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   LG Aachen, 26.10.2012 - 9 O 518/11   

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https://dejure.org/2012,92860
LG Aachen, 26.10.2012 - 9 O 518/11 (https://dejure.org/2012,92860)
LG Aachen, Entscheidung vom 26.10.2012 - 9 O 518/11 (https://dejure.org/2012,92860)
LG Aachen, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 9 O 518/11 (https://dejure.org/2012,92860)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung von Versicherungsprämien für eine fondsgebundene Rentenversicherung nach Ausübung des Widerspruchsrechts wegen einer Unvereinbarkeit mit gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften; Anwendbarkeit der Rspr. des BGH zu Kick-Back-Zahlungen bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Köln, 07.07.2010 - 26 O 609/09

    Anspruch eines Versicherungsnehmers gegenüber einer Versicherung auf Rückzahlung

    Auszug aus LG Aachen, 26.10.2012 - 9 O 518/11
    Diese Grundsätze sind jedoch auf den Abschluss fondsgebundener Lebensversicherungen nicht anwendbar (LG Köln v. 7.7.2010, 26 O 609/09 - juris -).

    Die Fälligkeit von Folgeprämien ist dagegen nicht im VVG geregelt, sondern richtet sich gemäß § 271 Abs. 1 BGB nach der Parteivereinbarung (OLG Stuttgart v. 23.12.2010, 7 U 187/10; LG Köln v. 7.7.2010, 26 O 609/09- jeweils zitiert nach juris).

  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus LG Aachen, 26.10.2012 - 9 O 518/11
    Ein Recht ist verwirkt, wenn es der Berechtigte über einen längeren Zeitraum hindurch nicht geltend gemacht hat (sog. Zeitmoment) und der Verpflichtete sich hierauf eingerichtet hat und sich auch darauf einrichten durfte, weil er nach dem Verhalten des Berechtigten annehmen konnte, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen werde (sog. Umstandsmoment) (vgl. BGHZ 84, 280, 281, Grünberg in Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 71. Auflage , § 242 Rn. 87) .
  • OLG Stuttgart, 23.12.2010 - 7 U 187/10

    Abschluss einer Lebensversicherung zur Immobilienfinanzierung: Ansprüche auf

    Auszug aus LG Aachen, 26.10.2012 - 9 O 518/11
    Die Fälligkeit von Folgeprämien ist dagegen nicht im VVG geregelt, sondern richtet sich gemäß § 271 Abs. 1 BGB nach der Parteivereinbarung (OLG Stuttgart v. 23.12.2010, 7 U 187/10; LG Köln v. 7.7.2010, 26 O 609/09- jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 19.12.2006 - XI ZR 56/05

    Aufklärungspflichten einer Bank hinsichtlich Rückvergütungen aus

    Auszug aus LG Aachen, 26.10.2012 - 9 O 518/11
    Nach dieser Rechtsprechung muss eine Bank, die Fondsanteile empfiehlt, darauf hinweisen, dass und in welcher Höhe sie Rückvergütungen aus Ausgabeaufschlägen und Verwaltungskosten von der Fondsgesellschaft erhält (BGH NJW 2007, 1876).
  • OLG Köln, 02.05.2014 - 20 U 232/12

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrags nach

    Die Berufung des Klägers gegen das am 26. Oktober 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 518/11 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Brandenburg, 11.09.2019 - 11 U 198/18

    Rückabwicklung eines fondsgebundenen Rentenversicherungsvertrags nach Widerspruch

    Dass die Änderung des Bezugsrechts der Rückabwicklung gleichfalls nicht entgegenstehe, ergibt sich ebensowenig aus der Entscheidung des BGH vom 27.4.2016, IV ZR 200/14, auch wenn sich die Ausgangsentscheidung des Landgerichts Aachen vom 26.10.2012 (9 O 518/11) noch dazu verhält.
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