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LG Aachen, 29.06.2007 - 9 O 56/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Bemessung der Höhe einer zu bestellenden Sicherheit für die Honorierung einer Umplanung durch einen Architekten; Bedeutung der Fälligkeit eines zu sichernden Anspruchs im Hinblick auf die Absicherung eines Gläubigers vor Erlangung von Sicherheit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 29.06.2007 - 9 O 56/07
- OLG Köln, 26.02.2008 - 15 U 147/07
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 26.02.2008 - 15 U 147/07
Sicherheitsleistung nach Beendigung eines Beherrschungs- und …
Mit seinem am 29.06.2007 verkündeten Urteil hat der Einzelrichter der 9. Zivilkammer des Landgerichts Aachen - 9 O 56/07 - der Klage in entsprechender Anwendung des § 303 Abs. 1 AktG im Wesentlichen mit der Begründung stattgegeben, nach dem Sinn und Zweck dieser Vorschrift sei dem Sicherungsinteresse des Gläubigers grundsätzlich Vorrang vor dem Interesse des in Anspruch genommenen Sicherungsgebers an einer abschließenden Klärung des Bestands der zu sichernden Forderung, deren Prüfung vielmehr dem Honorarprozess vorbehalten bleiben müsse, zu geben.