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   LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21   

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https://dejure.org/2021,14964
LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21 (https://dejure.org/2021,14964)
LG Aachen, Entscheidung vom 26.05.2021 - 60 Qs 18/21 (https://dejure.org/2021,14964)
LG Aachen, Entscheidung vom 26. Mai 2021 - 60 Qs 18/21 (https://dejure.org/2021,14964)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Strafverfahren, Rahmengebühren, Festsetzung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gebührenbemessung durch den Rechtsanwalt; Prüfungskompetenz des Gerichts; Bemessung der Grundgebühr bei Bestehen einer psychischen Erkrankung des Mandanten; Gebührenerstattung bei unentschuldigtem Fernbleiben des Angeklagten zu einem Hauptverhandlungstermin

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Leitsatz)

    Gebühren im Strafverfahren: Billigkeit, Bemessung, Erstattung

Verfahrensgang

  • AG Aachen - 441 Ds 308/19
  • LG Aachen, 26.05.2021 - 60 Qs 18/21
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Hamm, 10.06.2021 - 4 Ws 85/21

    Nichtigkeit richterlicher Entscheidungen nur bei schwerwiegender

    Vorliegend käme allenfalls eine Nichtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses wegen der Unzuständigkeit zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des eigenen Gerichts (vgl. § 121 Abs. 1 Nr. 2 und § 73 Abs. 1 GVG) und wegen der fehlenden Befugnis der Strafkammer (vgl. § 311 Abs. 3 S. 1 StPO), eine (teilweise) Abhilfeentscheidung zu erlassen (vgl. OLG Celle Beschl. v. 10.9.2018 - 1 Ws 71/18 = BeckRS 2018, 22794; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; LG Aachen, Beschl. v. 26.05.2021 - 60 Qs 18/21 -juris), in Betracht.
  • LG Aachen, 20.09.2021 - 60 Qs 46/21

    Gerichtliche Auslagenentscheidung, Bindung des Rechtspflegers, Rahmengebühren,

    Mit Verfügung vom 20.08.2021 hat der Bezirksrevisor bei dem Landgericht Aachen Stellung genommen und hinsichtlich der Absetzung der Terminsgebühr für den Hauptverhandlungstermin am 29.01.2020 auf einen Beschluss der Kammer vom 26.05.2021 (Az. 60 Qs 18/21, juris) verwiesen, in dem ausgeführt wurde, dass der später freigesprochene Angeklagte keinen Anspruch auf Erstattung der an diesem Tag entfallenden Gebühren und Auslagen seines Verteidigers habe, wenn er - wie hier die ehemalige Angeklagte - einem Hauptverhandlungstermin unentschuldigt fernbleibe, da sich die von dem Verteidiger entfaltete Tätigkeit in diesem Fall als zwecklos darstelle.

    Die Kammer hält somit an ihrer vormaligen, u.a. der Rechtsprechung des Amtsgerichts Tiergarten (Beschluss vom 11.01.2016 - 232b Ds 10/15 -, juris) folgenden Rechtsauffassung (LG Aachen, vom 26.05.2021-60 Qs 18/21 -, juris) nicht mehr fest.

  • OLG Frankfurt, 30.08.2022 - 3 Ws 319/22

    Nichtigkeit eines richterlichen Aufhebungsbeschlusses

    Vorliegend käme allenfalls eine Nichtigkeit des landgerichtlichen Beschlusses wegen der Unzuständigkeit zur Entscheidung über eine sofortige Beschwerde gegen eine Entscheidung des eigenen Gerichts (vgl. § 121 Abs. 1 Nr. 2 und § 73 Abs. 1 GVG) und wegen der fehlenden Befugnis der Strafkammer (vgl. § 311 Abs. 3 S. 1 StPO), eine (teilweise) Abhilfeentscheidung zu erlassen (vgl. OLG Celle Beschluss vom 10.9.2018 - 1 Ws 71/18 = BeckRS 2018, 22794; OLG Rostock NStZ-RR 2017, 126; LG Aachen, Beschluss vom 26.05.2021 - 60 Qs 18/21 -juris), in Betracht.
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