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   LG Aachen, 25.11.1987 - 7 S 294/87   

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https://dejure.org/1987,3956
LG Aachen, 25.11.1987 - 7 S 294/87 (https://dejure.org/1987,3956)
LG Aachen, Entscheidung vom 25.11.1987 - 7 S 294/87 (https://dejure.org/1987,3956)
LG Aachen, Entscheidung vom 25. November 1987 - 7 S 294/87 (https://dejure.org/1987,3956)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 550
    Anbringung politischer Plakate durch den Mieter an den Fenstern der Mietwohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf Unterlassung der Anbringung von politischen Plakaten erfordert vorherige Abmahnung - Kein Unterlassungsanspruch bei von Meinungsfreiheit gedeckten Plakaten

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84
    Auszug aus LG Aachen, 25.11.1987 - 7 S 294/87
    Ob eine Anbringung eines entsprechenden Plakates mit einer politischen Aussage im weiteren Sinne noch mit einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung zu vereinbaren ist, kann nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles und im Rahmen einer Güterabwägung entschieden werden (LG Hamburg NJW 1986, 320 ; BayObLG, WuM 1984, 12, 13; LG Darmstadt, WuM 1983, 137 ; AG Osnabrück, WuM 1986, 306, 307; a.A.: LG Hamburg, WuM 1980, 247; Emmerich-Sonnenschein, aaO., §§ 535, 536 Rdn. 4).

    Soweit dennoch eine Beeinträchtigung der Kläger zu bejahen ist, ist zu berücksichtigen, dass sie durch den Abschluss des Mietvertrages ihre Dispositionsfreiheit bezüglich der Mietwohnung zugunsten der Mieter eingeschränkt haben, die einen Anspruch darauf haben, die von ihnen als Mittelpunkt ihrer Lebensgestaltung gemieteten Wohnung auch im Rahmen einer politischen Meinungsäußerung zu nutzen, sofern nicht der Wohnungscharakter hinter dem politischen Verwendungszweck zurücktritt; letzteres ist unzweifelhaft nicht der Fall, weil sich die Anbringung des relativ kleinen Plakats als bloße Randerscheinung neben der eigentlichen Nutzung der Räume zum Wohnen darstellt (vgl. zu vergleichbaren Plakaten auch LG Darmstadt, aaO.; LG Hamburg, NJW 1986, 320, 321).

  • BayObLG, 04.11.1983 - REMiet 13/83

    Vertragswidrigkeit des Gebrauchs einer Mietsache ; Vertragswidrigkeit des

    Auszug aus LG Aachen, 25.11.1987 - 7 S 294/87
    Ob eine Anbringung eines entsprechenden Plakates mit einer politischen Aussage im weiteren Sinne noch mit einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung zu vereinbaren ist, kann nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles und im Rahmen einer Güterabwägung entschieden werden (LG Hamburg NJW 1986, 320 ; BayObLG, WuM 1984, 12, 13; LG Darmstadt, WuM 1983, 137 ; AG Osnabrück, WuM 1986, 306, 307; a.A.: LG Hamburg, WuM 1980, 247; Emmerich-Sonnenschein, aaO., §§ 535, 536 Rdn. 4).
  • LG Darmstadt, 01.10.1982 - 17 S 161/82

    Kündigung wegen politischer Meinungsäußerung

    Auszug aus LG Aachen, 25.11.1987 - 7 S 294/87
    Ob eine Anbringung eines entsprechenden Plakates mit einer politischen Aussage im weiteren Sinne noch mit einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung zu vereinbaren ist, kann nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles und im Rahmen einer Güterabwägung entschieden werden (LG Hamburg NJW 1986, 320 ; BayObLG, WuM 1984, 12, 13; LG Darmstadt, WuM 1983, 137 ; AG Osnabrück, WuM 1986, 306, 307; a.A.: LG Hamburg, WuM 1980, 247; Emmerich-Sonnenschein, aaO., §§ 535, 536 Rdn. 4).
  • AG Osnabrück, 13.03.1984 - 31 C 1008/83

    Entfernung von Aufklebern mit politischen Meinungsäußerungen

    Auszug aus LG Aachen, 25.11.1987 - 7 S 294/87
    Ob eine Anbringung eines entsprechenden Plakates mit einer politischen Aussage im weiteren Sinne noch mit einer vertragsgemäßen Nutzung der Mietwohnung zu vereinbaren ist, kann nur aufgrund der Umstände des Einzelfalles und im Rahmen einer Güterabwägung entschieden werden (LG Hamburg NJW 1986, 320 ; BayObLG, WuM 1984, 12, 13; LG Darmstadt, WuM 1983, 137 ; AG Osnabrück, WuM 1986, 306, 307; a.A.: LG Hamburg, WuM 1980, 247; Emmerich-Sonnenschein, aaO., §§ 535, 536 Rdn. 4).
  • AG Berlin-Neukölln, 09.01.2018 - 10 C 344/17
    Diese Abwägung kann nicht abstrakt erfolgen, sondern hat bei den konkreten Umständen des Einzelfalls anzusetzen (vgl. AG Mitte, Urteil vom 26. Februar 2014 - 119 C 408/13, Rn. 23, juris; LG Berlin, Urteil vom 09. September 1988 - 64 S 106/88 -, juris; LG Aachen, Urteil vom 25. November 1987 - 7 S 294/87 -, Rn. 6, juris; BayObLG, Beschluss vom 04. November 1983 - ReMiet 13/83 -, juris).
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