nur dann sinnvoll war, wenn man davon ausging, dass auch die Fahrzeughersteller weder die zuständigen öffentlichen Stellen, noch Händler noch Kunden informieren würden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 45).

  • OLG Köln, 16.07.2018 - 27 U 10/18

    Rechtsstellung des Käufers eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Der Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs zum ungeminderten Neuwagenpreis ist grundsätzlich als wirtschaftlich nachteilig anzusehen und begründet im Hinblick auf die mit der Erforderlichkeit der Geltendmachung von Mängelrechten verbundenen Vermögensgefährdung einen Schaden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 8ff; LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018, 23 O 80/18, juris Rn 29ff.).

    Dazu gehört, dass der Hersteller die für den Fahrzeugtyp erforderlichen Erlaubnisse und Genehmigungen nicht durch Täuschung erwirkt hat (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 8ff.; Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 31, 33).

    Hinzu kommt, dass zum Zeitpunkt des Kaufvertrages das nunmehr zur Mängelbeseitigung angebotene Softwareupdate noch gar nicht entwickelt war und damit jederzeit eine Gefahr für die maßgebende Zulassung des Kraftfahrzeuges im Raum stand (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 11).

    Der pauschale Verweis darauf, dass nach dem bisherigen Ermittlungsstand keine Erkenntnisse vorlägen, dass einzelne Vorstandsmitglieder an der Entwicklung der Software beteiligt waren oder die Entwicklung oder Verwendung der Software seinerzeit in Auftrag gegeben oder gebilligt haben, genügt einem ordnungsgemäßen Sachvortrag nicht (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 03.01.2019, 18 U 70/18, juris Rn 38, 40; Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 28).

  • BGH, 08.01.2019 - VIII ZR 225/17

    Dieselskandal: Zur Frage des Anspruchs des Käufers eines mangelhaften

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Vielmehr weicht ein Fahrzeug durch die Installation der unzulässigen Abschalteinrichtung von der bei vergleichbaren Fahrzeugen üblichen Beschaffenheit ab (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris Rn 5, 20ff.).

    Eine ausschließlich auf den Testzyklus zugeschnittene Programmierung der Abgasbehandlung kann deshalb nur als unzulässige Umgehung der einschlägigen Vorschriften angesehen werden (vgl. BGH, Beschluss vom 08.01.2019, VIII ZR 225/17, juris Rn 6ff.).

  • OLG Düsseldorf, 21.01.2008 - 1 U 152/07

    Rücktritt vom Kaufvertrag wegen sporadischem Defekt am elektrischen Verdeck eines

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Das Gericht schätzt die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008, 1 U 152/07, juris Rn 41; OLG Köln, Urteil vom 20.02.2013, 13 U 162/09, NJW-RR 2013, 1209, 1210; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn 1756f.).
  • BGH, 08.12.2011 - IV ZR 5/10

    Geld- und Valorentransportversicherung: Anfechtung des Versicherungsvertrags

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Liegen derartige Voraussetzungen vor, kann ein Beweis des ersten Anscheins dafür gegeben sein, dass die Täuschung einen Einfluss auf die Entschließung des Getäuschten ausgeübt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 08.12.2011, IV ZR 5/10, juris Rn 40 mwN).
  • LG Stuttgart, 12.11.2019 - 24 O 140/19

    Abgasskandal: Schadensersatz beim Porsche Cayenne

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Die Täuschung durch die Beklagte diente - andere Motive sind weder von der Beklagten dargelegt noch sonst ersichtlich - dem Zweck, zur Kostensenkung (und möglicherweise zur Umgehung technischer Probleme) rechtlich und technisch einwandfreie, aber teurere - unter Umständen auch auf die Haltbarkeit der Motoren wegen einer dauerhaften Abgasrückführung nachteilige - Lösungen der Abgasreinigung zu vermeiden und mit Hilfe der scheinbar umweltfreundlichen Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2019, 24 O 140/19).
  • OLG Köln, 20.02.2013 - 13 U 162/09

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein fabrikneues Fahrzeug wegen häufiger Entladung

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Das Gericht schätzt die Gesamtlaufleistung des streitgegenständlichen Fahrzeugs gemäß § 287 ZPO auf 250.000 km (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 21.01.2008, 1 U 152/07, juris Rn 41; OLG Köln, Urteil vom 20.02.2013, 13 U 162/09, NJW-RR 2013, 1209, 1210; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 10. Aufl. 2009, Rn 1756f.).
  • BGH, 12.10.2017 - IX ZR 267/16

    Hinterlegung: Anspruch Verzugszinsen bei verzögerter Freigabe eines hinterlegten

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Die von dem Kläger begehrte Verzinsung kommt jedoch bei einem Freistellungsanspruch nicht in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 12.10.2017 - IX ZR 267/16 m.w.N.).
  • BGH, 23.06.2015 - XI ZR 536/14

    Verjährungshemmende Wirkung einer Zustellung des Mahnbescheids:

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Dabei ist der Nutzungsvorteil vom Schadensersatzanspruch abzuziehen, ohne dass es einer Gestaltungserklärung oder Einrede des Schädigers bedarf (vgl. BGH, Urteil vom 23.06.2015, XI ZR 536/14, NJW 2015, 3160, 3160; Palandt/Grüneberg, 78. Aufl. 2019, Vorb v § 249 Rn 71, § 387 Rn 2).
  • LG Stuttgart, 14.08.2018 - 23 O 80/18

    Gebrauchtwagenkauf: Deliktischer Schadensersatz gegen den Kfz-Hersteller im sog.

    Auszug aus LG Aachen, 25.08.2020 - 10 O 183/20
    Der Kauf eines mangelhaften Fahrzeugs zum ungeminderten Neuwagenpreis ist grundsätzlich als wirtschaftlich nachteilig anzusehen und begründet im Hinblick auf die mit der Erforderlichkeit der Geltendmachung von Mängelrechten verbundenen Vermögensgefährdung einen Schaden (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 16.07.2018, 27 U 10/18, juris Rn 8ff; LG Stuttgart, Urteil vom 14.08.2018, 23 O 80/18, juris Rn 29ff.).
  • BGH, 03.12.2013 - XI ZR 295/12

    Kapitalanlage durch Beitritt zum geschlossenen Immobilienfonds: Haftung der die

  • BGH, 13.07.2010 - XI ZR 28/09

    Internationale Zuständigkeit für Schadensersatzklage gegen einen in einem

  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

  • BGH, 28.02.1996 - XII ZR 181/93

    Internationale Zuständigkeit bei Ansprüchen aus der Auflösung eines Verlöbnisses

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