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   LG Amberg, 08.04.2019 - 41 HK O 932/18   

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https://dejure.org/2019,30953
LG Amberg, 08.04.2019 - 41 HK O 932/18 (https://dejure.org/2019,30953)
LG Amberg, Entscheidung vom 08.04.2019 - 41 HK O 932/18 (https://dejure.org/2019,30953)
LG Amberg, Entscheidung vom 08. April 2019 - 41 HK O 932/18 (https://dejure.org/2019,30953)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    UWG § 3 Abs. 1, § 5a Abs. 2, § 8 Abs. 1; TMG § 6 Abs. 1 Nr. 4
    Unzulässige Werbung für ein Gewinnspiel ohne Angabe der Teilnahmebedingungen

  • Glücksspiel & Recht

    Teilnahmebedingungen bei Gewinnspiel müssen ausreichend transparent angegeben werden

  • rewis.io

    Unzulässige Werbung für ein Gewinnspiel ohne Angabe der Teilnahmebedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Unzulässige Teilnahmebeschränkungen bei Gewinnspiel

  • rechtsanwalt-werberecht.de (Kurzinformation)
  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Gewinnspiel muss deutlich auf Teilnahme-Beschränkungen hinweisen, Verweis auf Webseite nicht ausreichend

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Werbung für ein Gewinnspiel ohne Angabe der Teilnahmebedingungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 10.01.2008 - I ZR 196/05

    Urlaubsgewinnspiel

    Auszug aus LG Amberg, 08.04.2019 - 41 HKO 932/18
    Kann der Verbraucher aufgrund einer Werbung noch nicht ohne Weiteres an dem Gewinnspiel teilnehmen, reicht es aus, ihm unter Berücksichtigung der räumlichen und zeitlichen Beschränkungen des verwendeten Werbemediums diejenigen Informationen zu geben, für die bei ihm nach den Besonderheiten des Einzelfalls schon zum Zeitpunkt der Werbung ein aktuelles Aufklärungsbedürfnis besteht (vgl. BGH, Urteil vom 10.01.2008, Az. I ZR 196/05, GRUR 2008, 724).
  • BGH, 09.07.2009 - I ZR 64/07

    FIFA-WM-Gewinnspiel

    Auszug aus LG Amberg, 08.04.2019 - 41 HKO 932/18
    Denn bei Gewinnspielen muss der Verbraucher Gelegenheit haben, sich vor seiner Teilnahmehandlung umfassend über die Teilnahmebedingungen zu informieren; unerwartete Beschränkungen oder sonstige überraschende Teilnahmebedingungen müssen stets schon unmittelbar in der Werbung offenbart werden (vgl. BGH, Urteil vom 09.07.2009, Az. I ZR 64/07, GRUR 2010, 158).
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