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   LG Aachen, 25.09.2017 - 5 S 7/17   

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https://dejure.org/2017,38102
LG Aachen, 25.09.2017 - 5 S 7/17 (https://dejure.org/2017,38102)
LG Aachen, Entscheidung vom 25.09.2017 - 5 S 7/17 (https://dejure.org/2017,38102)
LG Aachen, Entscheidung vom 25. September 2017 - 5 S 7/17 (https://dejure.org/2017,38102)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 1259
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 24.06.2008 - 24 U 204/07

    Neuberechnung der Kosten bei korrigiertem Gegenstandswert- Durchsetzbarkeit einer

    Auszug aus LG Aachen, 25.09.2017 - 5 S 7/17
    Ohne Neuerstellung der Rechnung kann nicht nachträglich der Gegenstandswert mit der Folge einer höheren Gebührenrechnung in Ansatz gebracht werden (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - I-24 U 204/07 -, juris).

    Wird eine Anwaltsrechnung zwar formal korrekt, inhaltlich aber falsch erstellt, so sind die tatsächlich verdienten Gebühren durchsetzbar, sofern diese Gebührenforderung die zuvor abgerechneten Gebühren nicht übersteigt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 24.06.2008 - I-24 U 204/07 - juris).

  • AG Aachen, 19.12.2016 - 112 C 151/14

    Erfolgsaussichten einer Klage auf Zahlung von Anwaltshonorar für Tätigkeiten in

    Auszug aus LG Aachen, 25.09.2017 - 5 S 7/17
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 19.12.2016 zum Aktenzeichen 112 C 151/14 teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
  • BGH, 09.05.1996 - VII ZR 143/94

    Bemessung des Streitwerts bei einseitiger Erledigungserklärung

    Auszug aus LG Aachen, 25.09.2017 - 5 S 7/17
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bemisst sich der Streitwert bei einseitiger Erledigungserklärung des Klägers in der Regel nach den bis zur Erledigungserklärung entstandenen Kosten (BGH, Beschluss vom 09. Mai 1996 - VII ZR 143/94 -, Rn. 5 m.w.N., juris).
  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus LG Aachen, 25.09.2017 - 5 S 7/17
    Von der Aufgabe des Berufungsgerichts, konkreten Anhaltspunkten ungeachtet einer Berufungsrüge nachzugehen, macht das Gesetz jedoch keine Ausnahme, wenn sich solche i.S.d. § 529 Abs. Nr. 1 HS 2 ZPO aus dem Verfahren ergeben (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2004 - V ZR 257/03 = NJW 2004, 1876 m.w.N.).
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