Rechtsprechung
   LG Aachen, 28.03.2017 - 11 OH 24/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,21809
LG Aachen, 28.03.2017 - 11 OH 24/16 (https://dejure.org/2017,21809)
LG Aachen, Entscheidung vom 28.03.2017 - 11 OH 24/16 (https://dejure.org/2017,21809)
LG Aachen, Entscheidung vom 28. März 2017 - 11 OH 24/16 (https://dejure.org/2017,21809)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,21809) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.01.2003 - VI ZB 51/02

    Durchführung eines selbständigen Beweisverfahrens über Arzthaftungsansprüche

    Auszug aus LG Aachen, 28.03.2017 - 11 OH 24/16
    Ein rechtliches Interesse ist bereits dann nach § 485 Absatz 2 ZPO anzunehmen, wenn die Feststellung der Vermeidung eines Rechtsstreits dienen kann, auch wenn möglicherweise eine abschließende Klärung durch das einzuholende Sachverständigengutachten nicht möglich ist und weitere Aufklärungen erforderlich erscheinen (Senat, BGHZ 153, 302 = NJW 2003, 1741).

    b) ... Sinn und Zweck der vorprozessualen Beweissicherung nach § 485 Abs. 2 ZPO ist es, die Gerichte von Prozessen zu entlasten und die Parteien unter Vermeidung eines Rechtsstreits zu einer raschen und kostensparenden Einigung zu bringen (vgl. Senat, Beschluss vom 21. Januar 2003 - VI ZB 51/02, BGHZ 153, 302, 307 mwN).

  • BGH, 28.05.2002 - VI ZR 42/01

    Voraussetzungen der Bejahung eines groben Behandlungsfehlers

    Auszug aus LG Aachen, 28.03.2017 - 11 OH 24/16
    Jedoch bedarf diese einer hinreichend tragfähigen tatsächlichen Grundlage in den Ausführungen des medizinischen Sachverständigen (vgl. Senat, Urteil vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01, VersR 2002, 1026, 1027).

    Es ist dem Tatrichter nicht gestattet, ohne entsprechende Darlegungen oder gar entgegen den medizinischen Ausführungen des ärztlichen Sachverständigen einen groben Behandlungsfehler auf Grund eigener Wertung zu bejahen (vgl. Senat, Urteil vom 28. Mai 2002 - VI ZR 42/01, aaO, 1027 f., mwN).

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 247/08

    Verjährung von Schadensersatzsansprüchen wegen eines ärztlichen

    Auszug aus LG Aachen, 28.03.2017 - 11 OH 24/16
    Denn das Ausbleiben des Erfolgs ärztlicher Maßnahmen muss - wie regelmäßig von Behandlern auch eingewandt wird - nicht in der Unzulänglichkeit ärztlicher Bemühungen seinen Grund haben, sondern kann schicksalhaft und auf die Eigenart der Erkrankung zurückzuführen sein (BGH Urteil v. 10.11.2009 - VI ZR 247/08, VersR 2010, 214ff).
  • BGH, 24.09.2013 - VI ZB 12/13

    Selbständiges Beweisverfahren: Rechtliches Interesse an einer vorprozessualen

    Auszug aus LG Aachen, 28.03.2017 - 11 OH 24/16
    Dies folgt aus dem Sinn und Zweck des selbständigen Beweisverfahrens, wie der Bundesgerichtshof es auch für Fälle der Arzthaftung in seinem Beschluss vom 24.9.2013 (VI ZB 12/13, veröffentlicht u.a. in NJW 2013, 3654, MDR 2013, 1342) herausgearbeitet hat.
  • BGH, 29.11.2016 - VI ZB 23/16

    Selbstständiges Beweisverfahren: Anfechtbarkeit der Ablehnung einer begehrten

    Auszug aus LG Aachen, 28.03.2017 - 11 OH 24/16
    Gegen die vorliegend angeordnete Vorlage von Behandlungsunterlagen insbesondere der Antragsgegnerin spricht schließlich auch nicht die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29.11.2016 - VI ZB 23/16.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht